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ArbG Frankfurt/Oder, 04.06.2020 - 8 Ca 990/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 04.06.2020 - 8 Ca 990/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
- BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21
Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. August 2021 - 16 Sa 875/20 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 4. Juni 2020 - 8 Ca 990/19 - auch hinsichtlich des Streitgegenstands Vergütung von Überstunden im Umfang von 202 Stunden und 16 Minuten zurückgewiesen hat. - LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 16 Sa 875/20
Mehrarbeitsvergütung
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 4. Juni 2020 - 8 Ca 990/19 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 147, 97 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 40, 38 Euro seit dem 3. Mai 2017, aus 60, 57 Euro seit dem 1. Juni 2017 und aus 47, 02 Euro seit dem 2. Mai 2018 zu zahlen.unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Frankfurt (Oder) vom 4. Juni 2020 - 8 Ca 990/19 - teilweise klageerweiternd, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 4.479,08 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach bestimmter betragsmäßiger und zeitlicher Staffelung zu zahlen.