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ArbG München, 18.01.2005 - 8 Ca 16153/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG München, 18.01.2005 - 8 Ca 16153/03
- LAG München, 27.07.2005 - 10 Sa 199/05
Wird zitiert von ...
- LAG München, 27.07.2005 - 10 Sa 199/05
Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung - Reisezeiten im Außendienst
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 18.1.2005 (Az.: 8 Ca 16153/03) wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.In Abänderung des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts München vom 18.1.2005 (Az.: 8 Ca 16153/03) wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 14.372,07 brutto nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23.4.2003 zu zahlen.