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   VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00   

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VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00 (https://dejure.org/2000,23726)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.12.2000 - 8 K 3060/00 (https://dejure.org/2000,23726)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 8 K 3060/00 (https://dejure.org/2000,23726)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00
    Die verkehrsbezogene Gefährlichkeit des Cannabisrausches ist als solche unbestritten (BVerfG, Beschl. d. 2. Senats v. 09.03.1994, BVerfGE 90, 145, 181 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.1998 - 10 S 639/98 - VBlBW 1999, 31).

    So hängt die Rauschwirkung von Cannabis entscheidend von der Art und Beschaffenheit des konsumierten Produkts ab (vgl. Himmelreich/Janker, a.a.O., RdNr. 299; BVerfG, Beschl. d. 2. Senats vom 09.03.1994, a.a.O., 179).

    Die oben genannten spezifischen Wirkungen des Gebrauchs von Cannabis rechtfertigen mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG auch eine gegenüber dem Fahren unter Einfluss von Alkohol niedrigere Eingriffsschwelle bei Cannabisfahrten (vgl. auch BVerfG, Beschl. d. 2. Senats vom 09.03.1994, a.a.O., 197 zur Möglichkeit der Differenzierung wegen der gerade beim Konsum von Cannabis typischerweise bestehenden Absicht, eine berauschende Wirkung zu erzielen).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1430/94

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00
    Fest steht auch, dass dies nur im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Begutachtung möglich ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, VBlBW 1995, 196; Beschl. v. 18.07.1995 - 10 S 163/95 -, VGHBW-LS 1995, Beilage 10, B 10; Beschl. v. 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -, VBlBW 1994, 281; vgl. auch Himmelreich/Janker, MPU-Begutachtung, 2. Aufl. 1999, RdNr. 296).

    Dies rechtfertigt den damit verbundenen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG jedenfalls dann, wenn - wie hier - von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen ist und tatsächliche Anhaltspunkte für eine Neigung zu Drogenfahrten bestehen (vgl. BVerfG, Beschl. d. 1. Senats v. 24.06.1993, a.a.O., 87 f.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.08.1994, a.a.O. m.w.N.).

    Da sich der Antragsteller weigert, das - aller Voraussicht nach zu Recht - angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten beizubringen, durfte die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 11 Abs. 8 FEV auf seine Nichteignung schließen (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 15.04.1988, - 7 C 100/86 -, NJW 1988, 1863; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.1994, a.a.O.); gem. § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 S.1 FEV war die Fahrerlaubnis danach zu entziehen.

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00
    Denn beeinflusst werden insbesondere psychische Funktionen, die zwar fahreignungsrelevant, aber nicht ohne weiteres an äußeren Merkmalen erkennbar sind (vgl. dazu die Feststellungen im Beschluss des 1. Senats vom 24.06.1993, BVerfGE 89, 69, 77 f.; zur erhöhten Risikobereitschaft bei akutem Cannabiseinfluss auch Himmelreich/Janker, a.a.O., RdNr. 296).

    Dies rechtfertigt den damit verbundenen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG jedenfalls dann, wenn - wie hier - von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen ist und tatsächliche Anhaltspunkte für eine Neigung zu Drogenfahrten bestehen (vgl. BVerfG, Beschl. d. 1. Senats v. 24.06.1993, a.a.O., 87 f.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.08.1994, a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1993 - 10 S 2638/93

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gewohnheitsmäßigem Drogenkonsum - Vorlage eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00
    Fest steht auch, dass dies nur im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Begutachtung möglich ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, VBlBW 1995, 196; Beschl. v. 18.07.1995 - 10 S 163/95 -, VGHBW-LS 1995, Beilage 10, B 10; Beschl. v. 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -, VBlBW 1994, 281; vgl. auch Himmelreich/Janker, MPU-Begutachtung, 2. Aufl. 1999, RdNr. 296).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1995 - 10 S 163/95

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00
    Fest steht auch, dass dies nur im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Begutachtung möglich ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, VBlBW 1995, 196; Beschl. v. 18.07.1995 - 10 S 163/95 -, VGHBW-LS 1995, Beilage 10, B 10; Beschl. v. 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -, VBlBW 1994, 281; vgl. auch Himmelreich/Janker, MPU-Begutachtung, 2. Aufl. 1999, RdNr. 296).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00
    Maßgeblich hierfür ist, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis aller Voraussicht nach rechtmäßig ist und für den behördlich angeordneten Sofortvollzug ein hinreichender Dinglichkeitsgrund vorliegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, 390).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98

    Fahrerlaubnisentziehung: Zweifel an der Kraftfahreignung bei Cannabiskonsum -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00
    Die verkehrsbezogene Gefährlichkeit des Cannabisrausches ist als solche unbestritten (BVerfG, Beschl. d. 2. Senats v. 09.03.1994, BVerfGE 90, 145, 181 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.1998 - 10 S 639/98 - VBlBW 1999, 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholeinfluß und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00
    Es bedarf keiner Klärung, ob allein aufgrund einer Drogenfahrt eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden könnte, ohne dass sonstige eignungsrelevante Umstände - etwa zum sonstigen Konsumverhalten - festgestellt werden (offengelassen auch im Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23.07.1998 - 10 S 1394/98 -, VBlBW 1999, 105).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86

    Kraftfahrer - Alkoholmißbrauch - Unterbringung in einer Nervenklinik -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00
    Da sich der Antragsteller weigert, das - aller Voraussicht nach zu Recht - angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten beizubringen, durfte die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 11 Abs. 8 FEV auf seine Nichteignung schließen (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 15.04.1988, - 7 C 100/86 -, NJW 1988, 1863; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.1994, a.a.O.); gem. § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 S.1 FEV war die Fahrerlaubnis danach zu entziehen.
  • VG Schleswig, 24.09.2001 - 3 B 125/01

    Cannabis

    So gibt es vorliegend keine Anhaltspunkte, die etwa den sicheren Schluss zuließen, bei der Drogenfahrt habe es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt, der sich nicht wiederholen werde (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 07.12.2000 - 8 K 3060/00 - juris Rechtsprechung).
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