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   ArbG Kaiserslautern, 21.08.2012 - 8 Ca 499/12   

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https://dejure.org/2012,86407
ArbG Kaiserslautern, 21.08.2012 - 8 Ca 499/12 (https://dejure.org/2012,86407)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 21.08.2012 - 8 Ca 499/12 (https://dejure.org/2012,86407)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 21. August 2012 - 8 Ca 499/12 (https://dejure.org/2012,86407)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Feststellungsinteresse - Eingliederungsmanagement - Direktionsrecht

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 21.08.2012, AZ: 8 Ca 499/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat die Klage mit Urteil vom 21. August 2012 - 8 Ca 499/12 - abgewiesen (auf dessen Tatbestand wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands erster Instanz in Bl. 84 ff. d.A. Bezug genommen wird) und dazu wesentlich ausgeführt: Nachdem der Kläger im Gespräch mit dem Integrationsteam mehrere Gründe dargelegt habe, die seiner gesundheitlichen Entwicklung schädlich seien, habe die Beklagte ermessensgerecht gehandelt, indem sie hierauf reagiert habe (andernfalls hätte sie sich dem Vorwurf ausgesetzt, die Belange des Klägers unwichtig zu nehmen).

    das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 31. August 2012 - 8 Ca 499/12 - abzuändern und.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Zuweisung eines Bürozimmers auf demselben Betriebsgelände zur innerbetrieblichen

    Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat die Klage mit Urteil vom 21. August 2012 - 8 Ca 499/12 - abgewiesen (auf dessen Tatbestand wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands erster Instanz in Bl. 84 ff. d.A. Bezug genommen wird) und dazu wesentlich ausgeführt: Nachdem der Kläger im Gespräch mit dem Integrationsteam mehrere Gründe dargelegt habe, die seiner gesundheitlichen Entwicklung schädlich seien, habe die Beklagte ermessensgerecht gehandelt, indem sie hierauf reagiert habe (andernfalls hätte sie sich dem Vorwurf ausgesetzt, die Belange des Klägers unwichtig zu nehmen).

    das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 31. August 2012 - 8 Ca 499/12 - abzuändern und.

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