Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 19.10.2006 - 8 K 2575/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Befristung einer Ausweisung; Achtung des Privatlebens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 11 Abs. 1 S. 2; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3; EMRK Art. 8; VwGO § 80 Abs. 5
D (A), Ausweisung, Wirkungen der Ausweisung, Sperrwirkung, Befristung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Integration, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3; EMRK Art. 8 Abs. 1
Ausländerrecht: Fehlerhafte Befristung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 19.10.2006 - 8 K 2575/06
- VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 11 S 2616/06
- BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention, …
Auszug aus VG Karlsruhe, 19.10.2006 - 8 K 2575/06
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (vgl. zuletzt Urt. v. 27.10.2005 - 32231/02 - Keles -, InAuslR 2006, S. 3) ist bei einer Entscheidung über eine Ausweisung gem. Art. 8 EMRK zu prüfen, ob sie unbefristet zulässig ist.
- VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 11 S 2616/06
Zur Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung ohne Entscheidung von Amts wegen …
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Oktober 2006 - 8 K 2575/06 - geändert. - VG Stuttgart, 26.02.2008 - 6 K 4205/07
Ausweisung eines ledigen Marokkaners mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland
Stellt die unbefristete Regelausweisung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht des Klägers dar, so muss sie ausnahmsweise unterbleiben (…BVerfG, Beschl. v. 10.05.2007, a.a.O.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 19.10.2006 - 8 K 2575/06 -, InfAuslR 2007, 73).Die Verwaltungsgerichte haben bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung dieselben Kriterien wie der EGMR heranzuziehen, namentlich Aufenthaltsdauer, Schul- und Berufsausbildung, die Art des Aufenthaltsrechtes, wirtschaftliche und familiäre Beziehungen, Bindung zum Herkunftsstaat, Schwere der Straftaten, Strafaussetzung und Sozialprognose sowie die Beteiligung an Drogendelikten (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 19.10.2006 - 8 K 2575/06 -, InfAuslR 2007, 73).
Im Falle eigener Kinder bzw. Ehegatten und Lebenspartner des Ausländers, denen es nicht möglich oder zuzumuten ist, in den Herkunftsstaat nachzuziehen, bekommt der Eingriff in das Familienleben ein ganz besonderes Gewicht und kann ein unbefristetes Aufenthaltsverbot unverhältnismäßig machen (…vgl. die Fälle EGMR, Urt. v. 31.01.2006 - 50252/99 -, Sezen, InfAuslR 2006, 255;… Urt. v. 27.10.2005 - 32231/02 -, Keles, InfAuslR 2006, 3;… Urt. v. 11.07.2002 - 56811/00 -, Amrollahi, InfAuslR 2004, 180;… vgl. auch die Fälle BVerfG, Beschl. v. 10.05.2007, a.a.O.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 19.10.2006, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 31.10.2007 - 11 S 2231/07
Zulässige Beschwerde nach Erledigungserklärung des Antragstellers; Streitwert bei …
Denn der Antragsgegner hat die mit der Ausweisung begründete Ausreisepflicht des Antragstellers vollzogen, obwohl das Verwaltungsgericht zuvor mit Beschluss vom 19.10.2006 - 8 K 2575/06 - die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers in Bezug auf seine Ausweisung wiederhergestellt und im Hinblick auf die Abschiebungsandrohung angeordnet hatte und damit die für eine Abschiebung notwendigen Voraussetzungen der Vollziehbarkeit seiner Ausreisepflicht und des Ablaufs der als Teilregelung in der Abschiebungsandrohung enthaltenen Ausreisefrist entfallen waren (vgl. im einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.09.2005 - 11 S 877/05 -, VBlBW 2006, 111; Beschluss vom 09.03.2004 - 11 S 1518/03 -, VBlBW 2004, 312 und vom 16.06.2003 - 11 S 2537/02 -, VBlBW 2003, 476).
- VG München, 17.02.2011 - M 25 K 10.1346 Hierbei spielen auch die Schwere der begangenen Straftaten eine Rolle, wobei der Beteiligung an Drogendelikten eine besondere Rolle zukommt (VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.10.2006, Az. 8 K 2575/06; auch schon EGMR, Urteil vom 27.10.2005, Rs. 32231/02 - "Keles").
- VG Karlsruhe, 29.08.2007 - 8 K 2492/07 Der Antrag des Antragstellers, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, den entgegen dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19.10.2006 - 8 K 2575/06 - und dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 10.01.2007 - 11 S 2616/06 - abgeschobenen Antragsteller vorläufig die Wiedereinreise zu ermöglichen, ist zulässig und begründet.
- VG Berlin, 21.03.2007 - 11 A 71.07
Verwaltungsgericht bestätigt Ausweisung eines Intensivtäters
Art. 8 EMRK schützt den Aufenthalt eines Ausländers vor staatlichen Eingriffen, der ein schützenswertes Privatleben durch starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Kontakte im Aufnahmestaat besitzt (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 8 K 2575/06 - Informationsbrief Ausländerrecht 2007, 73, 74).