Rechtsprechung
VG Gießen - 8 E 2513/03 |
Anhängiges Verfahren
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Bürgerbegehren Wetzlar II.
Vor Ergehen der Entscheidung:
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03
Einstweilige Anordnung: Bürgerbegehren zwecks Verringerung der Zahl der …
Auszug aus VG Gießen - 8 E 2513/03
Mit soeben veröffentlichtem Beschluss vom 01.09.2003 (Az.: 8 G 3040/03) hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen den Magistrat der Stadt Wetzlar aufgegeben, nur solche Wahlhandlungen durchzuführen, dass der hauptamtliche Magistrat aus nicht mehr als drei Mitgliedern besteht.
- VGH Hessen, 30.09.2003 - 8 TG 2479/03
Bürgerentscheid über Anzahl der Beigeordneten
Im Hinblick auf die Ende Februar 2004 auslaufende Amtszeit und die vorher zu erwartende Wiederwahl der beiden amtierenden hauptamtlichen Stadträte gab das Verwaltungsgericht auf Antrag der Antragsteller der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 1. September 2003 auf, "bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens 8 E 2513/03 nur solche Wahlhandlungen durchzuführen, dass der hauptamtliche Magistrat aus nicht mehr als drei Mitgliedern besteht.". - VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03 Daraufhin haben die Antragsteller am 08.07.2003 Klage erhoben (Az.: 8 E 2513/03), festzustellen, dass das Bürgerbegehren zulässig sei, weil die Regelung der Zahl der hauptamtlichen Stadträte nicht zur inneren Organisation der Gemeindevertretung rechne.