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   FG Hessen, 11.07.2007 - 8 K 2379/01   

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FG Hessen, 11.07.2007 - 8 K 2379/01 (https://dejure.org/2007,10078)
FG Hessen, Entscheidung vom 11.07.2007 - 8 K 2379/01 (https://dejure.org/2007,10078)
FG Hessen, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 8 K 2379/01 (https://dejure.org/2007,10078)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 222 AO, § 120 Abs 2 AO, § 234 Abs 1 S 1 AO, § 164 AO, § 15 Abs 2 EStG
    Stundungsverfügung unter Widerrufsvorbehalt; Ankauf und Verkauf von Wertpapieren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Anerkennung geltend gemachter Verluste in einem Einkommensteueränderungsbescheid aus Gründen des Vertrauensschutzes; Möglichkeit der Änderung eines Bescheides ohne sachliche Einschränkung jederzeit in vollem Umfang aus formellen oder materiellen Gründen bis ...

  • Judicialis

    AO § 4; ; BGB § 242

  • hessen.de

    Gewerblicher Wertpapierhandel: Zur Möglichkeit der Bescheidänderung nach Verrechnungsstundung und zum Aspekt des Vertrauensschutzes

  • hessen.de

    Gewerblicher Wertpapierhandel: Zur Möglichkeit der Bescheidänderung nach Verrechnungsstundung und zum Aspekt des Vertrauensschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 4; AO § 164; BGB § 242
    Vertrauenstatbestand; Vorbehalt der Nachprüfung; Verrechnungsstundung; Steuerfestsetzung; Gewerbebetrieb; Wertpapierhändler - Bindung an die steuerliche Behandlung im Rahmen einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bindung an die steuerliche Behandlung im Rahmen einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1833
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus FG Hessen, 11.07.2007 - 8 K 2379/01
    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs überschreitet der An- und Verkauf von Wertpapieren grundsätzlich noch nicht den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung, wenn die entfaltete Tätigkeit dem Bild eines "Wertpapierhandelsunternehmens" im Sinne des § 1 Abs. 3 d) Satz 2 Kreditwesengesetz - KWG - bzw. eines "Finanzunternehmens" im Sinne des § 1 Abs. 3 KWG nicht vergleichbar ist (grundlegend: BFH-Urteil vom 30. Juli 2003, X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408 bis 414).

    Daraus folgt, dass selbst bei häufigem Umschlag von Wertpapieren der Bereich der privaten Vermögensverwaltung noch nicht verlassen wird (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998, XI R 80/97, a. a. O. unter II. 2. a) mit weiteren Nachweisen; ausdrücklich nochmals klargestellt: BFH-Urteil vom 30. Juli 2003, a.a.O., 410 unter 2. c) mit weiteren Nachweisen).

    Der X. Senat des BFH hat vielmehr versucht, die "Bilder" des unternehmerisch tätigen Händlers und Dienstleisters einerseits und des privaten Anlegers andererseits mit Hilfe der Bestimmungen des Kreditwesengesetzes zu konturieren; die zum Teil andere Zweckbestimmung des Kreditwesengesetzes war dem X. Senat bekannt (BFH-Urteil vom 30. Juli 2003, a.a.O., 411, unter 2. f.).

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97

    Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus FG Hessen, 11.07.2007 - 8 K 2379/01
    Die Mitbenutzung eines dem Steuerpflichtigen aus anderen Gründen ohnehin zu Verfügung stehenden Büros reicht dafür nach der ständigen Rechtsprechung nicht aus (BFH, a.a.O., 413; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998, XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, 449 unter 2. b); ferner: BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000, X R 67/98, BFH/NV 2001, 1015 ff., 1017 unter II. 3. c)).

