Rechtsprechung
   FG Hessen, 03.07.2007 - 8 K 415/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7230
FG Hessen, 03.07.2007 - 8 K 415/05 (https://dejure.org/2007,7230)
FG Hessen, Entscheidung vom 03.07.2007 - 8 K 415/05 (https://dejure.org/2007,7230)
FG Hessen, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 8 K 415/05 (https://dejure.org/2007,7230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 208 AO
    Bindungswirkung einer in Erwartung steuerlicher Neutralität abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung - Treu und Glauben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung; Zulässigkeit einer tatsächlichen Verständigung in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung über die der Besteuerung zugrunde liegenden tatsächlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 242

  • hessen.de

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung über die Verkehrswerte von Grundstücken

  • hessen.de

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung über die Verkehrswerte von Grundstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; KStG § 30 Abs. 2 Nr. 4
    Tatsächliche Verständigung; Bindungswirkung; Treu und Glauben - Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2007 - 8 K 415/05
    Sie sind wirksam, sofern sie nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führen (BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975).

    Dies entspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben, der im Steuerrecht als allgemeine Rechtsgrundlage uneingeschränkt anerkannt ist (BFH-Urteile in BFHE 206, 292, BStBl II 2004, 975; vom 9. August 1989 I R 181/85, BFHE 158, 31, 33 ff., BStBl II 1989, 990).

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2007 - 8 K 415/05
    Derartige "tatsächliche" Verständigungen betreffen in der Regel (nur) einen --von beiden Beteiligten zu konkretisierenden-- Ausschnitt aus dem gesamten jeweils zu beurteilenden Besteuerungssachverhalt und dienen dem Ziel, insoweit Unsicherheiten und Ungenauigkeiten zu beseitigen (BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103, BStBl II 1996, 625 mit zahlreichen Nachweisen).

    Einer tatsächlichen Verständigung kann auch durch ausdrücklichen Vorbehalt eines Beteiligten die Bindungswirkung versagt werden (BFH-Urteil in BFHE 181, 103, BStBl II 1996, 625, 626 unter 2.b a.E.).

  • BFH, 01.10.1986 - I R 54/83

    Leistungen einer Kapitalgesellschaft an eine dem beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2007 - 8 K 415/05
    Für die Bejahung einer vGA ist es ohne Bedeutung, wenn an der durch die Kapitalgesellschaft begünstigten Gesellschaft noch andere Personen beteiligt sind, die nicht Gesellschafter der leistenden Kapitalgesellschaft sind (BFH, Urteil vom 1. Oktober 1986, I R 54/83, BFHE 149, 33, BStBl II 1987, 459).
  • BFH, 15.09.2004 - I R 16/04

    Keine Kürzung gemäß § 9 Nr. 2a GewStG um verdeckte Gewinnausschüttung aus dem EK

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2007 - 8 K 415/05
    Aufgrund der vom Finanzamt eingelegten Revision hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15. September 2004 (I R 16/04, BStBl II 2005, 297) das Urteil des Hessischen Finanzgerichts auf und wies die Sache an das Finanzgericht zurück.
  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2007 - 8 K 415/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteil vom 27. März 2001 I R 27/99, BStBl II 2002, 111 m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2007 - 8 K 415/05
    Falls der Dritte eine einem Gesellschafter nahe stehende Person ist, wertet die Rechtsprechung dies als Indiz für die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BFHE 182, 184, BStBl II 1997, 301 m. w. N.).
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 90/99

    Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Ehegatten - Steuerberater -

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2007 - 8 K 415/05
    Sachdienlich ist eine solche Entscheidung nicht nur, wenn zu erwarten ist, dass die Beteiligten nach der verbindlichen Klärung der Rechtsfrage den Rechtsstreit rasch beilegen werden; es kann auch andere Gründe für die Sachdienlichkeit geben (BFH-Urteil vom 01. März 2001 IV R 90/99, BFH/NV 2001, 904).
  • BFH, 11.07.2001 - XI B 23/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bindungswirkung - Abgabenordnung - Grundsätzliche

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2007 - 8 K 415/05
    Tatsächliche Verständigungen haben ihre Grundlage in dem bestehenden, konkreten Steuerrechtsverhältnis zwischen dem Finanzamt und dem Steuerpflichtigen und damit im Grundsatz von Treu und Glauben (BFH-Beschluss vom 11. Juli 2001 XI B 23/01, StuB 2002, 46).
  • BFH, 12.06.1997 - I R 14/96

    Kapitalgesellschaft - Wahrnehmung einer Geschäftschance

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2007 - 8 K 415/05
    Grundsätzlich hat der BFH eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 12. Juni 1997 I R 14/96, BFHE 183, 459).
  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2007 - 8 K 415/05
    Rechtsgrundlage der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung ist der auch im öffentlichen Recht geltende Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354).
  • BFH, 12.08.1999 - XI R 27/98

    Jahr

  • BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06

    NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von

  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

  • BFH, 08.10.2008 - I R 63/07

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

    Im zweiten Rechtszug hat das Hessische FG nach einer Beweisaufnahme über das Zustandekommen und den Inhalt der tatsächlichen Verständigungen ein Zwischenurteil erlassen, mit dem es entschieden hat, dass die Klägerin nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht an die tatsächliche Verständigung gebunden sei (Urteil vom 3. Juli 2007 8 K 415/05, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 178).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06

    Anerkennung einer Pensionszusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers:

    In einem solchen Fall kann der Steuerpflichtige sich nicht auf einen Irrtum berufen (vgl. zum Ganzen Hessisches FG, Urteil vom 03. Juli 2007 - 8 K 415/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 178).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, den das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 03. Juli 2007 (8 K 415/05, EFG 2008, 178) zu entscheiden hatte, denn dort hat das Gericht maßgeblich auf den Umstand abgestellt, dass die Finanzbehörde sich sowohl der Beweggründe des Steuerpflichtigen als auch des Irrtums, in dem dieser sich befand, bewusst war.

  • FG München, 09.12.2008 - 13 K 2292/03

    Wassernutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut - Aktive Rechnungsabgrenzung

    So ist z.B. auch aus Gründen der Prozessökonomie ein Zwischenurteil sachdienlich (Hessisches Finanzgericht , Urteil vom 3. Juli 2007 8 K 415/05, EFG 2008, 178 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht