Weitere Entscheidung unten: VG Darmstadt, 19.03.2008

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   VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05   

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VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05 (https://dejure.org/2006,9291)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 16.08.2006 - 8 E 1364/05 (https://dejure.org/2006,9291)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 16. August 2006 - 8 E 1364/05 (https://dejure.org/2006,9291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Verlust des durch Familiennachzug erworbenen Assoziierungsprivileg infolge der Beendigung des Zusammenlebens mit den Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05
    Von dieser frühen Entscheidung ist der Europäische Gerichtshof mit dem Urteil Adoui und Cornuaille (EuGH, Urteil vom 18.05.1982 - Rs. 115 und 116/81 -, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665) abgewichen und hat gegenüber der früheren Van Duyn-Rechtsprechung einen entscheidenden und offenkundigen Kurswechsel vollzogen (Wölker/ Grill in: von der Groeben/Schwarze, Kommentar zum EG-Vertrag, Band 1, 6. Aufl., Art. 39 EG, Rdnr. 127 m.w.N.).

    Aus diesem Grund müsse dieser Unterschied in der Behandlung, der mit dem Wesen der zu ergreifenden Maßnahmen zusammenhängt, somit hingenommen werden, doch dürfe die für den Erlass dieser Maßnahmen zuständige Stelle eines Mitgliedstaats die Ausübung ihrer Befugnisse nicht auf eine Beurteilung bestimmter Verhaltensweisen stützen, die zur Folge hätte, dass gegenüber Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten ein willkürlicher Unterschied gemacht wird (EuGH, Urteil vom 18.05.1982 - Rs. 115 und 116/81 -, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Rdnr. 7).

    Damit es nicht zu derartigen Folgen kommt, so der Gerichtshof weiter, könne ein Verhalten nicht als hinreichend schwer wiegend betrachtet werden, "um im Gebiet eines Mitgliedstaats Beschränkungen der Einreise oder des Aufenthalts eines Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats zu rechtfertigen, wenn der erstgenannte Staat gegenüber dem gleichen Verhalten, das von eigenen Staatsangehörigen ausgeht, keine Zwangsmaßnahmen oder andere tatsächliche und effektive Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Verhaltens ergreift" (EuGH, Urteil vom 18.05.1982 - Rs. 115 und 116/81 -, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Rdnr. 8).

    Aufgrund dessen kam der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass ein Mitgliedstaat aufgrund des in den Artikeln 48 und 56 EWG-Vertrag (nach Änderung heute Art. 39 und 46 EG) enthaltenen Vorbehalts der öffentlichen Ordnung wegen eines Verhaltens, das bei den Angehörigen des Mitgliedstaats keine Veranlassung zu Zwangsmaßnahmen oder zu anderen tatsächlichen und effektiven Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Verhaltens gibt, nicht berechtigt ist, Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats aus seinem Hoheitsgebiet zu entfernen oder ihnen die Einreise in sein Hoheitsgebiet zu verweigern (EuGH, Urteil vom 18.05.1982 - Rs. 115 und 116/81 -, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Rdnr. 9).

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05
    Gegen die Notwendigkeit, auch gegen eigene Staatsangehörige mit geeigneten Mitteln vorgehen zu müssen, sprach ursprünglich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Van Duyn (EuGH, Urteil vom 04.12.1974 - Rs. 41/74 -, Van Duyn, Slg. 1974, 1337 ff.).

    In diesem Urteil, bei dem es darum ging, dass eine holländische Staatsbürgerin, die in Großbritannien bei der Church of Scientology hatte arbeiten wollen, nicht einreisen durfte, hatte der Gerichtshof festgestellt, dass ein Mitgliedstaat, der aus Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigte Beschränkungen geltend macht, als persönliches Verhalten des Betroffenen berücksichtigen darf, dass dieser einer Vereinigung oder Organisation angehört, deren Betätigung von dem Mitgliedstaat als eine Gefahr für die Gesellschaft angesehen wird, ohne indessen verboten zu sein; dies gelte auch dann, wenn den eigenen Staatsangehörigen dieses Staates, die eine vergleichbare Beschäftigung aufnehmen wollen, wie sie der Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats bei denselben Vereinigungen oder Organisationen anstrebt, keine entsprechenden Beschränkungen auferlegt werden (EuGH, Urteil vom 04.12.1974 - Rs 41/74 -, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Rdnr. 24).

