Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 03.08.2004 - 8 Ca 87/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 03.08.2004 - 8 Ca 87/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2004 - 6 Ta 188/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2004 - 6 Ta 188/04
Wert des Beschwerdegegenstandes bei Erledigung der Hauptsache
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 03.08.2004 - AZ: 8 Ca 87/03 - wird kostenpflichtig verworfen.