Weitere Entscheidung unten: FG München, 10.09.2007

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   FG München, 27.07.2007 - 8 K 3952/05   

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https://dejure.org/2007,14268
FG München, 27.07.2007 - 8 K 3952/05 (https://dejure.org/2007,14268)
FG München, Entscheidung vom 27.07.2007 - 8 K 3952/05 (https://dejure.org/2007,14268)
FG München, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 8 K 3952/05 (https://dejure.org/2007,14268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EStG § 1 Abs. 2; ; EStG § 1 Abs. 3; ; EStG § 1 Abs. 4; ; EStG § 1a; ; EStG § 10d Abs. 4 S. 1; ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorweggenommene Werbungskosten eines weder beschränkt noch unbeschränkt Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorweggenommene Werbungskosten eines weder beschränkt noch unbeschränkt Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Vorweggenommene Werbungskosten für eine lediglich geplante Tätigkeit im Inland

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1677
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.04.2005 - I R 112/04

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Auslandsstudium

    Auszug aus FG München, 27.07.2007 - 8 K 3952/05
    Das Finanzamt wird daher bei der Einkommensteuerveranlagung 2003, die ggf. gem. § 174 Abs. 3 Abgabenordnung zu ändern ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 158), zu überprüfen haben, ob alle vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen unter Beachtung der Grundsätze in dem Urteil des BFH vom 27. April 2005 I R 112/04 (BFH/NV 2005, 1756) auch als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sind (vgl. die Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 28. Februar 2006 VI 351/03, EFG 2006, 1565 und vom 09. März 2007 6 K 96/05, StE 2007, 355) und zu einem entsprechend hohen Verlustvortrag geführt haben.

    Im Urteil vom 27. April 2004 (in BFH/NV 2005, 1756) hat der BFH die Frage, ob auch Einkünfte im Zusammenhang mit einer künftigen Inlandstätigkeit "inländische Einkünfte" i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG sein können und deshalb eine Veranlagung gem. § 1 Abs. 4 EStG vorzunehmen ist, wenn ein Steuerpflichtiger im betreffenden Veranlagungszeitraum nur vorweggenommene Werbungskosten, ausdrücklich offen gelassen.

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/04

    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften: Verrechenbarkeit - kein gesondertes

    Auszug aus FG München, 27.07.2007 - 8 K 3952/05
    Findet - ausnahmsweise - ein gesondertes Verlustfeststellungsverfahren gem. § 10d Abs. 4 EStG nicht statt, ist über die Verrechnung von Verlusten aus dem Vorjahr dem Grunde und der Höhe nach in dem Veranlagungszeitraum zu entscheiden, in dem der Steuerpflichtige entsprechende verrechenbare positive Einkünfte erzielt hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH--vom22. September 2005 IX R 21/04, BFHE 212, 41, BStBl II 2007, 158 undvom 27. Juni 2006 IX R 50/05, BFH/NV 2006, 1836).

    Das Finanzamt wird daher bei der Einkommensteuerveranlagung 2003, die ggf. gem. § 174 Abs. 3 Abgabenordnung zu ändern ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 158), zu überprüfen haben, ob alle vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen unter Beachtung der Grundsätze in dem Urteil des BFH vom 27. April 2005 I R 112/04 (BFH/NV 2005, 1756) auch als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sind (vgl. die Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 28. Februar 2006 VI 351/03, EFG 2006, 1565 und vom 09. März 2007 6 K 96/05, StE 2007, 355) und zu einem entsprechend hohen Verlustvortrag geführt haben.

