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   VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94 (2)   

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VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94 (2) (https://dejure.org/1998,5699)
VG Gießen, Entscheidung vom 18.02.1998 - 8 E 1785/94 (2) (https://dejure.org/1998,5699)
VG Gießen, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 8 E 1785/94 (2) (https://dejure.org/1998,5699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 BImSchG, § 22 Abs 1 BImSchG
    Keine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung durch von einer Behindertenwohngruppe ausgehende Geräusche in einem allgemeinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Gießen, 28.05.1997 - 8 E 666/96

    Zum Nachbarschutz im Rahmen einer mehrtägigen Festveranstaltung, hier:

    Auszug aus VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94
    Den Klägern steht auch grundsätzlich das für die vorbeugende Unterlassungsklage erforderliche qualifizierte Rechtsschutzinteresse zur Seite, wonach die Gewährung nachträglichen Rechtsschutzes ausnahmsweise nicht als angemessen und hinreichend anzusehen sein darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, GewArch 1987, 295, 296; VG Gießen, GewArch 1997, 491 m.w.N. aus der Rechtsprechung; Hüttenbrink, in: Kuhla/Hüttenbrink, Der Verwaltungsprozeß, München 1995, Rdnrn. 159 f.; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 1996, Rdnr. 163 zu § 42; Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, Rdnr. 33 vor § 40).

    Anspruchsgrundlage ist der in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche (Folgen-)Beseitigungs- bzw. Abwehranspruch, wobei offenbleiben kann, worin die Rechtsgrundlage eines solchen Anspruchs zu sehen sein mag - in Art. 2 Abs. 2 S. 1, Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG, in einer Analogie zu §§ 1004, 906 BGB oder in Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerwGE 79, 254, 257; 81, 197, 199/200; VG Gießen, GewArch 1997, 38, 39; VG Gießen, GewArch 1997, 491; Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Auflage 1994, Rdnr. 15 f. zu § 52, S. 769 f.).

    Denn der Begriff einer Anlage i.S.d. § 3 Abs. 5 BImSchG ist weit zu fassen (VG Gießen, GewArch 1997, 491; vgl. auch BVerwGE 68, 62, 67; Feldhaus, BImSchG, Band 1, 78. Ergänzungslieferung, Stand: Dezember 1997, Anm. 11 zu § 3).

    Dabei ist die neuere Rechtsentwicklung dadurch gekennzeichnet, daß die Rechtsprechung das öffentlich-rechtliche Erfordernis der Erheblichkeit i.S.d. Bundesimmissionsschutzrechts sowie das privatrechtliche Kriterium der Wesentlichkeit i.S.d. § 906 Abs. 1 BGB weitgehend gleichsetzt und zu einer Vereinheitlichung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Beurteilungsmaßstäbe kommt (vgl. BVerwG, BayVBl 1996, 634, 635 lSp; VG Gießen, GewArch 1997, 491; BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 254; OLG Köln, Urt. v. 08.01.1998, Az.: 7 U 83/96, S. 4), wobei nach der neueren Rechtsprechung das Empfinden des sogenannten "verständigen" Durchschnittsmenschen (BVerwGE 68, 62, 67; BGH, NJW 1993, 925, 929 lSp, OLG Köln, a.a.O.; VG Gießen, a.a.O.) maßgebend ist.

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94
    Dabei ist die neuere Rechtsentwicklung dadurch gekennzeichnet, daß die Rechtsprechung das öffentlich-rechtliche Erfordernis der Erheblichkeit i.S.d. Bundesimmissionsschutzrechts sowie das privatrechtliche Kriterium der Wesentlichkeit i.S.d. § 906 Abs. 1 BGB weitgehend gleichsetzt und zu einer Vereinheitlichung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Beurteilungsmaßstäbe kommt (vgl. BVerwG, BayVBl 1996, 634, 635 lSp; VG Gießen, GewArch 1997, 491; BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 254; OLG Köln, Urt. v. 08.01.1998, Az.: 7 U 83/96, S. 4), wobei nach der neueren Rechtsprechung das Empfinden des sogenannten "verständigen" Durchschnittsmenschen (BVerwGE 68, 62, 67; BGH, NJW 1993, 925, 929 lSp, OLG Köln, a.a.O.; VG Gießen, a.a.O.) maßgebend ist.

