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   VG Gießen, 27.09.2006 - 8 E 60/06   

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https://dejure.org/2006,27710
VG Gießen, 27.09.2006 - 8 E 60/06 (https://dejure.org/2006,27710)
VG Gießen, Entscheidung vom 27.09.2006 - 8 E 60/06 (https://dejure.org/2006,27710)
VG Gießen, Entscheidung vom 27. September 2006 - 8 E 60/06 (https://dejure.org/2006,27710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Krankenhauses auf Teilnahme an der ergänzenden Notfallversorgung; Versagung der Teilhabe an der ergänzenden Notfallversorgung wegen des Fehlens einer Intensivstation; Bestimmung der Kriterien für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Gießen, 27.09.2006 - 8 E 60/06
    Eines Feststellungsbescheides bedarf es deshalb, weil der Krankenhausrahmenplan selbst nur interne Wirkung hat, wie § 8 Abs. 1 S. 3 KHG zeigt (vgl. BVerwGE 72, 38, 45) [BVerwG 25.07.1985 - 3 C 25/84].

    Das Erfordernis der Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses ergibt sich daraus, dass die Länder bei der Aufstellung der Krankenhauspläne gemäß § 6 Abs. 1 KHG verpflichtet sind, die in § 1 KHG genannten Ziele, nämlich bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten (vgl. BVerwGE 72, 38, 46) [BVerwG 25.07.1985 - 3 C 25/84].

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Gießen, 27.09.2006 - 8 E 60/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ist die bedarfgerechte und leistungsfähige Krankenhauspflege ein unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung (BVerfGE 82, 209, 230) [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86].

    Auch das Bundesverfassungsgericht weist darauf hin, dass ein Krankenhaus nur dann leistungsfähig i.S.d. § 1 KHG ist, wenn es dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft genügt (BVerfGE 82, 209, 232) [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86].

  • VGH Hessen, 12.01.2007 - 5 UZ 2684/06

    Zum Anspruch auf Teilnahme eines Belegkrankenhauses an der ergänzenden

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 27. September 2006 - 8 E 60/06 - wird abgelehnt.
  • VG Gießen, 29.10.2008 - 8 K 310/08

    Abschlag vom Basisfallwert wegen Nichtteilnahme eines Krankenhauses an der

    Führt der Krankenhausrahmenplan eine solche zur "unabdingbaren" hinzukommende weitere Möglichkeit der Notfallversorgung ein, liegt es auch im weiten planungsrechtlichen Gestaltungsrahmen des Plangebers, die Kriterien aufzustellen, welche diese Art von Notfallversorgung näher festlegen (vgl. VG Gießen, U. v. 27.09.2006 - 8 E 60/06 -, LKRZ 2007, 24).
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