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   ArbG Essen, 27.09.2004 - 8 Ca 6862/03   

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ArbG Essen, 27.09.2004 - 8 Ca 6862/03 (https://dejure.org/2004,29306)
ArbG Essen, Entscheidung vom 27.09.2004 - 8 Ca 6862/03 (https://dejure.org/2004,29306)
ArbG Essen, Entscheidung vom 27. September 2004 - 8 Ca 6862/03 (https://dejure.org/2004,29306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Anpassung einer Betriebsrente ist unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens möglich; Kriterium zur Unterscheidung einer nachträglichen von einer nachholenden Rentenanpassung ist der geltend gemachte Kaufkraftverlust seit ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus ArbG Essen, 27.09.2004 - 8 Ca 6862/03
    Soweit das BAG mit Urteil vom 17.04.1996 (3 AZR 56/95) eine nachträgliche Anpassung nur bis zum nächsten Anpassungsstichtag für möglich halte, beziehe sich dies lediglich auf die Versagung des Teuerungsausgleichs mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners, nicht jedoch auf den hier zu entscheidenden Fall der Ausrichtung der Anpassung an der Reallohnobergrenze.

    Insoweit verweist die Beklagte auf das Urteil des BAG vom 17.04.1996 (3 AZR 56/95).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zwischen der sogenannten nachträglichen und der nachholenden Anpassung zu unterscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 17.4.1996 - Az. 3 AZR 56/95 - in: NZA 1997, 155, Leitsätze 1 und 2).

    Dagegen soll die Betriebsrente bei der nachträglichen Anpassung bezogen auf einen früheren Anpassungsstichtag unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens erhöht werden (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.1996, a.a.O., unter II 1 b der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus ArbG Essen, 27.09.2004 - 8 Ca 6862/03
    Wegen der Anpassungen in Höhe der Teuerungsrate für 1997 und 2000 beruft sich der Kläger auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2003 (3 AZR 179/02).

    Insofern verweist er auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2003 (3 AZR 179/02 sowie 3 AZR 184/02 und 185/02), die eine nachträgliche Anpassungskorrektur nach mehr als 3 Jahren zugelassen hätten.

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus ArbG Essen, 27.09.2004 - 8 Ca 6862/03
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 27.08.1996 (3 AZR 466/95) den niedrigeren Anpassungssatz gebilligt habe, sei das Bundesarbeitsgericht von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen.

    Die Beklagte behauptet mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.08.1996 (3 AZR 466/95), dass der Bochumer Verband anlässlich der Anpassung zum 01.01.1994 einen ordnungsgemäßen Anpassungsbeschluss gefasst habe.

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus ArbG Essen, 27.09.2004 - 8 Ca 6862/03
    Mit der Verwirkung wird die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2001 - 5 AZR 497/99 - in: DB 2001, Seite 1833-1835).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Auszug aus ArbG Essen, 27.09.2004 - 8 Ca 6862/03
    Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen ( vgl. BAG, Urteil vom 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 - in: BAGE 57, 329, 332).
  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 184/02

    Anspruch auf Zahlung einer angehobenen Betriebsrente - Bindungswirkung

    Auszug aus ArbG Essen, 27.09.2004 - 8 Ca 6862/03
    Insofern verweist er auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2003 (3 AZR 179/02 sowie 3 AZR 184/02 und 185/02), die eine nachträgliche Anpassungskorrektur nach mehr als 3 Jahren zugelassen hätten.
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2005 - 11 (7) Sa 1729/04

    Geltendmachung nachträglicher Anpassung von Betriebsrenten ehemaliger

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 27.09.2004 - 8 Ca 6862/03 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Essen zu 8 Ca 6862/03 vom 27.09.2004 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn als zusätzliches Ruhegeld für die Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2002 brutto EUR 1.384,56 und für die Zeit vom 01.01.2003 bis 31.12.2003 brutto EUR 1.856,64 zu zahlen.

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