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   FG Sachsen, 05.03.2012 - 8 K 1698/11 (Kg)   

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https://dejure.org/2012,25590
FG Sachsen, 05.03.2012 - 8 K 1698/11 (Kg) (https://dejure.org/2012,25590)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05.03.2012 - 8 K 1698/11 (Kg) (https://dejure.org/2012,25590)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05. März 2012 - 8 K 1698/11 (Kg) (https://dejure.org/2012,25590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzweigung von Kindergeld bei Bezug von sozialen Leistungen durch ein schwerbehindertes Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Abzweigung von Kindergeld für ein im Haushalt des Kindergeldberechtigten wohnendes behindertes Kind an den Sozialleistungsträger ohne Feststellungen zur Höhe der eigenen Unterhalts- und Betreuungsleistungen des Kindergeldberechtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Abzweigung von Kindergeld für ein im Haushalt des Kindergeldberechtigten wohnendes behindertes Kind an den Sozialleistungsträger ohne Feststellungen zur Höhe der eigenen Unterhalts- und Betreuungsleistungen des Kindergeldberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Auszahlung des Kindergeldes an Sozialamt (Abzweigung)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.12.2008 - III R 6/07

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der

    Auszug aus FG Sachsen, 05.03.2012 - 8 K 1698/11
    aaa) Die im Schreiben vom 05.11.2011 mitgeteilte Auffassung der Beklagten, persönliche Betreuungsleistungen könnten aufgrund der Urteile des BFH vom 17.12.2008 und 09.02.2009 - Az. III R 6/07 und III R 37/07 nicht berücksichtigt werden, ist unzutreffend.

    Indes liegt hier keine Fallgestaltung vor, in der nach der Rechtsprechung des BFH durch die Haushaltsaufnahme grundsätzlich keine Unterhaltsleistungen anzunehmen sind (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 17.12.2008, Az. III R 6/07, Rz. 18 - 20 - zitiert nach juris).

  • BFH, 09.02.2009 - III R 37/07

    Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem

    Auszug aus FG Sachsen, 05.03.2012 - 8 K 1698/11
    Die Feststellungen zu bezifferten Unterhaltsaufwendungen des Kindergeldberechtigten hat die Beklagte als Finanzbehörde durch Ermittlungen von Amts wegen zu treffen, bei Unaufklärbarkeit im Wege der Schätzung, §§ 88, 162 Abs. 1 AO (vgl. BFH, Urteil vom 09.02.2009, AZ. III R 37/07 Rz. 20 f., zitiert nach juris).

    aaa) Die im Schreiben vom 05.11.2011 mitgeteilte Auffassung der Beklagten, persönliche Betreuungsleistungen könnten aufgrund der Urteile des BFH vom 17.12.2008 und 09.02.2009 - Az. III R 6/07 und III R 37/07 nicht berücksichtigt werden, ist unzutreffend.

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus FG Sachsen, 05.03.2012 - 8 K 1698/11
    Da das Kindergeld die Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen steuerlich entlasten soll, sind bei der Prüfung, ob und inwieweit das Kindergeld abzuzweigen ist, auch geringe Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten miteinzubeziehen (BFH, Urteil vom 23.02.2006, Az. III R 65/04, Rz. 20 - zitiert nach juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 5 K 454/11

    Keine Abzweigung von Kindergeld an den nur gegenüber dem Kind

    Auszug aus FG Sachsen, 05.03.2012 - 8 K 1698/11
    Der lediglich eine Einschränkung des sozialrechtlichen Rückgriffs des Trägers von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII auf unterhaltspflichtige Eltern oder Kinder des Leistungsberechtigenden bezweckende § 43 Abs. 2 SGB XII ist für die steuerliche Beurteilung der Unterhaltsgewährung ohne Belang (vgl. ausführlich FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.11.2011, Az. 5 K 454/11, Rz. 72 ff., zitiert nach juris).
  • FG München, 02.07.2012 - 7 K 2320/11

    Regelmäßig keine Abzweigung des Kindergeldes bei Aufnahme des behinderten Kindes

    Diese über das Niveau der Grundsicherung hinausgehenden Aufwendungen des Kindergeldberechtigten sind im Rahmen des § 74 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn sie den Bedarfsrubriken, für die Grundsicherung gewährt wird, angehören (ebenso Sächsisches FG, Urt. vom 5. März 2012 8 K 1698/11 (Kg), juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - 6 K 1824/11

    Grundsätzlich keine Abzweigung des Kindergeldes bei Aufnahme des behinderten

    Diese über das Niveau der Grundsicherung hinausgehenden Aufwendungen des Kindergeldberechtigten sind im Rahmen des § 74 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn sie den Bedarfsrubriken, für die Grundsicherung gewährt wird, angehören (ebenso Sächsisches FG, Urt. vom 5. März 2012 8 K 1698/11 (Kg), juris).
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