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   FG München, 24.01.2002 - 8 K 1180/98   

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https://dejure.org/2002,19607
FG München, 24.01.2002 - 8 K 1180/98 (https://dejure.org/2002,19607)
FG München, Entscheidung vom 24.01.2002 - 8 K 1180/98 (https://dejure.org/2002,19607)
FG München, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 8 K 1180/98 (https://dejure.org/2002,19607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitnehmer mit Beitragsleistungen zur Gruppenversicherung; Lohnsteuerpflichtige Zukunftssicherungsleistungen ; Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuerschuld; Feststellung der Pauschalierungsgrenze ; Vertragliche Regelung mit der Versicherungsgesellschaft ; Ermittlung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnsteuerpauschalierung bei Direktversicherung; Haftung für Lohnsteuer 1993 bis 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuerpauschalierung bei Direktversicherung - Haftung für Lohnsteuer 1993 bis 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 912
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.04.1991 - VI R 61/88

    Leistungen an eine Pensionskasse sind bei einer Barlohnumwandlung nicht

    Auszug aus FG München, 24.01.2002 - 8 K 1180/98
    Aber ebenso, wie es Voraussetzung für eine pauschalierungsfähige Zuwendung ist, dass es sich um eine eigene Leistung des Arbeitgebers an das Direktversicherungsunternehmen handelt (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 29. April 1991 VI R 61/88, BStBl II 1991, 647, 648), kommt es für die Pauschalierungsunschädlichkeit von Mehrleistungen darauf an, dass sie vom Arbeitnehmer in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung erbracht werden.

    Voraussetzung für eine pauschalierungsunschädliche Beitragsleistung jenseits des Höchstbetrages ist demnach, dass sie auf Grund einer gegenüber der Versicherungsgesellschaft bestehenden ausschließlich eigenen rechtlichen Verpflichtung des Arbeitnehmers geleistet wird, wobei die rechtlichen Verhältnisse gegenüber dem Versicherungsunternehmen den Ausschlag geben (vgl. BFH in BStBl II 1991, 647, 648 zu der insoweit vergleichbaren Arbeitgeberverpflichtung als Pauschalierungsvoraussetzung gem. § 40b Abs. 1 EStG ).

    Da schriftliche Vollmachten nicht erteilt wurden, lagen aus der Sicht des Versicherungsunternehmens (Empfängerhorizont; s. hierzu BFH in BStBl II 1991, 647, 648) bindende Erklärungen zur Beitragsleistung nur vom Kl vor.

  • BFH, 06.06.1984 - II R 184/81

    Grunderwerbsteuer - Zwangsversteigerung - Erbbaurecht

    Auszug aus FG München, 24.01.2002 - 8 K 1180/98
    Für die Zeit danach stützt sich die Kostenentscheidung bei einem Streitwert von nur noch 35.252,20 DM LSt-Haftungssumme auf § 135 Abs. 1 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 1984 II R 184/81, BStBl II 1985, 261).
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82

    Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit

    Auszug aus FG München, 24.01.2002 - 8 K 1180/98
    Das FA durfte im Streitfall von der Ermittlung der individuellen Steuer der einzelnen Arbeitnehmer absehen, weil sie schwierig ist und der Kl gegen die Höhe der durchschnittlichen Steuersätze (1993 und 1994: 73 v. H., bestehend aus 15 v. H. Pauschalsteuer und 22 v. H. Einstiegssteuersatz; 1995 und 1996: 46 v. H. gem. maschineller Berechnung als Anlage 3 zum Prüfungsbericht vom 14. Juli 1997) keine Einwendungen erhoben hat und auch nicht beabsichtigt, bei seinen Arbeitnehmern Regress zu nehmen (s. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82, BStBl II 1985, 170).
  • FG Münster, 26.04.2005 - 13 K 323/01

    Lohnsteuerpauschale

    Denn für die Qualifizierung einer Zahlung als Arbeitgeberbeitrag im Sinne des § 40 b EStG kommt es nicht darauf an, wer die Versicherungsbeiträge finanziert, d. h. wer durch sie wirtschaftlich belastet wird, sondern wer sie gegenüber der Versicherungsgesellschaft schuldet (vgl. FG München, Urteil vom 24.01.2002 8 K 1180/98, EFG 2002, 912; Freye, Gehaltsumwandlungen, Hamburg 2003, S. 29; Wagner in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 40 b Anm. 22; vgl. auch BFH-Urteil vom 08.03.1995 X R 80/91, BFHE 177, 375, BStBl II 1995, 637 zum Sonderausgabenabzug).

    Der Senat lässt dahinstehen, ob er der Auffassung des Finanzgerichts München (EFG 2002, 912) folgt, wonach pauschalierungsunschädliche Arbeitnehmerbeiträge voraussetzen, dass sie auf Grund einer -ausschließlich- eigenen rechtlichen Verpflichtung des Arbeitnehmers geleistet werden und schon eine Mitverpflichtung des Arbeitgebers der Annahme von Arbeitnehmerbeiträgen entgegensteht.

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