Rechtsprechung
   AG Lemgo, 08.06.2015 - 8 F 43/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23897
AG Lemgo, 08.06.2015 - 8 F 43/15 (https://dejure.org/2015,23897)
AG Lemgo, Entscheidung vom 08.06.2015 - 8 F 43/15 (https://dejure.org/2015,23897)
AG Lemgo, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - 8 F 43/15 (https://dejure.org/2015,23897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Höhe des Trennungsunterhalts anhand des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mit Mr. Next auf Facebook

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Fotos mit neuem Partner auf Facebook kein Trennungsunterhalt ausschließendes Fehlverhalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Fotos mit neuem Partner auf Facebook kein Trennungsunterhalt ausschließendes Fehlverhalten

  • reichenwallner.de (Kurzinformation)

    Postet die getrennt lebende Ehefrau auf Facebook Fotos von sich und ihrem neuen Lebensgefährten, ist ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt damit noch nicht ausgeschlossen.

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wegen Facebook-Posting mit neuem Lebenspartner kein Ausschluss des Ehegatten-Unterhalts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch wegen Facebook-Eintrags verwirkt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trennungsunterhalt und Facebook

Besprechungen u.ä.

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung)

    Neu verliebt auf Facebook - Kann durch das Posten eines Fotos mit dem neuen Partner der Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt werden?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 21.10.2013 - 13 UF 195/13

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der

    Auszug aus AG Lemgo, 08.06.2015 - 8 F 43/15
    Der Zeitraum kann kürzer sein, wenn besondere Umstände vorliegen, aus denen sich eine Verfestigung unabhängig von der Dauer der bestehenden Lebensgemeinschaft ableiten lässt (OLG Hamburg FamRZ 2014, 1209).
  • OLG Hamm, 26.03.2012 - 8 UF 109/10

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch Ausbrechen des unterhaltsberechtigten

    Auszug aus AG Lemgo, 08.06.2015 - 8 F 43/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Verfestigung einer Lebensgemeinschaft regelmäßig erst nach 2 bis 3 Jahren anzunehmen (Palandt-Brudermüller, § 1579 Rn. 12 a m.w.Nw., OLG Hamm, Urteil vom 26. März 2012 - II-8 UF 109/10, bei juris ).
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