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   VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04   

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https://dejure.org/2004,11259
VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04 (https://dejure.org/2004,11259)
VG Gießen, Entscheidung vom 26.04.2004 - 8 G 1361/04 (https://dejure.org/2004,11259)
VG Gießen, Entscheidung vom 26. April 2004 - 8 G 1361/04 (https://dejure.org/2004,11259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 1 GewO, § 35 Abs 8 GewO, § 48 Abs 1 PBefG, § 48 Abs 2 PBefG, § 49 Abs 1 PBefG
    Gewerbeuntersagungsverfügung gegenüber Busunternehmer - Steuerrückstände als Unzuverlässigkeitsgrund)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines allgemeinen Gewerbeuntersagungsverfahrens gegen einen Busunternehmer bei bereits erfolgten Widerrufs der erteilten personbeförderungsrechtlichen Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit; Steuerschulden als gewerberechtlicher Unzuverlässigkeitsgrund; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • gpc-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ärger mit dem Finanzamt kann zum Ende der Vermittlertätigkeit führen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung bei steuerlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04
    Die Unzuverlässigkeit ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (vgl. BVerwG, B. v. 25.03.1992 - 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232; B. v. 11.12.1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72; B. v. 09.04.1997 - 1 B 81.97 -, GewArch 1999, 72).
  • BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96

    Nichtaufklärung eines Sachverhalts durch das Gericht als Verfahrensfehler -

    Auszug aus VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04
    Müssen Besteuerungsgrundlagen nämlich - insbesondere deswegen, weil der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht hinreichend nachkommt - geschätzt werden, so ist eine Steuerschuld, die auf diesen Schätzungen basiert, nicht von einer anderen rechtlichen Qualität als eine solche, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 -, Juris; B. v. 30.03.1992 - 1 B 42.92 -, GewArch 1992, 298, 299; B. v. 26.09.1991 - 1 B 115/91 -, Juris; VGH Bad.-Württ., U. v. 25.02.1993 - 14 S 2577/92 -, GewArch 1994, 373).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96

    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

    Auszug aus VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04
    Hierbei kommt es nicht darauf an, in welchem Rahmen die Steuerschulden entstanden sind oder ob der Gewerbetreibende seine mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schuldhaft verursacht hat (vgl. BVerwG, B. v. 11.11.1996 - 1 B 226/96 -, GewArch 1997, 68).
  • BVerwG, 25.03.1992 - 1 B 50.92

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04
    Die Unzuverlässigkeit ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (vgl. BVerwG, B. v. 25.03.1992 - 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232; B. v. 11.12.1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72; B. v. 09.04.1997 - 1 B 81.97 -, GewArch 1999, 72).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 14 S 2577/92

    Zur Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit des leitenden

    Auszug aus VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04
    Müssen Besteuerungsgrundlagen nämlich - insbesondere deswegen, weil der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht hinreichend nachkommt - geschätzt werden, so ist eine Steuerschuld, die auf diesen Schätzungen basiert, nicht von einer anderen rechtlichen Qualität als eine solche, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 -, Juris; B. v. 30.03.1992 - 1 B 42.92 -, GewArch 1992, 298, 299; B. v. 26.09.1991 - 1 B 115/91 -, Juris; VGH Bad.-Württ., U. v. 25.02.1993 - 14 S 2577/92 -, GewArch 1994, 373).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge von Steuerrückständen, Schätzung der

    Auszug aus VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04
    Müssen Besteuerungsgrundlagen nämlich - insbesondere deswegen, weil der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht hinreichend nachkommt - geschätzt werden, so ist eine Steuerschuld, die auf diesen Schätzungen basiert, nicht von einer anderen rechtlichen Qualität als eine solche, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 -, Juris; B. v. 30.03.1992 - 1 B 42.92 -, GewArch 1992, 298, 299; B. v. 26.09.1991 - 1 B 115/91 -, Juris; VGH Bad.-Württ., U. v. 25.02.1993 - 14 S 2577/92 -, GewArch 1994, 373).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04
    Die Unzuverlässigkeit ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (vgl. BVerwG, B. v. 25.03.1992 - 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232; B. v. 11.12.1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72; B. v. 09.04.1997 - 1 B 81.97 -, GewArch 1999, 72).
  • VG Gießen, 20.02.2002 - 8 E 4718/99

