Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 8 K 3/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Vorläufige Besitzregelung
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Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 8 K 3/02
- BVerwG, 17.04.2003 - 9 B 23.03
Papierfundstellen
- DÖV 2003, 514
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87
Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 8 K 3/02
Sie bleibt vielmehr rechtmäßig, wenn sich die Anordnung nach einer anderen als der von der Behörde angegebenen Rechtsgrundlage als rechtmäßig erweist, ohne dass an der Anordnung etwas Wesentliches geändert werden müsste (BVerwGE 80, 96, 98; Beschluss vom 12.12.1991 - BVerwG1B 164.91 - InfAuslR 1992, 38; Beschluss vom 5.2.1993 - 7B 107/92 -, NVwZ 1993, 976f.). - BVerwG, 05.02.1993 - 7 B 107.92
Verfahrensfehler - Heilung - Begründung eines Verwaltungsaktes
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 8 K 3/02
Sie bleibt vielmehr rechtmäßig, wenn sich die Anordnung nach einer anderen als der von der Behörde angegebenen Rechtsgrundlage als rechtmäßig erweist, ohne dass an der Anordnung etwas Wesentliches geändert werden müsste (BVerwGE 80, 96, 98; Beschluss vom 12.12.1991 - BVerwG1B 164.91 - InfAuslR 1992, 38; Beschluss vom 5.2.1993 - 7B 107/92 -, NVwZ 1993, 976f.). - BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 164.91
Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 8 K 3/02
Sie bleibt vielmehr rechtmäßig, wenn sich die Anordnung nach einer anderen als der von der Behörde angegebenen Rechtsgrundlage als rechtmäßig erweist, ohne dass an der Anordnung etwas Wesentliches geändert werden müsste (BVerwGE 80, 96, 98; Beschluss vom 12.12.1991 - BVerwG1B 164.91 - InfAuslR 1992, 38; Beschluss vom 5.2.1993 - 7B 107/92 -, NVwZ 1993, 976f.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 8 R 9/20
Zur Wertermittlung bei vorläufiger Besitzregelung im Bodenordnungsverfahren
Denn die Nachweise gemäß § 61a LwAnpG müssen anders als bei der vorläufigen Besitzregelung nach § 65 FlurbG nicht endgültig sein und es muss auch das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten nicht endgültig feststehen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 8 K 3/02 -, juris Rn. 32; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 9 M 121/05 -, juris Rn. 18).Unabhängig davon kann im Verfahren nach § 61a LwAnpG nur das Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen Einlage und Abfindung geltend gemacht werden, was sich u.a. nach der Größe der Grundflächen und ihrer Nutzungsart beurteilt (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 8 K 3/02 -, juris Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. Januar 2010 - OVG 70 S 2.09 -, juris Rn. 26, m. w. N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2016 - 8 K 2/14
Anordnung eines Bodenordnungsverfahrens
Das kann der Fall sein, wenn Grundstücke infolge von Meliorations- oder Straßenbaumaßnahmen zerstückelt oder von der Erschließung durch einen Weg abgeschnitten worden und infolgedessen nicht mehr sinnvoll landwirtschaftlich nutzbar sind oder wegen der damit verbundenen Änderungen Schwierigkeiten bei der Rückgabe des Grundeigentums an die Eigentümer entstanden sind (Urt. d. Senats v. 05.12.2002 - 8 K 3/02 -, juris RdNr. 18;… Urt. d. Senats v. 17.05.2004 - 8 K 2/04 -, a.a.O. RdNr. 16;… OVG BBg, Urt. v. 11.12.1997 - 8 D 45/96.G -, a.a.O. RdNr. 20;… Thiemann, a.a.O. S. 55). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2004 - 8 K 2/04
Bodenordnungsverfahren, Rechtsanspruch, Wirtschaft, einzelbäuerliche, …
Ein Anspruch auf Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse wegen der Bildung einer einzelbäuerlichen Wirtschaft besteht vielmehr dann, wenn Grundstücke infolge von Meliorations- oder Straßenbaumaßnahmen zerstückelt oder von der Erschließung durch einen Weg abgeschnitten worden und infolgedessen nicht mehr sinnvoll landwirtschaftlich nutzbar sind (vgl. OVG LSA, Urt. v. 05.12.2003 - 8 K 3/02 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2006 - 9 M 121/05 Auch in der Literatur wird der Charakter der vorläufigen Besitzregelung als ein Provisorium für eine Übergangszeit bis zum Bodenordnungsplan hervorgehoben, das den Teilnehmerrechten zwar so weit wie möglich entsprechen muss, ihre volle Wahrung aber in den Bodenordnungsplan verlagert (Schweizer-Thöne, Das Recht der landwirtschaftlichen Betriebe in den neuen Bundesländern, 1993,S.225;… Schweizer, Das Recht der landwirtschaftlichen Betriebe nach dem LwAnpG, 2. Aufl.1994,S.575; vgl. auch OVG Magdeburg, U. v. 05.12.2002 - 8 K 3/02 - RdL 2004, 48 und 108 = VIZ 2003, 348 ).