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   VG Hamburg, 06.02.2009 - 8 E 3301/08   

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https://dejure.org/2009,8725
VG Hamburg, 06.02.2009 - 8 E 3301/08 (https://dejure.org/2009,8725)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2009 - 8 E 3301/08 (https://dejure.org/2009,8725)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 8 E 3301/08 (https://dejure.org/2009,8725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • hamburg.de PDF

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine polizeiliche Untersagungsverfügung

  • openjur.de
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Suizidbegleitung kein erlaubtes Gewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Polizeiliches Verbot der Sterbehilfe vorläufig weiter wirksam

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Polizeiliches Verbot der Sterbehilfe vorläufig weiter wirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbot der Suizidbegleitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine eine Suizidbegleitung untersagende polizeiliche Verfügung; Rechtmäßigkeit einer eine Suizidbegleitung untersagenden polizeilichen Verfügung aufgrund zu erwartender Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz; ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizeiliches Verbot der Sterbehilfe vorläufig weiter wirksam - Suizidbegleitung ist kein erlaubtes Gewerbe

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    LG Hamburg, 11.12.2015 - 601 Ks 4/14

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen Dr. S. und Dr. K. wegen des Verdachts

    VG Hamburg, 06.02.2009 - 8 E 3301/08

    Polizeiliches Verbot der Sterbehilfe vorläufig weiter wirksam

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Roger Kusch

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus VG Hamburg, 06.02.2009 - 8 E 3301/08
    Die hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts erfordert, dass der Inhalt der getroffenen Regelung aus dem Entscheidungssatz und der dazugehörigen Begründung oder aus den dem Adressaten bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umständen so vollständig, klar und unzweideutig zu erkennen sein muss, dass der Adressat sein Verhalten danach richten kann sowie dass die mit dem Vollzug oder der Vollstreckung befassten Organe diesen Inhalt ihren Maßnahmen zugrunde legen können (vgl. BVerwGE 119, 282; Kopp/Ramsauer VwVfG 9. Aufl. § 37 Rnr. 5).
  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 6.63

    Beruf

    Auszug aus VG Hamburg, 06.02.2009 - 8 E 3301/08
    Ausdruck der herrschenden Grundanschauung kann, muss aber nicht die Tatsache sein, dass eine Tätigkeit verboten und strafbar ist (vgl. BVerwGE 22, 286).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Hamburg, 06.02.2009 - 8 E 3301/08
    Vielmehr kommt eine Begrenzung des Schutzbereichs des Art. 12 Abs. 1 GG in dem Sinne, dass dessen Gewährleistung von vornherein nur erlaubte Tätigkeiten umfasst, allenfalls hinsichtlich solcher Tätigkeiten in Betracht, die schon ihrem Wesen nach als verboten anzusehen sind, weil sie aufgrund ihrer Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit schlechthin nicht am Schutz durch das Grundrecht der Berufsfreiheit teilhaben können (BVerfGE 115, 276).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Eine als Teil einer beruflichen Tätigkeit erbrachte Suizidhilfe ist nicht von vornherein vom Schutzbereich der Berufsfreiheit ausgenommen (a.A. BTDrucks 18/5373, S. 12 in Anlehnung an VG Hamburg, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 8 E 3301/08 -, juris; Lorenz, MedR 2010, S. 823 ; Neumann, Die Mitwirkung am Suizid als Straftat?, 2014, S. 266).
  • VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09

    Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an

    Nach wohl herrschender Meinung ist die Polizei generell verpflichtet, Suizide zu unterbinden, da diese als Unglücksfall eine Störung der öffentlichen Sicherheit darstellen, selbst wenn sie auf einem freiwilligen Entschluss beruhen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 8 K 205/87 -, juris zum Fall Hackethal; VG Hamburg, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 8 E 3301/08 -, juris Rn. 60 m.w.N. im Fall Kusch; dieser dazu kritisch in ZRP 2011, 124).

    Die Verschreibung todbringender verschreibungspflichtiger Medikamente für einen geplanten Suizid dürfte zwar Sinn und Zweck der arzneimittelrechtlichen Verschreibungspflicht gemäß § 48 Arzneimittelgesetz (AMG) widersprechen, die gerade eine nicht indizierte, missbräuchliche Verwendung von Medikamenten verhindern will (so auch VG Hamburg, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 8 E 3301/08 -, Rn. 50).

    Das VG Hamburg hat zu dieser Frage entschieden, dass die kommerziell betriebene Suizidbegleitung kein erlaubtes Gewerbe sei (Beschluss vom 6. Februar 2009 - 8 E 3301/08 -, juris Rn. 44).

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