Rechtsprechung
ArbG Potsdam, 10.10.2007 - 8 Ca 1340/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 10.10.2007 - 8 Ca 1340/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2008 - 6 Sa 2426/07
- BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02
Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus ArbG Potsdam, 10.10.2007 - 8 Ca 1340/07
Diese Vorschrift regelt kein absolutes Benachteiligungsverbot beim Entgelt (vgl. BAG Urteil vom 5. Nov. 2003 - 5 AZR 8/03, 24. Sept. 2003 - 10 AZR 675/02).Auf den Leistungszweck kann aus den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen oder den Ausschluss- oder Kürzungstatbeständen geschlossen werden (BAG Urteil v. 24. Sept. 2003 - 10 AZR 675/02, unter II 3a der Gründe).
Rechtsfolge bei einem Verstoß gegen ein Diskriminierungsverbot ist nach der Rechtsprechung des BAG die "Anpassung nach oben", das heißt, die leistungsgewährenden Tarifvertragsbestimmungen sind auf die Person zu erstrecken, die entgegen dem Diskriminierungsverboten von den tariflichen Leistungen ausgeschlossen wurden (vgl. BAG v. 24.9.2003 - 10 AZR 675/02 ).
- BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03
Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung
Auszug aus ArbG Potsdam, 10.10.2007 - 8 Ca 1340/07
Diese Vorschrift regelt kein absolutes Benachteiligungsverbot beim Entgelt (vgl. BAG Urteil vom 5. Nov. 2003 - 5 AZR 8/03, 24. Sept. 2003 - 10 AZR 675/02).Auch wenn § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG nach dem Wortlaut nicht ausdrücklich eine unterschiedliche Behandlung aufgrund sachlichen Grundes zulässt, ergibt sich aus dieser Vorschrift kein absolutes Benachteilungsverbot beim Entgelt und lässt eine Schlechterstellung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch im Entgeltbereich zu (vgl. BAG Urteil v. 5.11.2003 - 5 AZR 8/03 ).
- BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 634/08
Ausschluss einer Ausgleichszulage für Teilzeitbeschäftigte wegen Absenkung einer …
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 10. Oktober 2007 - 8 Ca 1340/07 - wird zurückgewiesen.