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   VG Gießen, 10.09.1996 - 8 G 1221/96   

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VG Gießen, 10.09.1996 - 8 G 1221/96 (https://dejure.org/1996,18813)
VG Gießen, Entscheidung vom 10.09.1996 - 8 G 1221/96 (https://dejure.org/1996,18813)
VG Gießen, Entscheidung vom 10. September 1996 - 8 G 1221/96 (https://dejure.org/1996,18813)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Gießen, 28.05.1997 - 8 E 666/96

    Zum Nachbarschutz im Rahmen einer mehrtägigen Festveranstaltung, hier:

    Am 14.08.1996 beantragte der Kläger gegen die Altstadtkirmes 1996 bei dem Verwaltungsgericht Gießen die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (8 G 1221/96(1)).

    Am 07.05.1996 hat der Kläger Klage erhoben, die er im wesentlichen mit denselben Argumenten wie in den zuvor durchgeführten Eilverfahren (8 G 1275/95(1) und 8 G 1221/96(1)) begründet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und in den Eilverfahren (8 G 1275/95(1), Az. des Hess.VGH: 14 TG 3325/95; 8 G 1221/96(1), Az. des Hess.VGH: 14 TG 3852/96, GewArch 1997, 162 ff.), die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

  • VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96

    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und

    Mit Beschluss vom 10. September 1996 - 8 G 1221/96 (1) - hat das Verwaltungsgericht Gießen die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt, soweit die Sperrzeiten am 12. und 14. Oktober 1996 über 24.00 Uhr hinaus festgesetzt und soweit musikalische Darbietungen mit technischen Tonwiedergabegeräten zugelassen worden sind, und hat den Antrag im übrigen abgelehnt.

    unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gießen vom 10. September 1996 - 8 G 1221/96 (1) - die aufschiebende Wirkung seiner Widersprüche vom 3. September 1996 gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 21. August 1996 betreffend die gaststättenrechtliche Gestattung an die Beigeladene für den Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft anläßlich der Altstadtkirmes vom 12. bis 14. Oktober 1996 und betreffend die Verkürzung und Festsetzung der Sperrzeit anläßlich der Altstadtkirmes wiederherzustellen, andernfalls der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, auf dem Dorfplatz in der Zeit vom 12. bis 14. Oktober 1996 die sogenannte Altstadtkirmes/Kirchweihfest abzuhalten bzw. durch Dritte abhalten zu lassen,.

  • VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung

    Im Rahmen der Erteilung einer solchen Gestattung nach § 12 GastG hat die Behörde die Schutzgüter des § 4 Abs. 1 GastG, insbesondere des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG zu beachten (vgl. VG Gießen, B. v. 10.09.1996 - 8 G 1221/96 -, S. 3 BA; siehe auch: Bay. VGH, B. v. 05.06.1990 - 22 CS 90.1522 -, GewArch 1990, 419, 420).
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