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   FG Münster, 16.02.2006 - 8 K 1785/03 GrE   

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FG Münster, 16.02.2006 - 8 K 1785/03 GrE (https://dejure.org/2006,19212)
FG Münster, Entscheidung vom 16.02.2006 - 8 K 1785/03 GrE (https://dejure.org/2006,19212)
FG Münster, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 8 K 1785/03 GrE (https://dejure.org/2006,19212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Grunderwerbsteuerfestsetzung im Zusammenhang mit einer Firmenumwandlung; Voraussetzungen einer Firmenumwandlung; Abgrenzung einer Wissenserklärung von einer Willenserklärung; Kriterien für die Beurteilung eines Schreibens eines Finanzamtes mit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1034
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.10.1986 - I R 254/83

    Rechtsnatur und verfahrensrechtliche Bedeutung einer Nichtveranlagungsverfügung -

    Auszug aus FG Münster, 16.02.2006 - 8 K 1785/03
    In einem derartigen Fall entscheidet das FA bewusst, vom Erlass eines den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen begründenden, auf 0 DM/EUR lautenden Steuerbescheides (Freistellungsbescheides) abzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10, 11).

    Übertragen auf den Streitfall bedeutet dies, dass für die Frage, ob der materielle Inhalt des Schreibens des FA vom 22.02.1999 einem Bescheid über die Freistellung von Grunderwerbsteuer gleichsteht, es darauf ankommt, ob für die Klin. aus jenem Antwortschreiben selbst oder aus den Umständen seiner Fertigung objektiv erkennbar war, dass eine einseitige, verbindliche, der Rechtsbeständigkeit fähige Regelung kraft hoheitlicher Gewalt gewollt war (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.1986 I R 254/83 a.a.O.:.

  • BFH, 20.10.1993 - II R 116/90

    Keine erneute Grunderwerbsteuer bei der Vereinigung aller Anteile an einer

    Auszug aus FG Münster, 16.02.2006 - 8 K 1785/03
    Gegenstand der Besteuerung ist somit nicht der Anteilserwerb als solcher, sondern die durch ihn begründete, grunderwerbsteuerrechtlich eigenständige Zuordnung der der Gesellschaft gehörenden Grundstücke (BFH-Urteile vom 31. März 1982 II R 92/81, BFHE 135, 556, BStBl II 1982, 424 sowie vom 20. Oktober 1993 II R 116/90, BFHE 172, 538, BStBl II 1994, 121).
  • BFH, 26.03.1969 - I R 38/67

    Einordnung der Verfügung eines Finanzamtes über die Freistellung von der

    Auszug aus FG Münster, 16.02.2006 - 8 K 1785/03
    Freistellungsbescheide sind begrifflich Steuerbescheide, die nach dem Willen des FA den Steuerpflichtigen davon unterrichten, dass eine Steuer von ihm aufgrund des geprüften Sachverhaltes dem Grunde nach überhaupt nicht oder für einen bestimmten Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum nicht gefordert werde (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. März 1969, I R 38/67, BFHE 95, 482, BStBl. II 1969, 473).
  • BFH, 31.03.1982 - II R 92/81

    Zur Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigung

    Auszug aus FG Münster, 16.02.2006 - 8 K 1785/03
    Gegenstand der Besteuerung ist somit nicht der Anteilserwerb als solcher, sondern die durch ihn begründete, grunderwerbsteuerrechtlich eigenständige Zuordnung der der Gesellschaft gehörenden Grundstücke (BFH-Urteile vom 31. März 1982 II R 92/81, BFHE 135, 556, BStBl II 1982, 424 sowie vom 20. Oktober 1993 II R 116/90, BFHE 172, 538, BStBl II 1994, 121).
  • BFH, 16.07.1997 - II R 8/95
    Auszug aus FG Münster, 16.02.2006 - 8 K 1785/03
    Erfasst werden soll die Sachherrschaft bezüglich der Grundstücke, die durch die Innehabung der Gesellschaftsanteile vermittelt wird (BFH in BFH/NV 1998, 81).
  • BFH, 24.07.1996 - I R 62/95

    Bei einer Zusammenveranlagung muß sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des

    Auszug aus FG Münster, 16.02.2006 - 8 K 1785/03
    Diese Meinung finde im übrigen auch Bestätigung in verschiedenen Ländererlassen (Erlass des Finanzministeriums Baden-Würtemberg vom 18.09.1997 [DStR 1997 S. 156] sowie koordinierter Ländererlaß vom 12.12.1997 [Loseblattsammlung "Steuererlasse" lfd Nr. 600 § 1/7]).
  • BFH, 09.04.2008 - II R 31/06

    Auslegung eines Schreibens des Finanzamts als Freistellungsbescheid - Definition:

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1034 veröffentlicht.
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 436/05

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baumaßnahmen im Fördergebiet;

    Eine derartige Rechtsauskunft ist kein Verwaltungsakt (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 16. Februar 2006 8 K 1785/03 GrE, EFG 2006, 1034).

    Insoweit ist vor allem bedeutsam, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilt wurde, denn mit einer derartigen Belehrung gibt die Behörde unmissverständlich zu erkennen, dass sie eine Mitteilung als Regelungsverfügung verstanden wissen will (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, a.a.O., m.w.N.; Finanzgericht Münster, Urteil vom 16. Februar 2006 8 K 1785/03 GrE, a.a.O.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baukosten nach dem

    Eine derartige Rechtsauskunft ist kein Verwaltungsakt (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 16. Februar 2006 8 K 1785/03 GrE, EFG 2006, 1034).

    Insoweit ist vor allem bedeutsam, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilt wurde, denn mit einer derartigen Belehrung gibt die Behörde unmissverständlich zu erkennen, dass sie eine Mitteilung als Regelungsverfügung verstanden wissen will (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, a.a.O., m.w.N.; Finanzgericht Münster, Urteil vom 16. Februar 2006 8 K 1785/03 GrE, a.a.O.).

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