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   VG Gießen, 08.03.1993 - 8 E 99/91   

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https://dejure.org/1993,10392
VG Gießen, 08.03.1993 - 8 E 99/91 (https://dejure.org/1993,10392)
VG Gießen, Entscheidung vom 08.03.1993 - 8 E 99/91 (https://dejure.org/1993,10392)
VG Gießen, Entscheidung vom 08. März 1993 - 8 E 99/91 (https://dejure.org/1993,10392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Neufassung einer Eigenbetriebssatzung ; Ausübung des Beanstandungsrechts durch den Magistrat einer Stadt; Leitung und Verwaltung der gemeindlichen Eigenbetriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 173
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12

    Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen bei defizitärem Gemeindehaushalt

    Diese Rechtsprechung ist jedoch mit beachtlichen Argumenten auf Widerspruch gestoßen und wird jedenfalls von der herrschenden Meinung nicht geteilt (vgl. Bennemann in Kommunalverfassungsrecht Hessen, § 63 HGO, Stand: September 2009, Rdnrn. 54 ff.; VG Gießen, Urteil vom 8. März 1993 - 8 E 99/91 -, NVwZ-RR 1994, 173, beck-online; Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, Kommentar zum VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 35 Rdnr. 192; Pietzcker, in Schoch/Schneider/Bier, Kommentar zur VwGO, Vorbem. § 42 Abs. 1, Stand: 2012, Rdnrn 15 f., beck-online).
  • VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17

    Zum kommunalrechtlichen Beanstandungsverfahren

    Derartigen Maßnahmen fehlt die Außenwirkung, weil das Außenrechtsverhältnis dem Rechtsstreit Körperschaft - Bürger vorbehalten ist (vgl. VG Gießen, Urteil vom 8. März 1993 - 8 E 99/91-, NVwZ-RR 1994, 173; Bennemann in: Kommunalverfassungsrecht Hessen, Stand: Dezember 2020, § 63 HGO Rn. 54 ff.; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, Kommentar zum VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 192; Pietzcker/Marsch in: Schoch/ Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, Vorbem. § 42 Abs. 1 Rn. 18).
  • VG Gießen, 25.01.2002 - 8 G 4058/01

    Stellenplan; zum Anspruch auf Stellenbesetzung

    Gemäß § 63 Abs. 2 Satz 6 HGO bleibt die aufschiebende Wirkung der Beanstandung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlungen durch den Bürgermeister bestehen, so dass eine dagegen gerichtete Klage keinen Suspensiveffekt entfaltet (offengelassen zur vorhergehenden Rechtslage: VG Gießen, NVwZ-RR 1994, 173, 174).
  • VG Frankfurt/Main, 04.03.2022 - 7 L 3337/21
    Insoweit folgt die Kammer der mittlerweile wohl überwiegenden Lehre und Rechtsprechung, wonach von einer fehlenden Verwaltungsaktqualität der Beanstandung auszugehen ist (so auch VG Kassel, Urteil vom 22.01.2021 - 3 K 4693/17.KS, juris; VG Gießen, Urteil vom 8. März 1993 - 8 E 99/91-, NVwZ-RR 1994, 173; Bennemann in: Kommunalverfassungsrecht Hessen, Stand: Dezember 2020, § 63 HGO Rn. 54 ff).
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