    Der Gerichtshof traf folgende Schlussfolgerung: "Sonach kann ein Mitgliedstaat aus Gründen der öffentlichen Ordnung gegebenenfalls einem Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats die Rechtsvorteile aus der Anwendung des Grundsatzes der Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Ausübung einer bestimmten entgeltlichen Beschäftigung versagen, obwohl er seinen eigenen Staatsangehörigen keine vergleichbare Beschränkung auferlegt" (EuGH, Urteil vom 04.12.1974 - Rs 41/74 -, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Rdnr. 21/23).

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist der Begriff des Arbeitnehmers ein Begriff des Gemeinschaftsrechts, der nicht eng auszulegen ist (EuGH, Urteil vom 03.07.1986 - Rs. 66/85 -, Larrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Rdnr. 16 f.; Urteil vom 12.05.1998 - Rs C-85/96 -, Martniez Sala, Slg. 1998, I-2691, Rdnr. 32; Urteil vom 08.06.1999 - Rs C-337/97 -, Meensen, Slg. 1999, I-3289, Rdnr. 13; Urteil vom 23.03.2004 - Rs C-138/02 -, Collins, Rdnr. 26).

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistung erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. insbesondere EuGH, Urteil vom 03.07.1986 - Rs. 66/85 -, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Rdnrn. 16 und 17; EuGH, Urteil vom 12.05.1998 - Rs C-85/96 -, Martinez Sala, Slg. 1998, I-2691, Rdnr. 32; EuGH, Urteil vom 08.06.1999 - Rs C-337/97 -, Meeusen, Slg. 1999, I-3289, Rdnr. 13).

    Dabei gilt als weitere einschränkende Voraussetzung, dass als Arbeitnehmer nur angesehen werden kann, wer eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, die nicht einen so geringen Umfang hat, dass es sich um völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeiten handelt (EuGH, Urteil vom 03.07.1986 - Rs. 66/85 -, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Rdnr. 17; EuGH, Urteil vom 26.02.1992, - Rs C-3/90 -, Bernini, Slg. 1992, I-1071, Rdnr. 14; EuGH, Urteil vom 26.02.1992, - Rs C-357/89 -, Raulin, Slg. 1992, I-1027, Rdnr. 10).

  • VG Darmstadt, 17.08.2005 - 8 E 2380/04

    Vorlagebeschluss an Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Rechte aus

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05
    Insoweit nimmt das Gericht auf die Begründung des Vorlagebeschlusses vom 17.08.2005 im Verfahren 8 E 2380/04 (2) (Rs C-325/05) in der Fassung der Konkretisierung vom 04.08.2006 Bezug.

    Das Gericht nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Vorbringen in dem Vorlagebeschluss vom 17.08.2005 im Verfahren 8 E 2380/04 (2) (Rs C-325/05) in der Fassung der Konkretisierung vom 04.08.2006 Bezug.

  • EuGH, 08.06.1999 - C-337/97

    Meeusen

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist der Begriff des Arbeitnehmers ein Begriff des Gemeinschaftsrechts, der nicht eng auszulegen ist (EuGH, Urteil vom 03.07.1986 - Rs. 66/85 -, Larrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Rdnr. 16 f.; Urteil vom 12.05.1998 - Rs C-85/96 -, Martniez Sala, Slg. 1998, I-2691, Rdnr. 32; Urteil vom 08.06.1999 - Rs C-337/97 -, Meensen, Slg. 1999, I-3289, Rdnr. 13; Urteil vom 23.03.2004 - Rs C-138/02 -, Collins, Rdnr. 26).

