Rechtsprechung
ArbG Mainz, 13.10.2005 - 8 Ca 2408/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 13.10.2005 - 8 Ca 2408/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2005 - 6 Ta 253/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2005 - 6 Ta 253/05
Gegenstandswert der Kündigungsschutzklage
Die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes Mainz vom 13.10.2005 - Az. 8 Ca 2408/04 - wird kostenfällig zurückgewiesen.