  • BFH, 20.12.2000 - III R 17/97

    GmbH - Rechtsnachfolge - Investitionszulage - Berlinförderung - SAT-Anlage -

    Auszug aus FG München, 27.07.2007 - 8 K 3952/05
    Lehnt das Finanzamt - wie im vorliegenden Fall - eine Veranlagung aus sachlichen Gründen ab, ist hiergegen die Anfechtungsklage die zutreffende Klageart (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH--vom20. Dezember 2000 III R 17/97, BFH/NV 2001, 914, undvom 02. Juni 2005 III R 66/04, BStBl II 2006, 184).
  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG München, 27.07.2007 - 8 K 3952/05
    Lehnt das Finanzamt - wie im vorliegenden Fall - eine Veranlagung aus sachlichen Gründen ab, ist hiergegen die Anfechtungsklage die zutreffende Klageart (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH--vom20. Dezember 2000 III R 17/97, BFH/NV 2001, 914, undvom 02. Juni 2005 III R 66/04, BStBl II 2006, 184).
  • FG Hamburg, 28.02.2006 - VI 351/03

    Beschränkte/unbeschränkte Einkommensteuerpflicht; vorweggenommene Werbungskosten

    Auszug aus FG München, 27.07.2007 - 8 K 3952/05
    Das Finanzamt wird daher bei der Einkommensteuerveranlagung 2003, die ggf. gem. § 174 Abs. 3 Abgabenordnung zu ändern ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 158), zu überprüfen haben, ob alle vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen unter Beachtung der Grundsätze in dem Urteil des BFH vom 27. April 2005 I R 112/04 (BFH/NV 2005, 1756) auch als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sind (vgl. die Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 28. Februar 2006 VI 351/03, EFG 2006, 1565 und vom 09. März 2007 6 K 96/05, StE 2007, 355) und zu einem entsprechend hohen Verlustvortrag geführt haben.
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 50/05

    Kein Feststellungsverfahren für Spekulationsverluste

    Auszug aus FG München, 27.07.2007 - 8 K 3952/05
    Findet - ausnahmsweise - ein gesondertes Verlustfeststellungsverfahren gem. § 10d Abs. 4 EStG nicht statt, ist über die Verrechnung von Verlusten aus dem Vorjahr dem Grunde und der Höhe nach in dem Veranlagungszeitraum zu entscheiden, in dem der Steuerpflichtige entsprechende verrechenbare positive Einkünfte erzielt hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH--vom22. September 2005 IX R 21/04, BFHE 212, 41, BStBl II 2007, 158 undvom 27. Juni 2006 IX R 50/05, BFH/NV 2006, 1836).
  • FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05

    Berücksichtigung von mit einer im EU-Ausland durchgeführten Ausbildung

    Auszug aus FG München, 27.07.2007 - 8 K 3952/05
    Das Finanzamt wird daher bei der Einkommensteuerveranlagung 2003, die ggf. gem. § 174 Abs. 3 Abgabenordnung zu ändern ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 158), zu überprüfen haben, ob alle vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen unter Beachtung der Grundsätze in dem Urteil des BFH vom 27. April 2005 I R 112/04 (BFH/NV 2005, 1756) auch als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sind (vgl. die Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 28. Februar 2006 VI 351/03, EFG 2006, 1565 und vom 09. März 2007 6 K 96/05, StE 2007, 355) und zu einem entsprechend hohen Verlustvortrag geführt haben.
  • BFH, 15.11.2017 - I R 39/15

    Gemeinnützigkeit einer Stiftung schweizerischen Rechts - Anforderungen an die

    Auch die Feststellung eines Verlustes setzt die Bejahung der --von der Klägerin in Abrede gestellten-- persönlichen Steuerpflicht voraus (vgl. FG München, Urteil vom 27. Juli 2007  8 K 3952/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1677; Hessisches FG, Urteil vom 10. November 2016  4 K 179/16).
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   FG München, 10.09.2007 - 8 K 3952/05   

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FG München, 10.09.2007 - 8 K 3952/05 (https://dejure.org/2007,35440)
FG München, Entscheidung vom 10.09.2007 - 8 K 3952/05 (https://dejure.org/2007,35440)
FG München, Entscheidung vom 10. September 2007 - 8 K 3952/05 (https://dejure.org/2007,35440)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Vorwegnahme von Werbungskosten; Notwendigkeit der Steuerpflicht für die Geltendmachung eines Verlustvortrages

Verfahrensgang

 
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