    Sachverständiger; Bestellung; Zuverlässigkeit; Wettbewerbsverstöße

    Auszug aus VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04
    Solche beharrlichen Rechtsverstöße können die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden belegen (vgl. VG Gießen, U. v. 20.02.2002 - 8 E 4718/99 -, GewArch 2002, 473, 474; s. auch Tettinger, in: Tettinger/Wank, GewO, Komm., 6. Aufl., 1999, § 35 Rdnr. 72; einschränkend hinsichtlich der Bewertung von Verstößen gegen zivil- und wettbewerbsrechtliche Verpflichtungen: Z./Fischer, GewArch 2002, 232, 237).
  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit aus einer lang andauernden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit abzuleiten sein kann, ohne dass Anzeichen für eine Besserung zu erkennen sind, wobei die gesamte Situation des Gewerbetreibenden zu bewerten ist (BVerwG, B. v. 16.02.1998 - 1 B 26/98, Juris).
  • BVerwG, 30.03.1992 - 1 B 42.92

    Steuerrückstand - Gwerberechtliche Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04
    Müssen Besteuerungsgrundlagen nämlich - insbesondere deswegen, weil der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht hinreichend nachkommt - geschätzt werden, so ist eine Steuerschuld, die auf diesen Schätzungen basiert, nicht von einer anderen rechtlichen Qualität als eine solche, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 -, Juris; B. v. 30.03.1992 - 1 B 42.92 -, GewArch 1992, 298, 299; B. v. 26.09.1991 - 1 B 115/91 -, Juris; VGH Bad.-Württ., U. v. 25.02.1993 - 14 S 2577/92 -, GewArch 1994, 373).
  • VG Gießen, 12.08.2004 - 8 G 2592/04

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    Solche beharrlichen Verstöße gegen gewerbebezogene Vorschriften (vgl. VG Gießen, B.v. 26.04.2004 - 8 G 1361/04 -, GewArch 2004, 302) konnte die Antragsgegnerin berücksichtigen und hierauf die Annahme der Unzuverlässigkeit des Antragstellers stützen.
  • VG Gießen, 05.12.2012 - 8 L 3004/12

    Unzuverlässigkeit eines Gastwirts

    Dabei ist unerheblich, ob sich die Steuerschulden aus gemäß § 162 AO geschätzten oder exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergeben (vgl. z. B. OVG Sachs.-Anh., B. v. 10.01.2012 - 1 O 197/11 -, NVwZ-RR 2012, 307; Nds. OVG, B. v. 06.01.2012 - 7 LA 186/11 -, GewArch 2012, 166; Hess. VGH, U. v. 01.07.2010, a. a. O.; VG Gießen, B. v. 26.04.2004 - 8 G 1361/04 -, GewArch 2004, 302; zum bisherigen Recht Michel/Kienzle/Pauly, a. a. O., S. 240).
  • OVG Sachsen, 27.02.2013 - 3 B 354/12

    Untersagung gegenüber Geschäftsführer einer GmbH wegen Unzuverlässigkeit, Vorrang

    Insoweit greift die Regelung des § 35 Abs. 8 Satz 1 GewO hier nämlich nicht, da es sich rechtlich gesehen insoweit um die Ausübung eines anderen Gewerbes handelt (vgl. auch VG Gießen, Beschl. v. 26. April 2004 - 8 G 1361/04 -, juris Rn. 31).
  • VG Ansbach, 15.04.2021 - AN 4 K 19.00848

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Müssen Besteuerungsgrundlagen nämlich - insbesondere deswegen, weil der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht hinreichend nachkommt - geschätzt werden, so ist eine Steuerschuld, die auf diesen Schätzungen basiert, nicht von einer anderen rechtlichen Qualität als eine solche, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (vgl. VG Gießen, B.v. 26.4.2004 - 8 G 1361/04 - GewArch 2004, 302 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 11.07.2011 - 1 K 303/10

    Einzelfall eines wegen der Aussetzung des Widerspruchverfahrens gemäß § 12 GewO

    Kommt es durch einen Steuerberater des Gewerbetreibenden zur Abgabe fehlerhafter Steuererklärungen mit der Folge, dass überhöhte Steuern festgesetzt werden, muss sich der Gewerbetreibende dies gewerberechtlich zurechnen lassen (vgl. hierzu VG Gießen, Beschluss vom 26.04.2004 -8 G 1361/04- GewArch 2004, S. 302).
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