Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 12.09.2002 - 8 K 4396/99 F |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu Kapitallebensversicherungen bei Sicherung verschiedener Darlehenszwecke; Getrennte Betrachtung des Teils des Darlehens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zinsen; Kapitallebensversicherung; Steuerpflicht; Mischfall; Abzugsverbot; Finanzierungskosten; Übersicherung - Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu Kapitallebensversicherungen bei Sicherung verschiedener Darlehenszwecke
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu Kapitallebensversicherungen bei Sicherung verschiedener Darlehenszwecke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1590
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 12.09.2007 - VIII R 12/07
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche …
So habe auch das FG Düsseldorf (Urteil vom 12. September 2002 8 K 4396/99 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1590) entschieden.Zwar hat das FG Düsseldorf mit Urteil in EFG 2002, 1590 die Auffassung vertreten, bei der Frage der Übersicherung sei auf den Rückkaufswert der Versicherungen und nicht auf die Nominalbeträge abzustellen, da eine Darlehensforderung nur in Höhe des Betrages tatsächlich besichert werde, den die Versicherung bei vorzeitiger Vertragsauflösung auszahlen würde.
- FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 304/05
Steuerschädliche Übersicherung durch Einsatz von Lebensversicherungen zur …
Maßgeblich für diese Prüfung sind nach der Überzeugung des Senats die in den Anzeigen der Bank nach § 29 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) genannten Beträge und nicht die Rückkaufswerte der Versicherungen (anders FG Düsseldorf, Urteil vom 12.9.2002; 8 K 4396/99 F; EFG 2002, 1562) . - FG Niedersachsen, 28.01.2003 - 15 K 904/99
Herstellungskosten des Wohnungseigentums; Unschädlichkeitsgrenze des § 10 Abs. 2 …
Entsprechend dem Abzug der Sonderausgaben seien auch die Sparanteile teilweise steuerfrei zu belassen (vgl. FG Münster Urteil vom 14. Juni 2002 11 K 1154/01, EFG 2002, 1163, Az. des Revisionsverfahrens beim BFH VIII R 48/02, FG Düsseldorf Urteil vom 12. September 2002 8 K 4396/99 F, EFG 2002, 1590 mit Anmerkung Büchter-Hole).