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ArbG Ludwigshafen, 04.06.2008 - 8 Ca 1658/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 04.06.2008 - 8 Ca 1658/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2008 - 5 Sa 416/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2008 - 5 Sa 416/08
Personenbedingte Kündigung wegen Untersuchungshaft des Arbeitnehmers
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 04.06.2008 - 8 Ca 1658/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat daraufhin durch Urteil vom 04.06.2008 - 8 Ca 1658/07 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 07.08.2007 nicht beendet worden ist.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 04.06.2008 mit dem AZ: 8 Ca 1658/07 abzuändern und die Klage abzuweisen.