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   ArbG Freiburg, 16.08.2007 - 8 Ca 238/07   

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https://dejure.org/2007,40700
ArbG Freiburg, 16.08.2007 - 8 Ca 238/07 (https://dejure.org/2007,40700)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 16.08.2007 - 8 Ca 238/07 (https://dejure.org/2007,40700)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 16. August 2007 - 8 Ca 238/07 (https://dejure.org/2007,40700)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 11 Sa 72/07

    Zur Auslegung einer im Altersteilzeitvertrag getroffenen Regelung des

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kn. Villingen-Schwenningen - vom 16.08.2007, Az. 8 Ca 238/07, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kn. Villingen-Schwenningen - vom 16.08.2007, Az. 8 Ca 238/07 wird abgeändert.

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   ArbG Nürnberg, 21.06.2007 - 8 Ca 238/07   

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https://dejure.org/2007,51799
ArbG Nürnberg, 21.06.2007 - 8 Ca 238/07 (https://dejure.org/2007,51799)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 21.06.2007 - 8 Ca 238/07 (https://dejure.org/2007,51799)
ArbG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 8 Ca 238/07 (https://dejure.org/2007,51799)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Nürnberg, 07.05.2008 - 3 Sa 606/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 Abs 2 S 2 TVÜ-VKA - Ortszuschlag - Überleitung

    1.Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 21.06.2007 - Az.: 8 Ca 238/07 A - wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.2.Die Revision wird nicht zugelassen.

    1.Das Urteil des Arbeitsgerichtes Nürnberg vom 21.06.2007, Az.: 8 Ca 238/07 A wird abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 763, 65 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus je EUR 50, 91 seit dem 01.11.2005, 01.12.2005, 01.01.2006, 01.02.2006, 01.03.2006, 01.04.2006, 01.05.2006, 01.06.2006, 01.07.2006, 01.08.2006, 01.09.2006, 01.10.2006, 01.11.2006, 01.12.2006 und 01.01.2007 zu bezahlen.2.Im Übrigen wird die Klage zurückgenommen.3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.Die Beklagte beantragt:.

    I.Die Berufung gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 21.06.2007, Az.: 8 Ca 238/07 A, wird zurückgewiesen.II.Die Kosten des Rechtsstreits - beider Rechtszüge - trägt der Kläger.Hinsichtlich des Berufungsvorbringens der Beklagten wird auf die Berufungsbeantwortung vom 19.12.2007 Bezug genommen.

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 905/08

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 21. Juni 2007 - 8 Ca 238/07 A - abgeändert:.
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