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   FG Düsseldorf, 27.03.2014 - 8 K 1038/13 Verk   

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FG Düsseldorf, 27.03.2014 - 8 K 1038/13 Verk (https://dejure.org/2014,51526)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.03.2014 - 8 K 1038/13 Verk (https://dejure.org/2014,51526)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. März 2014 - 8 K 1038/13 Verk (https://dejure.org/2014,51526)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Kfz als Personenkraftwagen (Pkw) oder als Lastkraftwagen (Lkw)

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    KFZ-Steuer: Ist ein Pick-up ein PKW oder LKW?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pick-up - Pkw oder Lkw?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nissan Navara King Cab D 40 ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich ein Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.08.2012 - II R 7/11

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2014 - 8 K 1038/13
    Die Ladefläche des Fahrzeugs weist einschließlich der Fläche der Radkästen (vgl. BFH, Urteil vom 29.08.2012 II R 7/11, BStBl II 2013, 93) eine Grundfläche von 2, 9 qm auf.

    Der BFH erachtete es zwar für gerechtfertigt, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (z.B. BFH-Urteil vom 29.08.2012 II R 7/11, a.a.O.).

    Eine Zuladung in diesem geringen Umfang wird durch die Rechtsprechung allgemein nicht so hoch angesehen, dass sie eine überwiegende Verwendung des Fahrzeugs zum Gütertransport eindeutig indiziert (BFH, Urteil vom 29.08.2012 II R 7/11, a.a.O.).

    Auch die für einen Pkw übliche Motorisierung und die Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h lassen den Schluss zu, dass das Fahrzeug nicht vorwiegend zum Transport von Gütern, sondern von Personen geeignet und bestimmt ist (vgl. auch BFH, Urteil vom 29.08.2012 II R 7/11, a.a.O.).

  • BFH, 01.10.2008 - II R 63/07

    Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2014 - 8 K 1038/13
    Für das KraftStG ist der kraftfahrzeugsteuerrechtliche Begriff des Pkw, wie er in § 4 Abs. 4 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthalten ist, maßgebend (Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 01.10.2008 II R 63/07, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2009, 20).

    Nach ständiger höchstrichterliche Rechtsprechung sind als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen die Zahl der Sitzplätze, die Größe der Ladefläche, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (BFH, Urteil vom 01.10.2008, II R 63/07, a.a.O.).

    Denn bei der Berechnung der Fläche für die Personenbeförderung ist die Fläche des vor dem Fahrersitz befindlichen Fußraums einzubeziehen (vgl. BFH, Urteil vom 01.10.2008 II R 63/07, a.a.O.).

  • BFH, 07.11.2006 - VII B 79/06

    Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines Pick-up Ford Ranger

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2014 - 8 K 1038/13
    Dabei kann kein Merkmal von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs als von vornherein allein entscheidend angesehen werden (BFH, Beschluss vom 07.11.2006 VII B 79/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2007, 778).
  • BFH, 21.02.2006 - VII B 171/05

    Kfz-Steuer: Einordnung Fahrzeug als Pkw oder Lkw

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2014 - 8 K 1038/13
    Der Umstand, dass die Ladefläche die Hälfte der Nutzfläche überschreitet, stellt ein für die Einstufung als Lkw nicht allein entscheidendes Indiz dar (vgl. auch BFH, Beschluss vom 21.02.2006 VII B 171/05, BFH/NV 2006, 1352).
  • BFH, 18.03.2008 - II B 94/07

    Abgrenzung eines PKW von anderen Fahrzeugen - Kraftomnibus - LKW - Anzahl der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2014 - 8 K 1038/13
    Denn die maßgebliche Zahl der Sitzplätze zur Abgrenzung eines Pkw von einem anderen Fahrzeug i.S.d. § 8 Nr. 2 KraftStG ist von der Zulassungsstelle zu ermitteln und festzustellen, allein die verkehrsrechtliche Zulassung ist entscheidend (vgl. BFH, Beschluss vom 18.03.2008 II B 94/07, BFH/NV 2008, 1204).
  • BFH, 24.02.2010 - II R 6/08

    Maßgeblichkeit von zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast für PKW-Besteuerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2014 - 8 K 1038/13
    Denn ein Lkw wird maßgeblich durch die Möglichkeit geprägt, Lasten von erheblichem Umfang zu befördern (BFH, Urteil vom 24.02.2010 II R 6/08, BStBl II 2010, 994).
  • FG Köln, 28.06.2013 - 6 K 3384/08

    Abgrenzung zwischen PKW und LKW

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2014 - 8 K 1038/13
    Es kommt für die Einstufung als Pkw nicht darauf an, dass die Beförderung für die Personen besonders bequem oder komfortabel ist (vgl. FG Köln, Urteil vom 28.06.2013 6 K 3384/08, Entscheidungen der FG 2013 1703).
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