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistung erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. insbesondere EuGH, Urteil vom 03.07.1986 - Rs. 66/85 -, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Rdnrn. 16 und 17; EuGH, Urteil vom 12.05.1998 - Rs C-85/96 -, Martinez Sala, Slg. 1998, I-2691, Rdnr. 32; EuGH, Urteil vom 08.06.1999 - Rs C-337/97 -, Meeusen, Slg. 1999, I-3289, Rdnr. 13).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist der Begriff des Arbeitnehmers ein Begriff des Gemeinschaftsrechts, der nicht eng auszulegen ist (EuGH, Urteil vom 03.07.1986 - Rs. 66/85 -, Larrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Rdnr. 16 f.; Urteil vom 12.05.1998 - Rs C-85/96 -, Martniez Sala, Slg. 1998, I-2691, Rdnr. 32; Urteil vom 08.06.1999 - Rs C-337/97 -, Meensen, Slg. 1999, I-3289, Rdnr. 13; Urteil vom 23.03.2004 - Rs C-138/02 -, Collins, Rdnr. 26).

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistung erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. insbesondere EuGH, Urteil vom 03.07.1986 - Rs. 66/85 -, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Rdnrn. 16 und 17; EuGH, Urteil vom 12.05.1998 - Rs C-85/96 -, Martinez Sala, Slg. 1998, I-2691, Rdnr. 32; EuGH, Urteil vom 08.06.1999 - Rs C-337/97 -, Meeusen, Slg. 1999, I-3289, Rdnr. 13).

  • EuGH, 30.09.2004 - C-275/02

    Ayaz

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05
    Insoweit ist nach der Entscheidung des EuGH vom 03.09.2004 (Rs C-275/02, Ayaz) zur Auslegung auf die Bestimmungen des Art. 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1612/68 EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (im Folgenden: Verordnung 1612/68/EWG) abzustellen.
  • EuGH, 26.11.2002 - C-100/01

    Oteiza Olazabal

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05
    Mit diesem Urteil, das in der Folge mehrfach bestätigt wurde (EuGH, Urteil vom 18.05.1989 - Rs. 249/86 -, Kommission gegen Deutschland, Slg. 1989, 1263, Rdnr. 19; Urteil vom 16.07.1998, - Rs C-171/96 -, Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Rdnr. 50 f.; Urteil vom 20.11.2001 - Rs C-268/99 -, Jany, Slg. 2001, I-8615, Rdnr. 61 f.; Urteil vom 26.11.2002 - Rs C-100/01 -, Olazabal, Slg. 2002, I-10981, Rdnr. 42), wurde der Grundsatz aufgestellt, dass Ausnahmen von der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, genauso wie Ausnahmen von den anderen Grundfreiheiten, keine willkürlichen Diskriminierungen beinhalten dürfen und sich daher, wenn es keine objektiven Rechtfertigungsgründe hierfür gibt, nicht in Maßnahmen niederschlagen dürfen, die gegenüber Angehörigen anderer Mitgliedstaaten strenger und schärfer ausfallen als gegenüber Inländern.
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05
    Die Beschränkung aus Gründen der öffentlichen Ordnung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass außer einer Störung der öffentlichen Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (EuGH, Urteil vom 27.10.1977 - Rs. 30/77 - Bouchereau, Rdnr. 27, 28).
  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05
    Dabei gilt als weitere einschränkende Voraussetzung, dass als Arbeitnehmer nur angesehen werden kann, wer eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, die nicht einen so geringen Umfang hat, dass es sich um völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeiten handelt (EuGH, Urteil vom 03.07.1986 - Rs. 66/85 -, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Rdnr. 17; EuGH, Urteil vom 26.02.1992, - Rs C-3/90 -, Bernini, Slg. 1992, I-1071, Rdnr. 14; EuGH, Urteil vom 26.02.1992, - Rs C-357/89 -, Raulin, Slg. 1992, I-1027, Rdnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1998 - C-348/96

    Strafverfahren gegen Donatella Calfa. - Öffentliche Ordnung - Tourist mit

  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

  • EuGH, 18.05.1989 - 249/86

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-1/05

    Jia - Auslegung von Artikel 43 EG und Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68

  • EuGH, 16.07.1998 - C-171/96

    Pereira Roque

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2008 - 11 ME 277/07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen

