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   VG Gießen, 04.06.1997 - 8 E 910/96 (1)   

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https://dejure.org/1997,9738
VG Gießen, 04.06.1997 - 8 E 910/96 (1) (https://dejure.org/1997,9738)
VG Gießen, Entscheidung vom 04.06.1997 - 8 E 910/96 (1) (https://dejure.org/1997,9738)
VG Gießen, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 8 E 910/96 (1) (https://dejure.org/1997,9738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Erstellung einer Anschlußleitung an die öffentliche Kanalisation durch den Grundstückseigentümer; GoA und öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Organisationsermessen bei der Bestimmung von Grundstücksanschlüssen zu Teilen der jeweiligen Versorgungseinrichtung; Anforderungen an die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag (GOA); Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 453
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1995 - 1 S 63/95

    Beschlagnahme des Vereinsvermögens eines verbotenen Vereins

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.1997 - 8 E 910/96
    Zwar gilt das Organisationsermessen der Beklagten, das darin besteht zu bestimmen, welche Leitungen zur öffentlichen Versorgungsleitung gehören, nicht uneingeschränkt, sondern findet seine Grenzen in dem gesetzlichen Einrichtungszweck und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. OVG Münster, NVwZ 1988, 561 rSp; VG Freiburg, VBlBW 1995, 154, 155).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1987 - 22 A 2281/85
    Auszug aus VG Gießen, 04.06.1997 - 8 E 910/96
    Zwar gilt das Organisationsermessen der Beklagten, das darin besteht zu bestimmen, welche Leitungen zur öffentlichen Versorgungsleitung gehören, nicht uneingeschränkt, sondern findet seine Grenzen in dem gesetzlichen Einrichtungszweck und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. OVG Münster, NVwZ 1988, 561 rSp; VG Freiburg, VBlBW 1995, 154, 155).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VG Gießen, 04.06.1997 - 8 E 910/96
    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch wird als eigenständiges Rechtsinstitut aus dem besonderen Rechtsgrundsatz abgeleitet, daß eine mit der Rechtslage nicht übereinstimmende Vermögenslage auszugleichen ist (vgl. BVerwGE 71, 85, 87 f.; Ossenbühl, NVwZ 1991, 513 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 2 S 978/13

    Anforderungen an ein Widerspruchsschreiben; Begriff des Hausanschlusses;

    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte schließlich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 04.06.1997 - 8 E 910/96 - (NVwZ-RR 1998, 453).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03

    Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher

    Grenzt das anzuschließende Grundstück - wie hier - nicht unmittelbar an eine öffentliche Straße bzw. an eine Straße, in der ein öffentlicher Kanal verläuft, und muss die Anschlussleitung über ein Privatgrundstück geführt werden, so gehört diese Strecke bis zur Grundstücksgrenze des Anschlussnehmers zum Grundstücksanschluss (vgl. Driehaus/Dietzel, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 10 RdNrn. 16; VG Gießen, Urteil vom 4.6.1977 - 8 E 910/96 -, NVwZ-RR 1998, 453).
  • VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21

    Anfechtungsrechtsbehelfe gegenüber Kostenersatzbescheiden; aufschiebende Wirkung;

    Zwar lagen alle vier Bruchstellen nach der Skizze der Beklagten nicht auf dem Grundstück des Klägers; darauf kommt es jedoch nach dem eindeutigen Wortlaut von § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 WVS nicht an (so auch Urt. d. Kammer v. 12.01.2015 - 2 K 3145/13 - unveröffentlicht.; Unkel, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2020, § 10 Rn. 15; VG Gießen, Urt. v. 04.061997 - 8 E 910/96 - juris), wie im Übrigen nach § 10 Abs. 4 AVBWasserV ebenfalls nicht.
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