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   FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 5495/97 G   

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FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 5495/97 G (https://dejure.org/1999,7457)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.1999 - 8 K 5495/97 G (https://dejure.org/1999,7457)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 1999 - 8 K 5495/97 G (https://dejure.org/1999,7457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung einer Gesellschaft als gewerbesteuerrechtliches Organ; Vorliegen doppelter Verlustzurechnung; Eingliederung als Betriebsstätte; Wirtschaftliche Zweckabhängigkeit des beherrschten Unternehmens; Ausübung eigener gewerblicher Tätigkeit; Entstehung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuerliche Organschaft: doppelte Verlustzurechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Organschaft
    Die gewerbesteuerliche Organschaft
    Allgemeines

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 1300
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.04.1986 - IV R 100/84

    Gewerbesteuer - Steuerpflicht - GmbH & Co. KG - Ein-Schiff-Unternehmen -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 5495/97
    Während die Einkommensteuer als Personensteuer beim gewerblichen Gewinn alle betrieblichen Vorgänge von den ersten Vorbereitungshandlungen zur Betriebseröffnung bis zur Veräußerung oder Entnahme des letzten betrieblichen Wirtschaftsguts berücksichtigt, ist Gegenstand der Gewerbesteuer nur der auf den laufenden Betrieb entfallende, durch eigene gewerbliche Leistungen erbrachte Gewinn (Urteil des BFH vom 17. April 1986 IV R 100/84, BStBl II 1986, 527 ).

    Hierzu gehört, dass sich das Unternehmen mit eigenen gewerblichen Leistungen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen kann; erst hierdurch können gewerbliche Erträge entstehen, auf die die Gewerbesteuer zugreift (Urteile des BFH vom 17. April 1986 a.a.O.: 1-Schiff-Unternehmen; vom 22. November 1994 VIII R 44/92, BStBl II 1995, 900 : Wassersammelbecken; vom 05. März 1998 IV R 23/97, BStBl II 1998, 745 : Leasing - insoweit Aufhebung des im o.a. Gerichtsbescheid des Senats zitierten Urteils der Vorinstanz FG Düsseldorf vom 16. Januar 1997 14 K 188/93 G, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 363).

    Erst bei Eigentum an mindestens einem Unternehmen als möglichem Handelsobjekt oder aber an mindestens einer Unternehmensbeteiligung zwecks zu Erträgen führender Verwaltung ("Halten") hätte die Klägerin sich "mit eigenen gewerblichen Leistungen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen" können (vgl. BFH BStBl II 1986, 527 a.a.O.).

    In der hier lediglich erreichten Phase der erfolglosen Erwerbsverhandlungen konnten dagegen noch keine "gewerblichen Erträge entstehen, auf die die Gewerbesteuer zugreift" (vgl. BFH BStBl II 1986, 527 a.a.O.).

  • BFH, 27.06.1990 - I R 62/89

    Zur Beendigung der wirtschaftlichen Eingliederung bei Auflösung und Abwicklung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 5495/97
    Die Eingliederung in das andere Unternehmen muss, wie sich aus § 14 Nrn. 1 und 2 KStG ergibt, in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht bestehen (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27. Juni 1990 I R 62/89, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1990, 992).

    Deshalb muß das herrschende Unternehmen solche eigenen Zwecke verfolgen, denen sich das beherrschte Unternehmen im Sinne einer Zweckabhängigkeit unterordnen kann (Urteil des BFH vom 27. Juni 1990 a.a.O.).

    Da die Voraussetzungen des laufenden Gewerbebetriebes in jedem Veranlagungszeitraum nach den Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung neu zu prüfen sind (vgl. Urteil des BFH vom 27. Juli 1990 I R 62/89, BStBl II 1990, 992; Meyer/Scharenberg, Gewerbesteuer-Kommentar, 2. Aufl., § 2 Rnr. 562), wären sie in den vorliegenden Streitjahren 1989 und 1990 entfallen.