    Daraus folgt, dass selbst bei häufigem Umschlag von Wertpapieren der Bereich der privaten Vermögensverwaltung noch nicht verlassen wird (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998, XI R 80/97, a. a. O. unter II. 2. a) mit weiteren Nachweisen; ausdrücklich nochmals klargestellt: BFH-Urteil vom 30. Juli 2003, a.a.O., 410 unter 2. c) mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 05.06.2003 - III R 26/00

    Vorbehalt der Nachprüfung; Abhilfebescheid; Einspruch

    Auszug aus FG Hessen, 11.07.2007 - 8 K 2379/01
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2003, III R 26/00, BFH/NV 2003, 1529 - so die Kläger weiter - bestätige die in der Klage dargelegte Auffassung der Kläger, dass die angefochtene Änderung der Einkommensteuerbescheide für 1994 und 1995 gegen den Grundsatz von Treu und Glauben in der Form des Verbots widersprüchlichen Tuns verstoße.

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Finanzamt eine bindende Zusage erteilt oder durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BFH, Urteil vom 5. Juni 2003, III R 26/00, BFH/NV 2003, 1529 ff., 1530 unter II. 1. a) mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • BFH, 20.12.2000 - X R 67/98

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus FG Hessen, 11.07.2007 - 8 K 2379/01
    Die Mitbenutzung eines dem Steuerpflichtigen aus anderen Gründen ohnehin zu Verfügung stehenden Büros reicht dafür nach der ständigen Rechtsprechung nicht aus (BFH, a.a.O., 413; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998, XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, 449 unter 2. b); ferner: BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000, X R 67/98, BFH/NV 2001, 1015 ff., 1017 unter II. 3. c)).
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus FG Hessen, 11.07.2007 - 8 K 2379/01
    Dies deutet darauf hin, dass es sich dabei um Differenzgeschäfte gehandelt hat, die weder einen Anschaffungs- noch einen Veräußerungsvorgang oder eine sonstige Leistung beinhalten (hierzu: BFH-Urteil vom 19. Februar 1997, XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399 ff., 401 unter II. 1. a) mit weiteren Nachweisen; ferner: Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 26. Auflage 2007, § 15 Rdnr. 91 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 07.03.1985 - IV R 161/81

    Einkommensteuervorauszahlung - Stundung - Vorsteuerüberschuß

    Auszug aus FG Hessen, 11.07.2007 - 8 K 2379/01
    Den Prozessbevollmächtigten ist zwar zuzugeben, dass bei einer sogenannten Verrechnungsstundung unter anderem der Gegenanspruch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestehen muss, um die Verpflichtung zur Steuerzahlung bei Fälligkeit als erhebliche Härte werten zu können (BFH-Urteil vom 7. März 1985, IV R 161/81, BFHE 143, 397 ff., BStBl II 1985, 449, 451 unter 2 a)).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Hessen, 11.07.2007 - 8 K 2379/01
    Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal muss hinzukommen, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (ausführlich: Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984, GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 unter C. III. 3. b) aa)).
  • BFH, 28.08.2002 - V B 71/02

    Vorbehalt der Nachprüfung; Änderung einer Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Hessen, 11.07.2007 - 8 K 2379/01
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es zu einer Verdrängung des gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben aber nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinen Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (BFH-Beschluss vom 28. August 2002, V B 71/02, BFH/NV 2003, 4 f., 5 unter II. 1.; BFH-Urteil vom 5. September 2000, IX R 33/97, BFHE 192, 559 ff., BStBl II 2000, 676 ff., 683 unter 4 b) mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus FG Hessen, 11.07.2007 - 8 K 2379/01
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es zu einer Verdrängung des gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben aber nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinen Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (BFH-Beschluss vom 28. August 2002, V B 71/02, BFH/NV 2003, 4 f., 5 unter II. 1.; BFH-Urteil vom 5. September 2000, IX R 33/97, BFHE 192, 559 ff., BStBl II 2000, 676 ff., 683 unter 4 b) mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99

    Wertpapiere bei Freiberuflern

    Auszug aus FG Hessen, 11.07.2007 - 8 K 2379/01
    Ein Vertrauenstatbestand erfordert daher neben weiteren Voraussetzungen die eindeutige, klare und unmissverständliche Äußerung, dass ein bestimmter Tatbestand für die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts maßgeblich sein soll (BFH, Urteil vom 15. Dezember 1999, XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708 ff., 710 unter II. 1.) mit weiteren Nachweisen).
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