Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 01.04.2008 - 8 K 537/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
(Kindergeld: Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages bei Tätigkeit in Behindertenwerkstatt und wohnen in eigener Wohnung (Bestätigung des Senatsurteils vom 04.09.2003 8 K 627/02, EFG 2004, 905))
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages bei Tätigkeit in Behindertenwerkstatt und wohnen in eigener Wohnung; Lebensbedarf eines behinderten Kindes nach der Rechtsprechung
- Judicialis
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; EStG § 33b
Kindergeld; Behinderten-Pauschbetrag - Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages bei Tätigkeit in Behindertenwerkstatt und wohnen in eigener Wohnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages bei Tätigkeit in Behindertenwerkstatt und wohnen in eigener Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Ein eigener Haushalt steht dem Kindergeldanspruch nicht entgegen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages bei Tätigkeit in Behindertenwerkstatt und wohnen in eigener Wohnung; Lebensbedarf eines behinderten Kindes nach der Rechtsprechung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.05.2004 - VIII B 245/03
NZB: Kindergeld - Klärungsbedürftigkeit; volljähriges behindertes Kind
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.04.2008 - 8 K 537/06
Erfolgt insoweit seitens des Steuerpflichtigen kein Einzelnachweis, so kann der maßgebliche Behindertenpauschbetrag (§ 33 b Abs. 1 bis 3 EStG) als Anhalt für den betreffenden Mehrbedarf dienen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999, VI R 40/98, BStBl II 2000, 75 und BFH-Beschluss vom 19.05.2004 VIII B 245/03, [...], m.w.N.).Dies soll jedoch regelmäßig nicht bei vollstationärer Unterbringung des Kindes gelten, da in den Heimkosten verschiedene Kostenbestandteile enthalten sind, die von dem Pauschbetrag des § 33 b Abs. 3 EStG typisierend mit erfasst werden (vgl. BFH-Beschluss vom 19.05.2004 VIII B 245/03, [...], m.w.N.).
Der Senat geht daher davon aus, dass erhebliche mit der Behinderung unmittelbar und typischerweise zusammenhängende Belastungen anfallen (vgl. auch Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 3. April 2002, 2 K 131/99, EFG 2000, 875 und Senatsurteil vom 04.09.2003 8 K 627/02, EFG 2004, 905, NZB unzulässig BFH-Beschluss vom 19.05.2004 VIII B 245/03, [...]).
Dem steht die Abwesenheit des Sohnes aufgrund seiner Tätigkeit in der Werkstatt für behinderte Menschen der Lebenshilfe B nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 04.09.2003 8 K 627/02, EFG 2004, 905, NZB unzulässig BFH-Beschluss vom 19.05.2004 VIII B 245/03, [...]), denn für die verbleibende, deutlich überwiegende Zeit ist eine zusätzliche Versorgung und Betreuung erforderlich.
- BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98
Volljährige behinderte Kinder
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.04.2008 - 8 K 537/06
Erst wenn sich daraus eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Kindes ergibt, kann davon ausgegangen werden, dass den Eltern kein zusätzlicher Aufwand erwächst, der ihre steuerliche Leistungsfähigkeit mindert (vgl. BVerfG-Beschluss vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60, 87, BStBl II 1990, 653, 658 und BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999, VI R 40/98, BStBl II 2000, 75).Der Lebensbedarf eines behinderten Kindes setzt sich nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999, VI R 40/98, BStBl II 2000, 75) typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf), der entsprechend dem Grenzbetrag in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu beziffern ist, und dem behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen.
Erfolgt insoweit seitens des Steuerpflichtigen kein Einzelnachweis, so kann der maßgebliche Behindertenpauschbetrag (§ 33 b Abs. 1 bis 3 EStG) als Anhalt für den betreffenden Mehrbedarf dienen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999, VI R 40/98, BStBl II 2000, 75 und BFH-Beschluss vom 19.05.2004 VIII B 245/03, [...], m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 04.09.2003 - 8 K 627/02
Fähigkeit zum Selbstunterhalt eines behinderten Kindes; Voraussetzungen für den …
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.04.2008 - 8 K 537/06
Der Senat geht daher davon aus, dass erhebliche mit der Behinderung unmittelbar und typischerweise zusammenhängende Belastungen anfallen (vgl. auch Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 3. April 2002, 2 K 131/99, EFG 2000, 875 und Senatsurteil vom 04.09.2003 8 K 627/02, EFG 2004, 905, NZB unzulässig BFH-Beschluss vom 19.05.2004 VIII B 245/03, [...]).Dem steht die Abwesenheit des Sohnes aufgrund seiner Tätigkeit in der Werkstatt für behinderte Menschen der Lebenshilfe B nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 04.09.2003 8 K 627/02, EFG 2004, 905, NZB unzulässig BFH-Beschluss vom 19.05.2004 VIII B 245/03, [...]), denn für die verbleibende, deutlich überwiegende Zeit ist eine zusätzliche Versorgung und Betreuung erforderlich.
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.04.2008 - 8 K 537/06
Erst wenn sich daraus eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Kindes ergibt, kann davon ausgegangen werden, dass den Eltern kein zusätzlicher Aufwand erwächst, der ihre steuerliche Leistungsfähigkeit mindert (vgl. BVerfG-Beschluss vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60, 87, BStBl II 1990, 653, 658 und BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999, VI R 40/98, BStBl II 2000, 75). - FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2000 - 2 K 131/99
Kindergeldrechtliche Berücksichtigung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs, …
Auszug aus FG Niedersachsen, 01.04.2008 - 8 K 537/06
Der Senat geht daher davon aus, dass erhebliche mit der Behinderung unmittelbar und typischerweise zusammenhängende Belastungen anfallen (vgl. auch Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 3. April 2002, 2 K 131/99, EFG 2000, 875 und Senatsurteil vom 04.09.2003 8 K 627/02, EFG 2004, 905, NZB unzulässig BFH-Beschluss vom 19.05.2004 VIII B 245/03, [...]).
- FG Niedersachsen, 06.05.2009 - 15 K 446/08
Ermittlung des Lebensbedarfs eines behinderten Kindes i.R.e. Kindergeldanspruchs; …
Das Gericht geht daher davon aus, dass erhebliche mit der Behinderung unmittelbar und typischerweise zusammenhängende Belastungen anfallen (vgl. auch Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 3. April 2002 2 K 131/99, EFG 2000, 875 und Urteile des Niedersächsischen FG vom 4. September 2003 8 K 627/02, EFG 2004, 905 und vom 1. April 2008 8 K 537/06, juris).Die Tätigkeit in der B. Werkstätten gGmbH unterscheidet sich insoweit nicht von einer sonstigen (Teilzeit-) Berufstätigkeit, die der Berücksichtigung des Pauschbetrages für behinderungsbedingten Mehrbedarf ebenfalls nicht entgegenstehen würde (…Urteile des Niedersächsischen FG vom 4. September 2003 8 K 627/02, a.a.O. und vom 1. April 2008 8 K 537/06, a.a.O.).