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   VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04   

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https://dejure.org/2006,20657
VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04 (https://dejure.org/2006,20657)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 26.01.2006 - 8 K 308/04 (https://dejure.org/2006,20657)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 8 K 308/04 (https://dejure.org/2006,20657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Polizeiliche Maßnahmen gegen Störung einer Veranstaltung zum Volkstrauertag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlagnahme von Plakaten als polizeiliche Maßnahme zur Beseitigung der Störung einer Veranstaltung als Gedenkfeier zum Volkstrauertag

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1986 - 11 A 53/84

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen; Zulässigkeit einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04
    Die den Veranstaltern der Gedenkfeiern - der Stadt T. und dem Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge - erteilte Sondernutzungserlaubnis schließt für die Dauer ihrer Geltung den Gemeingebrauch anderer aus (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.09.1986 - 11 A 53/84 -, NVwZ 1987, 1099).

    Dabei bezieht sich das Gestaltungsrecht der Veranstalter räumlich nicht nur auf das Friedhofgelände selbst, sondern auch auf den daran unmittelbar angrenzenden Bereich - hier den Zugangsbereich zum Friedhofsgelände -, von dem aus zumindest bei extensiver Nutzung Dritte auf die Veranstaltung störend einzuwirken vermochten; dies auch dann, wenn diese Personen hierbei die Grenzen des sonst zulässigen Gemeingebrauchs im Einzelfall nicht überschritten haben sollten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.09.1986, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 14 S 1946/93

    Anfechtung einer Sperrzeitverlängerung - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04
    Denn im Hinblick darauf, dass auch diese Klage polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand hat, die sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränken, in welcher der Betroffene keine gerichtliche Entscheidung erlangen kann, wäre (auch vorläufiger) nachträglicher Rechtsschutz nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße wirksam (vgl. zum sog. qualifizierten Rechtsschutzinteresse: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.01.1993 - 2 S 1040/91 -, NVwZ-RR 1994, 363 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91

    Regelmäßig fehlendes qualifiziertes Rechtsschutzinteresse für vorbeugende

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04
    Denn im Hinblick darauf, dass auch diese Klage polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand hat, die sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränken, in welcher der Betroffene keine gerichtliche Entscheidung erlangen kann, wäre (auch vorläufiger) nachträglicher Rechtsschutz nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße wirksam (vgl. zum sog. qualifizierten Rechtsschutzinteresse: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.01.1993 - 2 S 1040/91 -, NVwZ-RR 1994, 363 m. w. N.).
  • BGH, 03.02.2005 - III ZR 271/04

    Verwaltungsrecht/Allgemeines - Öffentlich-rechtliche Verwahrung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04
    Eine Pflicht zur Rückgabe der Plakate am Ort der Beschlagnahme - hier dem Eingangsbereich des B.s - bestand angesichts von deren Rechtmäßigkeit nicht (vgl. ausführlich zur strafprozessualen Beschlagnahme: BGH, Urt. v. 03.02.2005 - III ZR 271/04 -, NJW 2005, 988).
  • OVG Brandenburg, 15.11.2002 - 4 B 326/02

    Versammlungsrecht, Beschwerde, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verletzung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04
    Dem kommt nach dieser Anschauung ein so hoher Wert zu, dass seine Beachtung als für ein gedeihliches Zusammenleben notwendig erscheint (vgl. zum Charakter des Volkstrauertages auch OVG Brandenburg, Beschl. v. 15.11.2002 - 4 B 326/02 -, NVwZ 2003, 623).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04
    Zudem ist die Klage auch nicht an die Frist der §§ 74 Abs. 1, 58 Abs. 2 VwGO gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7/98 -, BVerwGE 109, 203).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04
    Dass in einem solchen Fall im Hinblick auf den durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Klärung bestehen kann, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.04.2005 - 1 S 2362/04 -, Juris m. w. N.).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04
    Die öffentliche Ordnung kann durch die Art und Weise der Kundgabe einer Meinung oder durch provokantes Auftreten von Rechtsextremen verletzt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, 90 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

    Auszug aus VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04
    Denn die Herbeiführung einer solchen Entscheidung war vorliegend entbehrlich, da eine Prognose ergibt, dass eine richterliche Entscheidung erst zu einem Zeitpunkt hätte ergehen können, als der Grund für den Gewahrsam wieder weggefallen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 -, VBlBW 2005, 63 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 1 S 2828/06

    Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen gegen eine stille Mahnwache aus 2

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. Januar 2006 - 8 K 308/04 - wird geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. Januar 2006 - 8 K 308/04 - abzuändern und.

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