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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2004 - 8 K 2/04   

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https://dejure.org/2004,34117
OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2004 - 8 K 2/04 (https://dejure.org/2004,34117)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.05.2004 - 8 K 2/04 (https://dejure.org/2004,34117)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - 8 K 2/04 (https://dejure.org/2004,34117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LwAnpG § 56 I; ; LwAnpG § 53 I; ; FlurbG § 4; ; VwGO § 42 II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Bodenordnungsbeschluss; Bodenordnungsverfahren; Durchführung; Flurbereinigungsbeschluss; Klage; Klagebefugnis; Rechtsanspruch; Verpflichtungsklage; Voraussetzung; Zweck; Zweck des Bodenordnungsverfahrens

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse wegen der Bildung einer einzelbäuerlichen Wirtschaft; Rechtsanspruch auf Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens; Errichtung einer mit Dammwild besetzten Wildtierfarm; ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 8 K 3/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2004 - 8 K 2/04
    Ein Anspruch auf Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse wegen der Bildung einer einzelbäuerlichen Wirtschaft besteht vielmehr dann, wenn Grundstücke infolge von Meliorations- oder Straßenbaumaßnahmen zerstückelt oder von der Erschließung durch einen Weg abgeschnitten worden und infolgedessen nicht mehr sinnvoll landwirtschaftlich nutzbar sind (vgl. OVG LSA, Urt. v. 05.12.2003 - 8 K 3/02 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2016 - 8 K 2/14

    Anordnung eines Bodenordnungsverfahrens

    Das Verfahren muss der Beseitigung von Hemmnissen dienen, die ihren Grund in der vormaligen Bewirtschaftung durch landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften haben (Urt. d. Senats v. 17.05.2004 - 8 K 2/04 -, juris RdNr. 14).

    Das kann der Fall sein, wenn Grundstücke infolge von Meliorations- oder Straßenbaumaßnahmen zerstückelt oder von der Erschließung durch einen Weg abgeschnitten worden und infolgedessen nicht mehr sinnvoll landwirtschaftlich nutzbar sind oder wegen der damit verbundenen Änderungen Schwierigkeiten bei der Rückgabe des Grundeigentums an die Eigentümer entstanden sind (Urt. d. Senats v. 05.12.2002 - 8 K 3/02 -, juris RdNr. 18; Urt. d. Senats v. 17.05.2004 - 8 K 2/04 -, a.a.O. RdNr. 16; OVG BBg, Urt. v. 11.12.1997 - 8 D 45/96.G -, a.a.O. RdNr. 20; Thiemann, a.a.O. S. 55).

    Es bedarf keiner Vertiefung, ob ein hinreichend enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Umwandlung einer ehemaligen LPG und einem Antrag auf Anordnung eines Bodenordnungsverfahrens anlässlich der Bildung einer einzelbäuerlichen Wirtschaft bestehen muss (vgl. Urt. d. Senats v. 17.05.2004 - 8 K 2/04 -, a.a.O. RdNr. 14; a.A. Thiemann, a.a.O. S. 55 f.), da die hier maßgeblichen Anträge bereits in den Jahren 1992 und 1994 und damit in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Umwandlung der örtlichen LPG gestellt wurden.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 8 K 3/19

    Zur Antragsbefugnis im Bodenordnungsverfahren

    Eine solche Bestimmung ist sachlich nur gerechtfertigt, wenn der Grund für die Durchführung des Bodenordnungsverfahren in einem sachlichen Zusammenhang mit der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen durch landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften steht (so schon OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Mai 2004 - 8 K 2/04 -, juris, Rn. 14).

    cc, Schließlich kann die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens auch dann veranlasst sein, wenn es der Beseitigung von Hemmnissen dient, die ihren Grund in der vormaligen Bewirtschaftung durch landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften haben (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Mai 2004 - 8 K 2/04 -, juris Rn. 14).

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