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   FG München, 07.11.2003 - 8 K 522/01   

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https://dejure.org/2003,14614
FG München, 07.11.2003 - 8 K 522/01 (https://dejure.org/2003,14614)
FG München, Entscheidung vom 07.11.2003 - 8 K 522/01 (https://dejure.org/2003,14614)
FG München, Entscheidung vom 07. November 2003 - 8 K 522/01 (https://dejure.org/2003,14614)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bau eines zur eigenen Nutzung vorgesehenen Einfamilienhauses durch den als Betriebsnachfolger vorgesehenen Sohn auf einem zum landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen der Eltern gehörenden Grundstücks; Steuerpflichtige Entnahme des Grundstücks aus ...

  • Judicialis

    EStG 1990 4 Abs. 1 S. 2; ; EStG 1990 13; ; EStG 1990 52 Abs. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1990) § 4 Abs. 1 S. 2 § 13 § 52 Abs. 15
    Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung des Betriebsnachfolgers

  • rechtsportal.de

    EStG (1990) § 4 Abs. 1 S. 2 § 13 § 52 Abs. 15
    Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung des Betriebsnachfolgers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung des Betriebsnachfolgers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung für private Zwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2372
  • EFG 2005, 1527
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG München, 14.05.2002 - 6 K 2963/00

    Zeitpunkt der Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung; Gewerbesteuermessbetrag

    Auszug aus FG München, 07.11.2003 - 8 K 522/01
    Ist wie im Streitfall für Außenstehende bereits bei Baubeginn klar, dass der Sohn das Haus für eigene Wohnzwecke errichtete, kommt als Entnahmezeitpunkt nur der Baubeginn und nicht die endgültige Zweckzuweisung nach Baufertigstellung in Betracht (vgl. dazu Urteil des Finanzgerichts München vom 14. Mai 2000 6 K 2963/00, EFG 2002, 1081).
  • BFH, 20.12.1995 - I R 166/94

    1. Zinsabschlag ist auch bei Gläubiger von Kapitalerträgen zu erheben, der in

    Auszug aus FG München, 07.11.2003 - 8 K 522/01
    Wird ein Grundstück des Betriebsvermögens mit einem Haus bebaut, das zu privaten Wohnzwecken und nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, so führt dies zur Entnahme (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1995 I R 166/94, BStBl II 1996, 308).
  • BFH, 25.04.2003 - IV B 211/01

    Sonderbetriebsvermögen, Entnahme für private Wohnzwecke

    Auszug aus FG München, 07.11.2003 - 8 K 522/01
    Denn das vom Landwirt errichtete und selbst bewohnte Haus kann seit dem 1. Januar 1987 grundsätzlich nicht mehr notwendiges Betriebsvermögen sein (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2003 IV B 211/01, BFH/NV 2003, 1407).
  • BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Aussetzung des Verfahrens - Fall

    Die Entscheidungsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1527 abgedruckt.
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