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   FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03   

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FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03 (https://dejure.org/2006,7926)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.05.2006 - 8 K 4239/03 (https://dejure.org/2006,7926)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 8 K 4239/03 (https://dejure.org/2006,7926)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 3 S 1 EStG
    Betriebsaufgabe - branchenfremde Verpachtung - langjährige Betriebsunterbrechung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufgabe eines Gewerbebetriebes bei Einstellung der gewerblichen Tätigkeit; Betriebsunterbrechung bei Verpachtung des Grundbesitzes; Höchstdauer der Unterbrechung in Fällen des ruhenden bzw. des verpachteten Gewerbebetrieb; Anerkennung einer Betriebsverpachtung im Ganzen

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 16 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1
    Betriebsaufgabe; Branchenfremde Verpachtung; Betriebsunterbrechung; Betriebsaufgabeerklärung; Einzelhandel; Umbau; Gebäude; Zeitraum - Anzeichen für eine Betriebsaufgabe; langjährige branchenfremde Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anzeichen für eine Betriebsaufgabe; langjährige branchenfremde Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Betriebsaufgabe bei zeitlich unbegrenzter Verpachtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 122
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
    In diesem Fall spricht man von einer Betriebsunterbrechung im engeren Sinne (vgl. BFH, Urteile vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BStBl II 1997, 561; vom 28. September 1995 IV 39/94, BStBl II 1996, 276).

    Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalls (vgl. BFH, Urteil in BStBl II 1996, 276).

    Ein Steuerpflichtiger hat zwar die Wahl, ob er seinen Betrieb in einem einheitlichen Vorgang oder aber schrittweise aufgeben will, es soll ihm aber nicht die Möglichkeit eröffnet werden, "ewiges" Betriebsvermögen zu schaffen (BFH, Urteil in BStBl II 1996, 276, 278).

  • BFH, 19.02.2004 - III R 1/03

    Abgrenzung Betriebsaufgabe - Fortführung

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
    Ist der zeitliche Rahmen, innerhalb dessen der Betrieb an den Steuerpflichtigen zurückfällt, allerdings so weit in die Zukunft verlagert, dass er mehrere Generationen umspannt, kann im Regelfall nicht mehr von einem ruhenden Gewerbebetrieb ausgegangen werden (vgl. BFH, Urteil vom 19. Februar 2004 III R 1/03, BFH/NV 2004, 1231).
  • BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02

    Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
    Auch der Verlust des Geschäftswerts bzw. der Veränderung des Kundenkreises für sich allein ist kein Kriterium, das zur Annahme einer Betriebsaufgabe zwingt (vgl. BFH, Urteil vom 28. August 2003 IV R 20/02, BStBl II 2004, 10, unter II. 2 c; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106, m.w.N.).
  • BFH, 03.06.1997 - IX R 2/95

    Betriebsaufgabe auch bei Verpachtung und fehlender Aufgabeerklärung anzunehmen,

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
    Für die Annahme einer Betriebsunterbrechung hat er es als unschädlich angesehen, dass zwischen der Einstellung der Produktion und der Veräußerung der Betriebsgrundstücke 25 Jahre lagen (vgl. BFH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 VIII B 43/97, BFH/NV 1999, 350; offen gelassen im Urteil vom 3. Juni 1997 IX R 2/95, BStBl II 1998, 373 für 23-jährige Betriebsunterbrechung).
  • BFH, 20.12.2000 - XI R 26/00

    Betriebsaufgabe; verpachteter Gaststättenbetrieb

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
    Auch der Verlust des Geschäftswerts bzw. der Veränderung des Kundenkreises für sich allein ist kein Kriterium, das zur Annahme einer Betriebsaufgabe zwingt (vgl. BFH, Urteil vom 28. August 2003 IV R 20/02, BStBl II 2004, 10, unter II. 2 c; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 24.02.1999 - 12 K 137/95

    Bei einem verpachteten Autohandelsbetrieb

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
    In einem solchen Fall stellt der Verpächter / Vermieter die unternehmerische Tätigkeit auch ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung endgültig ein (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 1999 12 K 137/95, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1177, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.1997 - X R 31/95

    Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
    In diesem Fall spricht man von einer Betriebsunterbrechung im engeren Sinne (vgl. BFH, Urteile vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BStBl II 1997, 561; vom 28. September 1995 IV 39/94, BStBl II 1996, 276).
  • BFH, 27.02.1985 - I R 235/80

    Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
    Da auch Absichten, soweit sie für die Besteuerung erheblich sind, nachgewiesen werden müssen und der Nachweis letztlich nur anhand der objektiv nach außen hin in Erscheinung tretenden Umstände geführt werden kann, ist auf die vom Steuerpflichtigen selbst über seine Absichten abgegebenen Erklärungen abzustellen (BFH, Urteil vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BStBl II 1985, 456).
  • BFH, 19.08.1998 - X R 176/96

    Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
    Dies setzt voraus, dass der Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums wieder aufgenommen werden soll (BFH, Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BStBl II 1992, 392, m.w.N.; vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454).
  • BFH, 07.10.1998 - VIII B 43/97

    Nichterhebung angebotener Beweise; Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
    Für die Annahme einer Betriebsunterbrechung hat er es als unschädlich angesehen, dass zwischen der Einstellung der Produktion und der Veräußerung der Betriebsgrundstücke 25 Jahre lagen (vgl. BFH, Beschluss vom 7. Oktober 1998 VIII B 43/97, BFH/NV 1999, 350; offen gelassen im Urteil vom 3. Juni 1997 IX R 2/95, BStBl II 1998, 373 für 23-jährige Betriebsunterbrechung).
  • BFH, 11.02.1999 - III R 112/96

    Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?

  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

  • BFH, 26.04.1989 - I R 163/85

    Einstufung eines veräußerten Grundstücksteils als Betriebs- oder Privatvermögen -

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 45/06

    Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 122 veröffentlicht.
  • BFH, 20.02.2008 - X R 13/05

    Verpächterwahlrecht - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer handwerklich

    Insbesondere muss in einem solchen Fall nicht positiv feststehen, dass die Wiederaufnahme des Betriebs durch den Verpächter oder seinen Rechtsnachfolger wahrscheinlich ist (a.A. Hessisches FG, Urteil vom 16. Mai 2006 8 K 4239/03, EFG 2007, 122).
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