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ArbG Kaiserslautern, 25.07.2006 - 8 Ca 539/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 25.07.2006 - 8 Ca 539/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2007 - 3 Sa 666/06
- BAG, 09.05.2007 - 4 AZN 390/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2007 - 3 Sa 666/06
Verdachtskündigung
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.07.2006, Az.: 8 Ca 539/06 teilweise abgeändert:.Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat mit Urteil vom 25.07.2006, Az.: 8 Ca 539/06, festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 03.04.2006 nicht aufgelöst worden ist und die Beklagte verurteilt, den Kläger über den Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zum 31.07.2006 zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.07.2006 - 8 Ca 539/06 - abzuändern und die Klage abzuweisen.