  • BFH, 06.11.1985 - I R 56/82

    Keine Berücksichtigung verlustbedingter Teilwertabschreibungen in

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 5495/97
    Zwar sind doppelte steuerliche Be- und Entlastungen, die sich aus der nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 S.2 GewStG gebotenen Zusammenrechnung der Gewerbeerträge und -kapitalien der am Organkreis beteiligten Gesellschaften ergeben, durch entsprechende Korrekturen auszuscheiden (Urteil des BFH vom 06. November 1985 I R 56/82, BStBl II 1986, 73 für den Fall einer Teilwertabschreibung auf die Beteiligung aufgrund negativer Gewerbeerträge der Organgesellschaft).

    Es kommt nicht darauf an, ob sich eine Identität der Verluste der Organgesellschaft mit den Verlusten des Organträgers aus der Teilwertabschreibung feststellen lässt (BFH vom 21.5.1985, BStBl II 1986, 73).

  • BFH, 22.11.1994 - VIII R 44/92

    Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 5495/97
    Hierzu gehört, dass sich das Unternehmen mit eigenen gewerblichen Leistungen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen kann; erst hierdurch können gewerbliche Erträge entstehen, auf die die Gewerbesteuer zugreift (Urteile des BFH vom 17. April 1986 a.a.O.: 1-Schiff-Unternehmen; vom 22. November 1994 VIII R 44/92, BStBl II 1995, 900 : Wassersammelbecken; vom 05. März 1998 IV R 23/97, BStBl II 1998, 745 : Leasing - insoweit Aufhebung des im o.a. Gerichtsbescheid des Senats zitierten Urteils der Vorinstanz FG Düsseldorf vom 16. Januar 1997 14 K 188/93 G, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 363).

    Jedoch war die Klägerin im Stadium der bloßen Versuche des Erwerbs von Umlaufvermögen noch nicht "lieferfähig" (vgl. BFH BStBl II 1995, 900 a.a.O.).

  • BFH, 19.03.1987 - IV R 85/85

    Nichtberücksichtigung vorgelegter Aufstellungen über die Entwicklung der Gehälter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 5495/97
    In der modernen Betriebswirtschaftslehre wird bei der Unternehmensbewertung entscheidend auf die zukünftig erzielbaren Gewinne abgestellt (vgl. Herrmann/Heuer, EStG , § 6 Rdnr. 882; Littmann/Bitz/Meincke, EStG , § 6 Rdnr. 411f.); BFH-Urteil vom 19.3.87 IV R 85/85, BFH/NV 1987, 580; Steuerberater-Jahrbuch 1996/1997, S. 240).
  • BFH, 13.09.1989 - I R 110/88

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 5495/97
    Die bloße fortdauernde Verwaltung der Beteiligung der Klägerin an der X-AG stellt sich als bloße Vermögensverwaltung dar und reicht zu der von der Rechtsprechung geforderten originären Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr nicht aus (vgl. Urteil des BFH vom 13. September 1989 I R 110/88, BStBl II 1990, 24 ; Lenski/Steinberg, GewStG , § 2 Rnr. 121).
  • BFH, 05.03.1998 - IV R 23/97

    Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei Leasingunternehmen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 5495/97
    Hierzu gehört, dass sich das Unternehmen mit eigenen gewerblichen Leistungen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen kann; erst hierdurch können gewerbliche Erträge entstehen, auf die die Gewerbesteuer zugreift (Urteile des BFH vom 17. April 1986 a.a.O.: 1-Schiff-Unternehmen; vom 22. November 1994 VIII R 44/92, BStBl II 1995, 900 : Wassersammelbecken; vom 05. März 1998 IV R 23/97, BStBl II 1998, 745 : Leasing - insoweit Aufhebung des im o.a. Gerichtsbescheid des Senats zitierten Urteils der Vorinstanz FG Düsseldorf vom 16. Januar 1997 14 K 188/93 G, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 363).
  • BFH, 18.04.1973 - I R 120/70

    Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung und Anerkennung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 5495/97
    Organträger kann nur ein Unternehmen i.S.v. § 2 GewStG sein, das eine eigene gewerbliche Tätigkeit gem. § 1 der Gewerbesteuerdurchführungsverordnung - GewStDV - ausübt (Urteil des BFH vom 18. April 1973 I R 120/70, BStBl II 1973, 740, 741).
  • FG Düsseldorf, 16.01.1997 - 14 K 188/93
    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 5495/97
    Hierzu gehört, dass sich das Unternehmen mit eigenen gewerblichen Leistungen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen kann; erst hierdurch können gewerbliche Erträge entstehen, auf die die Gewerbesteuer zugreift (Urteile des BFH vom 17. April 1986 a.a.O.: 1-Schiff-Unternehmen; vom 22. November 1994 VIII R 44/92, BStBl II 1995, 900 : Wassersammelbecken; vom 05. März 1998 IV R 23/97, BStBl II 1998, 745 : Leasing - insoweit Aufhebung des im o.a. Gerichtsbescheid des Senats zitierten Urteils der Vorinstanz FG Düsseldorf vom 16. Januar 1997 14 K 188/93 G, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 363).
  • BFH, 10.01.1964 - III 282/61
    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 5495/97
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BFH vom 10. Januar 1964 III 282/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963, 233. Der BFH hat dort zwar ausgeführt, dass eine Auslegung, ohne die vorherige Aufnahme einer Verkaufstätigkeit könne von einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht gesprochen werden, besonders im Hinblick auf gewerbliche Fabrikations- und Erzeugerbetriebe zu eng erscheine.
  • BFH, 01.09.2022 - IV R 13/20

    Zum Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen

    In diesem Sinne hat auch das FG Düsseldorf entschieden, dass die Gewerbesteuerpflicht eines Unternehmens, dessen Betrieb auf den Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen gerichtet ist, nicht vor dem Erwerb mindestens eines Unternehmens beginnt (Urteil vom 03.08.1999 - 8 K 5495/97 G; vgl. auch Keß in Lenski/Steinberg, a.a.O., § 2 Rz 4553).
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 1 K 462/15

    Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel

    Er vertritt jedoch (in seiner Einspruchsentscheidung unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. August 1999 8 K 5495/97, EFG 1999, 1300) die Auffassung, so wie die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Betriebs, der auf den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen gerichtet ist, nicht vor Erwerb mindestens eines Unternehmens beginne, beginne die Gewerbesteuerpflicht eines Betriebs, der auf den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken gerichtet ist, ebenfalls nicht vor dem Erwerb von mindestens einem Grundstück.

    Soweit das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 3. August 1999 8 K 5495/97 G, EFG 1999, 1300 angenommen hat, die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Betriebes, der auf den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen gerichtet ist, beginne nicht vor Erwerb mindestens eines Unternehmens, sieht der Senat eine Zulassung wegen Abweichung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht gegeben.

  • FG Hessen, 08.11.2001 - 8 K 2822/00

    Gewerblich geprägte Personengesellschaft; Gewerbesteuerpflicht;

    Dies folge aus den Urteilen des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19. Mai 1999 II 479/95 (EFG 1999, 900 ), des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. August 1999 - 8 K 5495/97G (EFG 1999, 1300 ), des Finanzgerichts Berlin vom 16. Februar 2000 - 6 K 4411/97 (EFG 2000, 640 ) und des Finanzgerichts München vom 16. Mai 2000 - 12 K 1098/97 (abzufragen bei Juris).
  • FG Hamburg, 25.08.2006 - 5 K 9/06

    Gewerbesteuer: Ermittlung des Organschafts-Gewerbeertrags und Korrektur der

    bb) Im zweiten Fall wird die Vermutung widerlegt, wenn allein die zukünftig erwarteten Ergebnisse ohne Rücksicht auf die während des Organschaftsverhältnisses entstandenen Verluste den Verkaufspreis unter den Buchwert herabgemindert haben (BFH vom 22. April 1998, I R 109/97, BFHE 186, 443, BStBl II 1998, 748; FG Düsseldorf vom 3. August 1999, 8 K 5495/97 G, EFG 1999, 1300, rkr.).
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