Rechtsprechung
   FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15024
FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05 E (https://dejure.org/2008,15024)
FG Münster, Entscheidung vom 29.04.2008 - 8 K 3028/05 E (https://dejure.org/2008,15024)
FG Münster, Entscheidung vom 29. April 2008 - 8 K 3028/05 E (https://dejure.org/2008,15024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe von als Werbungskosten (WK) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV) abzugsfähigen Schuldzinsen für die Bestellung eines Kredits; Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und einer bestimmten Einkunftsart als Voraussetzung für ihre ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; EStG § 21
    Zuordnungs- und Finanzierungsentscheidung des Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften: - Zuordnungs- und Finanzierungsentscheidung des Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1784
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.07.2002 - X R 89/98

    Voraussetzungen einer einheitlichen Baumaßnahme

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
    Entscheidend ist hierbei, dass das Auszahlungsverhalten des Steuerpflichtigen mit seiner Zuordnungsentscheidung übereinstimmen muss (vgl. Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 21 Rdnr. 125 Stichwort "Schuldzinsen"; Heuermann, HFR 2003, 25).

    Insoweit hält es der Senat für unschädlich, dass der Kaufpreis in einer Summe vom Girokonto des Kl. an dessen Mutter gezahlt wurde (vgl. dagegen zur Schädlichkeit einer Auszahlung über ein Zwischenfinanzierungskonto: BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264; Heuermann, HFR 2003, 25).

  • BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
    In vollem Umfang sind die Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige einerseits die Anschaffungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und andererseits diese gesondert zugeordneten Anschaffungskosten auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; zuletzt BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 IX B 184/06, BFH/NV 2007, 1647).
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04

    Kein voller Schuldzinsenabzug bei einheitlicher Kaufpreiszahlung

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
    Insoweit hält es der Senat für unschädlich, dass der Kaufpreis in einer Summe vom Girokonto des Kl. an dessen Mutter gezahlt wurde (vgl. dagegen zur Schädlichkeit einer Auszahlung über ein Zwischenfinanzierungskonto: BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264; Heuermann, HFR 2003, 25).
  • FG Düsseldorf, 26.11.2001 - 14 K 7133/00

    Aufteilung des Gesamtpreises bei Anschaffung eines gemischt genutzten Gebäudes;

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
    Grundsätzlich ist der Kaufpreis für das Gesamtobjekt nach dem Verhältnis der Nutz- bzw. Wohnflächen zueinander aufzuteilen (FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2001 14 K 7133/00 E, EFG 2002, 1160); Ausnahmen können gelten bei besonderer Ausstattung eines Gebäudeteils (Drenseck in Schmidt, EStG, 27. Aufl., § 9 Rdnr. 9).
  • BFH, 15.05.2007 - IX B 184/06

    Gemischt genutztes Gebäude; Darlehenszinsen

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
    In vollem Umfang sind die Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige einerseits die Anschaffungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und andererseits diese gesondert zugeordneten Anschaffungskosten auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; zuletzt BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 IX B 184/06, BFH/NV 2007, 1647).
  • BFH, 27.10.1998 - IX R 19/96

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
    Dieselben Rechtsgrundsätze finden Anwendung bei der Finanzierung der Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von ETWen, von denen eine oder mehrere zur Vermietung und die andere(n) zur Selbstnutzung bestimmt ist bzw. sind (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678 und IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680; Stuhrmann in Blümich, EStG, § 21 Rdnr. 177a).
  • BFH, 27.10.1998 - IX R 29/96

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
    Dieselben Rechtsgrundsätze finden Anwendung bei der Finanzierung der Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von ETWen, von denen eine oder mehrere zur Vermietung und die andere(n) zur Selbstnutzung bestimmt ist bzw. sind (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678 und IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680; Stuhrmann in Blümich, EStG, § 21 Rdnr. 177a).
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 35/08

    Aufteilung der Anschaffungskosten bei gemischt genutztem Grundstück - Fehlende

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1784 veröffentlichten Urteil bezog das Finanzgericht (FG) auch die Zinsen aus dem Darlehen über 150 000 EUR in die Aufteilung ein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht