Rechtsprechung
   VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4501
VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI (https://dejure.org/2010,4501)
VG Gießen, Entscheidung vom 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI (https://dejure.org/2010,4501)
VG Gießen, Entscheidung vom 18. August 2010 - 8 K 4083/09.GI (https://dejure.org/2010,4501)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33i GewO, § 1 SpielV, § 3 SpielV, § 49 VwVfG
    Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerrufsmöglichkeit von rechtswidrig erteilten Geeignetheitsbescheinigungen über den Aufstellort von Geldspielgeräten in Gaststätten bei gleichgebliebenen baulichen Gegegebenheiten der Gaststätte; Hinreichende Abgrenzung von Aufstellorten mehrerer sich in einem Gebäude ...

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung

  • kanzlei.biz

    Räumliche Trennung von Gaststätten mit Geldspielgeräten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Maximal drei Spielautomaten in Gaststätten außerhalb von Spielhallen zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aufstellung von mehr als 3 Geldspielgeräten in zusammenhängenden Gaststätten unzulässig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Aufstellung von mehr als 3 Geldspielgeräten in zusammenhängenden Gaststätten unzulässig

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1392
  • DÖV 2010, 984
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08

    Geldspielgeräte im Verkaufsraum einer Tankstelle

    Auszug aus VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09
    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich nämlich, dass bei der Frage, ob die Aufstellorte in verschiedenen Gaststätten voneinander hinreichend abgegrenzt sind, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist.
  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09
    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich nämlich, dass bei der Frage, ob die Aufstellorte in verschiedenen Gaststätten voneinander hinreichend abgegrenzt sind, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist.
  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88

    Begriff der Spielhalle bei benachbarten Räumen

    Auszug aus VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob es einem durchschnittlichen Gaststättenbesucher möglich ist, sich von einem Geldspielgerät dieser Gaststätte zu einem Spielapparat einer anderen Gaststätte zu begeben, bzw. ob ein solches "Wandern" von einem Geldspielgerät zum nächsten auch durch verschiedene Gaststätten hindurch ohne formelles Verlassen einer der Gaststätten möglich ist (vgl. BVerwG, U. v. 27.03.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244, 245; VG Gießen, B. v. 01.07.2010 - 8 L 1716/10 -, S. 3 BA).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96

    Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten in der

    Auszug aus VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09
    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich nämlich, dass bei der Frage, ob die Aufstellorte in verschiedenen Gaststätten voneinander hinreichend abgegrenzt sind, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist.
  • VG Gießen, 01.07.2010 - 8 L 1716/10

    Spielhallenbetrieb

    Auszug aus VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob es einem durchschnittlichen Gaststättenbesucher möglich ist, sich von einem Geldspielgerät dieser Gaststätte zu einem Spielapparat einer anderen Gaststätte zu begeben, bzw. ob ein solches "Wandern" von einem Geldspielgerät zum nächsten auch durch verschiedene Gaststätten hindurch ohne formelles Verlassen einer der Gaststätten möglich ist (vgl. BVerwG, U. v. 27.03.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244, 245; VG Gießen, B. v. 01.07.2010 - 8 L 1716/10 -, S. 3 BA).
  • VG Gießen, 11.07.2013 - 8 K 1277/12

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung

    Mit Urteil vom 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI - wurden der Bescheid der Beklagten vom 03.08.2009 und der Widerspruchsbescheid vom 19.10.2009 aufgehoben.

    Die fraglichen Geeignetheitsbescheinigungen seien vielmehr von Anfang an rechtswidrig gewesen (vgl. VG Gießen, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, S. 6 f. UA).

    Der Beklagten wurde jedoch erst durch das Urteil des erkennenden Gerichts vom 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI - hinreichend bewusst, dass die Geeignetheitsbestätigung vom 22.01.2009 von Anfang an rechtwidrig war.

    Dies wurde von dem erkennenden Gericht bereits in dem Urteil über den Widerruf der dem Kläger erteilten Geeignetheitsbestätigung ausgeführt (vgl. VG Gießen, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, S. 7 UA).

    Bezogen auf den Jugendschutz und das gesellschaftliche Interesse an einer Eindämmung des Glücksspiels sind nicht nur Fragen der Buchhaltung und des Speisenangebots entscheidend, sondern ob es einem durchschnittlichen Gaststättenbesucher möglich ist, sich von einem Spielgerät dieser Gaststätte zu einem Spielapparat einer anderen Gaststätte zu begeben bzw. ob ein solches "Wandern" von einem Geldspielgerät zum nächsten auch durch verschiedene Gaststätten hindurch ohne formelles Verlassen einer der Gaststätten möglich ist (vgl. BVerwG, U. v. 27.03.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244, 245; VG Gießen, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, S. 8 UA; B. v. 01.07.2010 - 8 L 1716/10 -, S. 3 BA).

