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   FG München, 14.05.2004 - 8 K 1811/02   

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https://dejure.org/2004,15411
FG München, 14.05.2004 - 8 K 1811/02 (https://dejure.org/2004,15411)
FG München, Entscheidung vom 14.05.2004 - 8 K 1811/02 (https://dejure.org/2004,15411)
FG München, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - 8 K 1811/02 (https://dejure.org/2004,15411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme desVerlustrücktrags vor oder nach Berücksichtigung der Freigrenze bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften; Anwendung einer "Freigrenze"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Prüfung der Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG 1997 i.d.F. v. 24.3.1999 nach Vornahme des Verlustvor- oder -rücktrags - Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG 1999 (= § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG 2004) bei Verlustrücktrag - Einkommensteuer 1999

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Private Veräußerungsgeschäfte: Berücksichtigung der Freigrenze auch bei Verlustrücktrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 2450
  • EFG 2004, 1529
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus FG München, 14.05.2004 - 8 K 1811/02
    War danach der Klage stattzugeben, brauchte der Senat der Frage einer etwaigen Verfassungswidrigkeit der Vorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1999 nicht weiter nachzugehen (vgl. hierzu aber auch BVerfG-Urteil vom 9.3.2004 2 BvL 17/02).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2002 - 2 K 1545/02

    Anwendbarkeit der Freigrenze bei den Einkünften aus privaten

    Auszug aus FG München, 14.05.2004 - 8 K 1811/02
    Der Senat trägt dieser in § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG 1999 zum Ausdruck gebrachten Abweichung von der Abschnittsbesteuerung Rechnung, die unter Beachtung des weiteren Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nur dann zu einem zutreffenden Ergebnis führt, wenn man die Minderung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften aufgrund eines Verlustrücktrags oder Verlustvortrags als das Ergebnis einer neuerlichen Einkunftsermittlung versteht (gl. A.: Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 23 EStG Anm. 321; Walter/Stümper, aaO.; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2002 2 K 1545/02, EFG 2003, 463 ; ebenso dahin tendierend: Schmidt/Heinicke, EStG , § 23 Rz. 90; Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 23 Rz.157a; Blümich/Glenk, Kommentar zu EStG , KStG , GewStG , § 23 EStG Rz. 198).
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von

    Auszug aus FG München, 14.05.2004 - 8 K 1811/02
    Im Übrigen sei die Vorschrift des § 23 Abs. 1 EStG 1999 verfassungswidrig, wie auch der Entscheidung des Bundesfinanzhof mit dem Aktenzeichen IX R 62/99 entnommen werden könne.
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 27/04

    Berücksichtigung der Freigrenze bei Minderung der Einkünfte aus privaten

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1529 veröffentlicht.
  • FG München, 13.08.2008 - 1 K 2045/06

    Verlustverrechnung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG: Berücksichtigung eines

    Die Instanzrechtsprechung hat sich - allerdings zur Frage der Berücksichtigung der Freigrenze - für die Verrechnung auf der Ebene der Ermittlung der Einkünfte entschieden (Finanzgericht [FG] München, Urteil vom 14. Mai 2004 8 K 1811/02, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1529; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. November 2002 2 K 1545/02, DStRE 2003, 791).
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