Rechtsprechung
FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe von als Werbungskosten (WK) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV) abzugsfähigen Schuldzinsen für die Bestellung eines Kredits; Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und einer bestimmten Einkunftsart als Voraussetzung für ihre ...
- Judicialis
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; EStG § 21
Zuordnungs- und Finanzierungsentscheidung des Steuerpflichtigen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften: - Zuordnungs- und Finanzierungsentscheidung des Steuerpflichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Schuldzinsen
- Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung
- Schuldzinsenabzug für Baudarlehen
- Fremdfinanzierungskosten bei gemischt genutzten Gebäuden
Verfahrensgang
- FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05 E
- BFH, 01.04.2009 - IX R 35/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 1784
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 10.07.2002 - X R 89/98
Voraussetzungen einer einheitlichen Baumaßnahme
Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
Entscheidend ist hierbei, dass das Auszahlungsverhalten des Steuerpflichtigen mit seiner Zuordnungsentscheidung übereinstimmen muss (…vgl. Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 21 Rdnr. 125 Stichwort "Schuldzinsen"; Heuermann, HFR 2003, 25).Insoweit hält es der Senat für unschädlich, dass der Kaufpreis in einer Summe vom Girokonto des Kl. an dessen Mutter gezahlt wurde (…vgl. dagegen zur Schädlichkeit einer Auszahlung über ein Zwischenfinanzierungskonto: BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264; Heuermann, HFR 2003, 25).
- BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
In vollem Umfang sind die Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige einerseits die Anschaffungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und andererseits diese gesondert zugeordneten Anschaffungskosten auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676;… zuletzt BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 IX B 184/06, BFH/NV 2007, 1647). - BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04
Kein voller Schuldzinsenabzug bei einheitlicher Kaufpreiszahlung
Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
Insoweit hält es der Senat für unschädlich, dass der Kaufpreis in einer Summe vom Girokonto des Kl. an dessen Mutter gezahlt wurde (vgl. dagegen zur Schädlichkeit einer Auszahlung über ein Zwischenfinanzierungskonto: BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264; Heuermann, HFR 2003, 25).
- FG Düsseldorf, 26.11.2001 - 14 K 7133/00
Aufteilung des Gesamtpreises bei Anschaffung eines gemischt genutzten Gebäudes; …
Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
Grundsätzlich ist der Kaufpreis für das Gesamtobjekt nach dem Verhältnis der Nutz- bzw. Wohnflächen zueinander aufzuteilen (FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2001 14 K 7133/00 E, EFG 2002, 1160); Ausnahmen können gelten bei besonderer Ausstattung eines Gebäudeteils (…Drenseck in Schmidt, EStG, 27. Aufl., § 9 Rdnr. 9). - BFH, 15.05.2007 - IX B 184/06
Gemischt genutztes Gebäude; Darlehenszinsen
Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
In vollem Umfang sind die Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige einerseits die Anschaffungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und andererseits diese gesondert zugeordneten Anschaffungskosten auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; zuletzt BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 IX B 184/06, BFH/NV 2007, 1647). - BFH, 27.10.1998 - IX R 19/96
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
Dieselben Rechtsgrundsätze finden Anwendung bei der Finanzierung der Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von ETWen, von denen eine oder mehrere zur Vermietung und die andere(n) zur Selbstnutzung bestimmt ist bzw. sind (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678 und IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680;… Stuhrmann in Blümich, EStG, § 21 Rdnr. 177a). - BFH, 27.10.1998 - IX R 29/96
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 8 K 3028/05
Dieselben Rechtsgrundsätze finden Anwendung bei der Finanzierung der Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von ETWen, von denen eine oder mehrere zur Vermietung und die andere(n) zur Selbstnutzung bestimmt ist bzw. sind (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl II 1999, 678 und IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680;… Stuhrmann in Blümich, EStG, § 21 Rdnr. 177a).
- BFH, 01.04.2009 - IX R 35/08
Aufteilung der Anschaffungskosten bei gemischt genutztem Grundstück - Fehlende …
In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1784 veröffentlichten Urteil bezog das Finanzgericht (FG) auch die Zinsen aus dem Darlehen über 150 000 EUR in die Aufteilung ein.