    Dies bedeutet, daß nicht mehr ausschließlich auf das Maß der objektiven Beeinträchtigung abzustellen ist, sondern daß auch wertende Momente wie beispielsweise Belange des Umweltschutzes und das öffentliche Interesse an einer kinderfreundlichen Umgebung (BGHZ 121, 248, 255) oder aber wie hier Belange der Behinderten als Beurteilungsmaßstäbe von dem Gericht einzubeziehen sind (so auch: OLG Köln, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94
    Denn der Begriff einer Anlage i.S.d. § 3 Abs. 5 BImSchG ist weit zu fassen (VG Gießen, GewArch 1997, 491; vgl. auch BVerwGE 68, 62, 67; Feldhaus, BImSchG, Band 1, 78. Ergänzungslieferung, Stand: Dezember 1997, Anm. 11 zu § 3).

    Dabei ist die neuere Rechtsentwicklung dadurch gekennzeichnet, daß die Rechtsprechung das öffentlich-rechtliche Erfordernis der Erheblichkeit i.S.d. Bundesimmissionsschutzrechts sowie das privatrechtliche Kriterium der Wesentlichkeit i.S.d. § 906 Abs. 1 BGB weitgehend gleichsetzt und zu einer Vereinheitlichung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Beurteilungsmaßstäbe kommt (vgl. BVerwG, BayVBl 1996, 634, 635 lSp; VG Gießen, GewArch 1997, 491; BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 254; OLG Köln, Urt. v. 08.01.1998, Az.: 7 U 83/96, S. 4), wobei nach der neueren Rechtsprechung das Empfinden des sogenannten "verständigen" Durchschnittsmenschen (BVerwGE 68, 62, 67; BGH, NJW 1993, 925, 929 lSp, OLG Köln, a.a.O.; VG Gießen, a.a.O.) maßgebend ist.

  • OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96

    Lärmbelästigungen durch Lautäußerungen geistig Bewohner des Nachbargrundstücks

    Auszug aus VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94
    Das Betreiben des Behindertenwohnheimes durch den Beklagten ist als (schlicht)hoheitliches Handeln zu qualifizieren (Hess.VGH, B. v. 29.08.1995, 14 TE 2178/95, S. 2; a.A. zu dem Betreiben von Behindertenwohnheimen und von diesen ausgehenden Lärmemissionen: OLG Köln, Urteil vom 08.01.1998, 7 U 83/96, S. 3).

    Dabei ist die neuere Rechtsentwicklung dadurch gekennzeichnet, daß die Rechtsprechung das öffentlich-rechtliche Erfordernis der Erheblichkeit i.S.d. Bundesimmissionsschutzrechts sowie das privatrechtliche Kriterium der Wesentlichkeit i.S.d. § 906 Abs. 1 BGB weitgehend gleichsetzt und zu einer Vereinheitlichung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Beurteilungsmaßstäbe kommt (vgl. BVerwG, BayVBl 1996, 634, 635 lSp; VG Gießen, GewArch 1997, 491; BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 254; OLG Köln, Urt. v. 08.01.1998, Az.: 7 U 83/96, S. 4), wobei nach der neueren Rechtsprechung das Empfinden des sogenannten "verständigen" Durchschnittsmenschen (BVerwGE 68, 62, 67; BGH, NJW 1993, 925, 929 lSp, OLG Köln, a.a.O.; VG Gießen, a.a.O.) maßgebend ist.

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94
    Anspruchsgrundlage ist der in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche (Folgen-)Beseitigungs- bzw. Abwehranspruch, wobei offenbleiben kann, worin die Rechtsgrundlage eines solchen Anspruchs zu sehen sein mag - in Art. 2 Abs. 2 S. 1, Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG, in einer Analogie zu §§ 1004, 906 BGB oder in Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerwGE 79, 254, 257; 81, 197, 199/200; VG Gießen, GewArch 1997, 38, 39; VG Gießen, GewArch 1997, 491; Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Auflage 1994, Rdnr. 15 f. zu § 52, S. 769 f.).

    Auch wenn man zugunsten der Kläger davon ausgeht, daß ein maßgebliches Kriterium für die Erheblichkeit einer Geräuschimmission deren Auffälligkeit bzw. Lästigkeit ist (vgl. BGH, NJW 1983, 751 zum Tennislärm), wobei allerdings diese Kriterien selbst weder klar zu definieren noch quantitativ zu erfassen sind (vgl. BVerwG, NJW 1989, 1291, 1292), sondern nur unter Berücksichtigung der gesamten Situation des Einzelfalls und unter Abwägung aller Gesichtspunkte bewertet werden können, unterschreiten im vorliegenden Fall die von dem Behindertenwohnheim ausgehenden Lärmemissionen die zulässigen Grenzwerte so erheblich, daß deshalb bereits schon keine Anhaltspunkte für eine relevante "Lästigkeit" dieser Immissionen vorliegen.

  • VG Gießen, 21.02.1996 - 8 E 45/94

    Anforderungen an die Standortauswahl für Sammelcontainer

    Auszug aus VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94
    Anspruchsgrundlage ist der in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche (Folgen-)Beseitigungs- bzw. Abwehranspruch, wobei offenbleiben kann, worin die Rechtsgrundlage eines solchen Anspruchs zu sehen sein mag - in Art. 2 Abs. 2 S. 1, Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG, in einer Analogie zu §§ 1004, 906 BGB oder in Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerwGE 79, 254, 257; 81, 197, 199/200; VG Gießen, GewArch 1997, 38, 39; VG Gießen, GewArch 1997, 491; Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Auflage 1994, Rdnr. 15 f. zu § 52, S. 769 f.).

    Er muß sich jedoch solche von den von ihm dort untergebrachten Behinderten ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen als eigene zurechnen lassen, da sich diese letztlich aufgrund der konkreten Widmung der Einrichtung ergeben und einer Anlage das an Auswirkungen zuzurechnen ist, was durch ihre Funktion bedingt wird (VG Gießen, GewArch 1997, 38, 39; Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, I 31 , I 63 , I 66 und I 68 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 1 S 1081/93

    Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen von einem gemeindlichen, öffentlichen

    Auszug aus VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94
    Die Bestimmung der maßgeblichen Erheblichkeitsschwelle kann jedoch nicht anhand allgemeingültiger Maßstäbe beurteilt werden, sondern ist aufgrund einer auf die konkrete Situation bezogenen, auf Ausgleich der Interessen angelegten Abwägung zu ermitteln, in deren Rahmen die spezifischen Gegebenheiten zum einen der emittierenden und zum anderen der immissionsbetroffenen Nutzung in Betracht zu ziehen sind (BVerwGE 88, 143, 145; VGH Baden- Württemberg, NVwZ 1994, 920, 921 rSp; VG Gießen, a.a.O.).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94
    Die Bestimmung der maßgeblichen Erheblichkeitsschwelle kann jedoch nicht anhand allgemeingültiger Maßstäbe beurteilt werden, sondern ist aufgrund einer auf die konkrete Situation bezogenen, auf Ausgleich der Interessen angelegten Abwägung zu ermitteln, in deren Rahmen die spezifischen Gegebenheiten zum einen der emittierenden und zum anderen der immissionsbetroffenen Nutzung in Betracht zu ziehen sind (BVerwGE 88, 143, 145; VGH Baden- Württemberg, NVwZ 1994, 920, 921 rSp; VG Gießen, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1984 - 14 S 1054/84

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen die Gestattung einer

    Auszug aus VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94
    Die erkennende Kammer orientiert sich in solchen, den Immissionsschutz betreffenden Fällen, in denen gesetzliche Regeln nicht vorhanden sind, ebenso wie die sonstige Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, GewArch 1985, 136, 137, Bayer.VGH, NJW 1997, 1181, 1182) an den einschlägigen technischen Regelwerken, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1987 - 6 S 3334/86

