Rechtsprechung
ArbG Wuppertal, 20.09.2007 - 8 Ca 1574/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,72602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 106 Satz 1 GewO
Hausmeistertätigkeit, Versetzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines laut Arbeitsvertrag als Hausmeister eingestellten Angestellten in den Arbeitstrupp "Arbeiten im Außenbereich" (als Gärtner)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 20.09.2007 - 8 Ca 1574/07
- LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Dagegen erhob der Kläger Klage auf Beschäftigung als Hausmeister mit den im Arbeitsvertrag vorgesehenen Aufgaben, der das Arbeitsgericht Wuppertal mit Urteil vom 20. September 2007 (- 8 Ca 1574/07 -) stattgab. - LAG Düsseldorf, 21.07.2010 - 7 Sa 422/10
Einzelfallentscheidung zu der Frage des böswilligen Unterlassens anderweitigen …
Gegen diese Versetzungsanordnung erstritt der Kläger durch Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 20.09.2007 zu dem Az 8 Ca 1574/07 seinen vertraglichen Anspruch auf Beschäftigung als Hausmeister. - LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung aufgrund langanhaltender …
Seine hiergegen gerichtete Klage hatte in zwei Instanzen vor dem Arbeitsgericht Wuppertal (Aktenzeichen 8 Ca 1574/07) und dem LAG Düsseldorf (Aktenzeichen 11 Sa 1908/07) Erfolg. - LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07
Rechtmäßigkeit einer Versetzung eines Hausmeisters in einen Arbeitstrupp …
Die Berufung der wahren Beklagten, der H. Stadt- und Projektentwicklungs mbH, gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 20.09.2007 - 8 Ca 1574/07 - wird zurückgewiesen. - ArbG Wuppertal, 25.11.2008 - 4 Ca 1599/08
Keine negative Prognose bei Wiederaufnahme der Arbeit nach langanhaltender …
Eine hiergegen erhobene einstweilige Verfügung wies das Arbeitsgericht ab, im entsprechenden Hauptsacheverfahren (Az: 8 Ca 1574/07 bzw. 11 Sa 1908/07) stellte das LAG Düsseldorf die Unwirksamkeit der Versetzung fest, im Rahmen der mündlichen Verhandlung in dem genannten Verfahren kam es mehrfach zu Vergleichsverhandlungen, in denen es um eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses ging, diese scheiterten jedoch.