Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2000 - 8 K 1/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Beteiligter; Nebenbeteiligter
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2001, 672 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 70 A 1.11
Umfang der Beteiligung des Eigenbesitzers im Zusammenführungsverfahren: die zur …
Dies gilt auch im Bodenordnungsverfahren, und zwar auch für den Erwerber selbständigen Gebäudeeigentums (ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 20. Juli 2000 - 8 K 1/00 -, RzF 2 zu § 56 Abs. 2 LwAnpG), das insoweit dem Grundstückseigentum gleichsteht.
Rechtsprechung
VG Saarlouis, 23.10.2000 - 8 K 1/00.PVB |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21
Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis; …
Jedoch wirkt die Anforderung, sowohl die Stimmzettel der Urnenwähler als auch die Wahlumschläge der Briefwähler ungeöffnet in die Wahlurne zu werfen, bereits der Gefahr einer Verletzung des Wahlgeheimnisses in Bezug auf Briefwahlstimmen entgegen, indem nach Öffnung der Wahlbriefe die Auswertung der hieraus entnommenen Wahlumschläge eine zeitliche und räumliche Trennung von einer Auswertung der personalisierten Briefwahlerklärungen erfährt, um von vornherein auszuschließen, dass - was hier zwischen den Verfahrensbeteiligten im konkreten Fall gerade zusätzlich streitig geworden ist - eine Stimmabgabe aufgrund einer zeit- und/oder ortsnah durchgeführten Auswertung (etwa aufgrund der Verwendung desselben markanten Stifts sowohl bei der Ausfüllung und Unterzeichnung der Erklärung als auch bei der Kennzeichnung der Stimmzettel) einer bestimmten individualisierbaren Person zugeordnet werden kann (vgl. zur ratio derartiger Vorschriften treffend VG Saarlouis, Beschl. v. 23.10.2000 - 8 K 1/00.PVB -, juris Rn. 17: "die die Zurechenbarkeit der Stimme vernichtende Wahlurne"; Hervorhebung durch den Fachsenat).