    Zulässigkeit vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutzes nur bei qualifiziertem

    Auszug aus VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94
    Den Klägern steht auch grundsätzlich das für die vorbeugende Unterlassungsklage erforderliche qualifizierte Rechtsschutzinteresse zur Seite, wonach die Gewährung nachträglichen Rechtsschutzes ausnahmsweise nicht als angemessen und hinreichend anzusehen sein darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, GewArch 1987, 295, 296; VG Gießen, GewArch 1997, 491 m.w.N. aus der Rechtsprechung; Hüttenbrink, in: Kuhla/Hüttenbrink, Der Verwaltungsprozeß, München 1995, Rdnrn. 159 f.; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 1996, Rdnr. 163 zu § 42; Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, Rdnr. 33 vor § 40).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

  • VGH Bayern, 17.10.1996 - 24 CS 96.3415

    Lärmbeeinträchtigungen durch Zirkusveranstaltungen

  • VG Gießen, 30.04.1997 - 8 E 533/96

    Zur Beurteilung der Erheblichkeit von Erschütterungsimmissionen

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

  • VG Düsseldorf, 12.05.2015 - 17 K 71/09

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg für die Abwehr und Unterlassung künftiger

    Der öffentlich-rechtliche Abwehr- und Unterlassungsanspruch setzt eine konkrete Wiederholungsgefahr voraus, d.h. die hinreichend konkrete, ernsthafte Besorgnis, die Beklagte werde künftig erneut durch hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre des Klägers eingreifen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1985 - 1 B 149.84 -, juris Rn 9; VG München, Beschluss vom 19. Januar 2015 - M 7 E 15.136 -, juris Rn. 15; VG Gießen, Urteil vom 13. September 2006 - 8 E 2264/05 -, juris Rn. 44; VG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 6 G 2106/98 -, juris Rn. 15; VG Gießen, Urteil vom 18. Februar 1998 - 8 E 1785/94 -, juris Rn. 22; VG Koblenz, Urteil vom 26. April 2010 - 4 K 1138/09 -, juris Rn. 41; Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl. 2013, S. 367.

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist in der Regel bei dem Nachweis mehrerer vergleichbar eingetretener Störfälle gegeben, vgl. zu Geräuschimmissionen VG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 6 G 2106/98 -, juris Rn. 15; VG Gießen, Urteil vom 13. September 2006 - 8 E 2264/05 -, juris Rn. 44; VG Koblenz, Urteil vom 26. April 2010 - 4 K 1138/09.KO -, juris Rn. 41; VG Gießen, Urteil vom 18. Februar 1998 - 8 E 1785/94 -, juris Rn. 22.

  • VG Gießen, 29.01.2003 - 8 E 2187/02

    Emissionen aus Feuerungsanlage

    Das erkennende Gericht zieht daher solche Regelwerke in ständiger Rechtsprechung als Orientierungshilfe heran (vgl. VG Gießen, B. v. 16.04.2002 - 8 G 493/02 -, GewArch 2002, 348, 349 = NuR 2002, 697;U. v. 30.04.1997 - 8 E 533/96 -, GewArch 1998, 85 = Immissionsschutz 1998, 91; U. v. 18.02.1998 - 8 E 1785/94 -, GewArch 1998, 350, 351), die Anhaltspunkte dafür bieten, wann entsprechende Immissionen unzumutbar sind.

    Die erkennende Kammer orientiert sich mangels normativer Vorgaben ebenfalls - und ohne sich abschließend zur Verbindlichkeit dieser Verwaltungsvorschriften zu äußern - in solchen Fällen an den einschlägigen technischen Regelwerken, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sind (VG Gießen, B. v. 16.04.2002 - 8 G 493/02-, GewArch 2002, 348, 349 = NuR 2002, 697; B. v. 23.01.2001 - 8 G 3077/00 -, GewArch 2001, 255, 256 = NVwZ-RR 2001, 739, 740; B. v. 09.10.2000 - 8 G 2832/00 -, NVwZ-RR 2001, 304, 306; U. v. 18.02.1998 -8 E 1785/94 -, GewArch 1998, 350, 351; U. v. 28.05.1997 - 8 E 666/96 -, GewArch 1997, 491, 492).

