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   ArbG Koblenz, 16.11.2004 - 8 Ca 1923/04   

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https://dejure.org/2004,33498
ArbG Koblenz, 16.11.2004 - 8 Ca 1923/04 (https://dejure.org/2004,33498)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 16.11.2004 - 8 Ca 1923/04 (https://dejure.org/2004,33498)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 16. November 2004 - 8 Ca 1923/04 (https://dejure.org/2004,33498)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2006 - 7 Sa 618/06

    Privatnutzung Internet

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.11.2004 - 8 Ca 1923/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.11.2004 - Az.: 8 Ca 1923/04 - wird die Klage abgewiesen.

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat sodann durch Urteil vom 09.05.2005 - 7 Sa 68/05 - die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.11.2004 - 8 Ca 1923/04 - auf ihre Kosten zurückgewiesen und die Revision zugelassen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.11.2004 - Az: 8 Ca 1923/04 - wird die Klage abgewiesen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2005 - 7 Sa 68/05

    Fristlose Kündigung wegen verbotener privater Internetnutzung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.11.2004 - 8 Ca 1923/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.11.2004 - Az.: 8 Ca 1923/04 - wird die Klage abgewiesen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2006 - 9 Ta 285/05

    Weiterbeschäftigung: Beeinflussung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs durch

    Das Arbeitsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 16.11.2004 (Az.: 8 Ca 1923/04) festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche vom 29.06.2004 nicht aufgelöst worden ist.

    Das Arbeitsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 20.10.2005 (Bl. 213 ff. d. A.) den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreits 8 Ca 1923/04 Arbeitsgericht Koblenz - 7 Sa 68/05 - Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ausgesetzt; wegen der Aussetzungsgründe wird auf Seite 2 ff. dieses Beschlusses (= Bl. 214 ff. d. A.) verwiesen.

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