    Weder der Europäische Gerichtshof (vgl. Urt. v. 4.10.2007 - C-349/06 - "Polat" zum Vorabentscheidungsersuchen des VG Darmstadt, Beschl. v. 16.8.2006 - 8 E 1364/05 -, juris) noch das Bundesverwaltungsgericht haben zu dieser Frage bisher Stellung bezogen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 17 B 140/06

    D (A), Ausweisung, Türken, Türkei, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei,

    Diese Frage ist Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, VG Darmstadt, Beschluss vom 16. August 2006 - 8 E 1364/05 -, Juris, und einer Klärung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zugänglich.
  • VG Neustadt, 10.04.2008 - 2 K 1305/07

    Zum Ausweisungsschutz für einen im Bundesgebiet geborenen

    Sie war zudem Gegenstand eines Vorlageverfahrens vor dem EuGH (Vorlagebeschluss des VG Darmstadt vom 16.08.2006 - 8 E 1364/05, juris), welches allerdings nicht zur Klärung der Anwendbarkeit der Richtlinie 2004/38/EG führte (EuGH, Urteil vom 04.10.2007, C-349/06 - Polat).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - 17 B 1842/06

    Anfechtung einer Ausweisungsverfügung infolge der Begehung von Straftaten;

    Diese Frage ist Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, VG Darmstadt, Beschluss vom 16. August 2006 - 8 E 1364/05 -, Juris, und einer Klärung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zugänglich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2006 - 18 B 738/06

    D (A), Ausweisung, Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei,

    Zu Klärung der Frage hat das VG Darmstadt mit Beschluss vom 16. August 2006 - 8 E 1364/05 -, juris, eine Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH (dortiges Aktenzeichen: C-349/06) gerichtet.
  • VG Karlsruhe, 09.03.2007 - 6 K 2907/06

    Ausweisung straffällig gewordenen, aufenthaltsberechtigten türkischen

    OVG, Urt. v. 16.05.2006, InfAuslR 2006, 350; vgl. im Übrigen den auch die einschlägige Frage betreffenden Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof des VG Darmstadt vom 16.08.2006 - 8 E 1364/05 -, juris; zum Streitstand allgemein vgl. die Erläuterungen des HTK-AuslR unter 3.2 zu Artikel 14 ARB 1/80).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 17 B 312/06

    Verweigerung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der

    Diese Frage ist Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, VG Darmstadt, Beschluss vom 16. August 2006 - 8 E 1364/05 -, Juris, und einer Klärung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zugänglich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2006 - 18 B 2219/06

    D (A), Ausweisung, Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei,

    Zu Klärung der Frage hat das VG Darmstadt mit Beschluss vom 16. August 2006 - 8 E 1364/05 -, juris, eine Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH (dortiges Aktenzeichen: C-349/06) gerichtet.
  • VG Karlsruhe, 25.07.2008 - 6 K 1153/08

    Aufenthaltsrecht für türkischen Staatsangehörigen nur, wenn er ununterbrochen

    Nach der Auffassung des Gerichts ist die Regelung aufgrund der ihr zukommenden Zweckbestimmung der Förderung der Integration von türkischen Wanderarbeitnehmern im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur dahingehend auszulegen, dass sie ein wenigstens 3-jähriges ununterbrochenes tatsächliches Zusammenleben mit der Bezugsperson in häuslicher Gemeinschaft sowie daneben auch die Arbeitmarktzugehörigkeit der Bezugsperson für die gesamte geforderte Wohnsitzdauer voraussetzt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.01.2005, InfAuslR 2005, 238; VG Sigmaringen, Urt. v. 09.08.2006 - 5 K 293/05 -, juris; wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.12.2004, EZAR-NF 019 Nr. 5 und VG Darmstadt, Vorlagebeschluss v. 16.08.2006 - 8 E 1364/05 -, juris; HTK-AuslR, Art. 7 Satz 1 ARB 1/80, Anm. 2.4; Gutmann in GK-AufenthG, Stand Februar 2007, Art. 7 ARB 1/80, RN 37).
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   VG Darmstadt, 19.03.2008 - 5 E 1364/05   

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