  • VG Gießen, 09.10.2000 - 8 G 2832/00

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - zur Zulassung des vorzeitigen Beginns

    Die TA Lärm, die ihrem Anwendungsbereich nach auch für die hier vorliegende immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gilt, wird von der Kammer in ständiger Rechtsprechung berücksichtigt (VG Gießen, GewArch 1998, 350, 351 m.w.N.).
  • VG Gießen, 23.01.2001 - 8 G 3077/00

    Gaststättenerlaubnis - zur Beurteilung von Gaststättenlärm; hier: Biergarten

    Die beschließende Kammer orientiert sich in solchen, den Immissionsschutz betreffenden Fällen, in denen gesetzliche Regelungen nicht vorhanden sind, ebenso wie die sonstige Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte (vgl. z B. Bad.-Württ., B. v. 17.07.1984 - 14 S 1053/84 -, GewArch. 1985, 136, 137; Bay.VGH, B v. 17.10.1996 - 24 CS 96.3415 -, NJW 1997, 1181, 1182) an den einschlägigen technischen Regelwerken, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sind (VG Gießen, U. v. 28.05.1997 - 8 E 666/96(1) - , GewArch 1997, 491, 492 l.Sp; U. v. 18.02.1998 - 8 E 1785/94 -, GewArch 1998, 350, 351 r.Sp).
  • VG Gießen, 03.02.2011 - 8 L 5455/10

    Windenergieanlagen und Nachbarschutz

    Die TA Lärm wird von der Kammer für die Beurteilung der Erheblichkeit von Schallimmissionen technischer Anlagen in ständiger Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. VG Gießen, B. v. 09.10.2000 - 8 G 2832/00 -, NVwZ-RR 2001, 304, 306; U. v. 18.02.1998 - 8 E 1785/95 -, GewArch 1998, 350, 351 m.w.N.).
  • VG Gießen, 16.04.2002 - 8 G 493/02

    Windenergiepark; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung

    Die beschließende Kammer hat sich mangels normativer Vorgaben ebenfalls - und ohne sich abschließend zur Verbindlichkeit dieser Verwaltungsvorschrift zu äußern - in solchen Fällen an den einschlägigen technischen Regelwerken orientiert, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sind (VG Gießen, GewArch 2001, 255, 256 r.Sp.; NVwZ-RR 2001 304, 306 l.Sp.; GewArch 1998, 350, 351 r.Sp.; 1997, 491, 492 l.Sp.).
  • VG Gießen, 21.09.2005 - 8 E 178/03

    Immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit einer Bauschuttrecyclinganlage in einem

    Mangels normativer Vorgaben für die Beurteilung von Lärmimmissionen der vorliegenden Art orientiert sich die erkennende Kammer in ständiger Rechtsprechung ebenfalls an den einschlägigen technischen Regelwerken, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sind (VG Gießen, B. v. 16.04.2002 - 8 G 493/02 -, GewArch 2002, 348, 349; B. v. 23.01.2001 - 8 G 3077/00 -, GewArch 2001, 255, 256; B. v. 09.10.2000 - 8 G 2832/00 -, NVwZ-RR 2001, 304, 306; U. v. 18.02.1998 - 8 E 1785/94 -, GewArch 1998, 350, 351).
  • VG Gießen, 23.07.1999 - 8 E 1215/98

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die

    Nach 2.321 lit. d) der TA-Lärm, die das Gericht in ständiger Rechtsprechung seiner Beurteilung zugrundelegt (vgl. VG Gießen, GewArch 1998, 85; VG Gießen, GewArch 1998, 350, 351), werden für Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, Immissionsrichtwerte von tagsüber 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) festgesetzt.
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