  • VG Gießen, 15.11.2010 - 8 L 2163/10

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung

    Die erteilte Geeignetheitsbescheinigung ist ein solcher begünstigender Verwaltungsakt (vgl. VG C, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch. 2010, 452, 453) und auch - wie oben erörtert - rechtswidrig.

    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG C, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich, dass bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellort vorliegt, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. VG C, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI - GewArch 2010, 452, 453).

  • VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13

    Gewerberechtliche Anordnung

    Bei der Beurteilung, ob ein zulässiger Aufstellort für Geldspielautomaten vorliegt, ist auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 18.08.2010, GewArch 2010, 452).

    Die Erlaubnisregelung darf jedenfalls nicht dadurch unterlaufen werden, dass durch die Ausstattung faktisch miteinander verbundener Räumlichkeiten mit Geldspielgeräten die in § 3 Abs. 1 S. 1 SpielV normierte Höchstgrenze von Geldspielgeräten umgangen und ein spielhallenähnliches Konstrukt aufgebaut wird (vgl. VG Gießen, Urteil v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, Juris; Beschluss v. 04.04.2011, - 8 L 220/11.GI -, Juris).

  • VG Gießen, 21.05.2013 - 8 L 223/13

    Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielgeräte

    Sinn und Zweck dieser Norm ist es, das Glücksspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452, 453 jew. m. w. N.; B.v. 04.04.2011, GewArch 2011, 355 = juris, Rdnr. 8; ferner Hahn, in Friauf, GewO, Stand Feb.

    Liegen Gaststätte und Spielhalle in einem Gebäude nebeneinander und nur durch eine Türe getrennt, stellt sich das Problem nach der hinreichenden Abgrenzung dahingehend, ob es einem durchschnittlichen Spielhallenbesucher möglich ist, sich von einem Geldspielgerät dieser Spielhalle zu einem Spielapparat der nächsten Gaststätte oder einer weiteren Spielhalle zu begeben, bzw. ob ein solches "Wandern" von einem Geldspielgerät zum nächsten auch durch verschiedene Gaststätten/Spielhallen hindurch ohne formelles Verlassen einer der Gaststätten/Spielhallen möglich ist (vgl. VG Gießen, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452, 453 m.w.N.; B. v. 04.04.2011, a.a.O.).

  • VG Gießen, 04.04.2011 - 8 L 220/11

    Geeignetheitsbescheinigung

    Sinn und Zweck dieser Norm ist es, das Glücksspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449 und das die Beteiligten betr. U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452, 453 jew. m. w. N.; ferner Hahn in: Friauf, GewO, Stand: Feb. 2010, Rdnr. 6 zu Anh. 1 zu § 33c bis 33i, § 1 SpielV).

    Geht es dabei - wie im vorliegenden Fall - darum, dass Gaststätte und Spielhalle nebeneinanderliegen und nur durch eine Türe getrennt sind, stellt sich das Problem nach der hinreichenden Abgrenzung dahingehend, ob es einem durchschnittlichen Spielhallenbesucher möglich ist, sich von einem Geldspielgerät dieser Spielhalle zu einem Spielapparat der nächsten Gaststätte oder einer weiteren Spielhalle zu begeben bzw., ob ein solches "Wandern" von einem Geldspielgerät zum nächsten auch durch verschiedene Gaststätten/Spielhallen hindurch ohne formelles Verlassen einer der Gaststätten/Spielhallen möglich ist (vgl. VG Gießen, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452, 453 m.w.N.).

  • VG Gießen, 23.11.2010 - 8 L 3654/10

    Aufhebung einer Geeignetheitsbestätigung

    Die Behörde kann bei der Aufhebung einer sog. Geeignetheitsbestätigung, mit der die Geeignetheit des Aufstellungsortes - hier als Schank- und Speisewirtschaft - behördlich bestätigt wird, die Frage der Rechtswidrigkeit dahinstehen lassen und einen Widerruf verfügen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen (Ergänzung zu VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08.GI -, GewArch 2008, 448 ff.; B. v. 15.11.2010 - 8 L 2163/10.GI-; U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, GewArch 2010, 452f.).

    Denn bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellungsort vorliegt, ist auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen (vgl. VG Gießen, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI - GewArch 2010, 452, 453).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht