Weitere Entscheidung unten: VG Düsseldorf, 27.06.2002

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 27.05.2003 - 8 K 576/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23765
VG Freiburg, 27.05.2003 - 8 K 576/02 (https://dejure.org/2003,23765)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.05.2003 - 8 K 576/02 (https://dejure.org/2003,23765)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 8 K 576/02 (https://dejure.org/2003,23765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wohngeld als Einkommen bei Sozialhilfegewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus VG Freiburg, 27.05.2003 - 8 K 576/02
    Nichts anderes ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 18.02.1999 - 5 C 35.97 -, BVerwGE 108, 296), nach der die Qualifizierung als Einkommen grundsätzlich nicht Identität der Zweckbestimmung sowie Zeitraumidentität voraussetzt, sondern entscheidend ist, was der Hilfesuchende im jeweiligen Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält.
  • BVerwG, 16.05.1974 - V C 46.73

    Umfang der Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen bei der Gewährung von

    Auszug aus VG Freiburg, 27.05.2003 - 8 K 576/02
    Das Wohngeld ist daher als Einkommen zu berücksichtigen, wenn (und soweit) in Höhe der Aufwendung für die Unterkunft Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.1974, BVerwGE 45, 157 = FEVS 22, 389 und Beschl. v. 02.08.1994 - 5 PKH 32/94 - juris).
  • BVerwG, 02.08.1994 - 5 PKH 32.94
    Auszug aus VG Freiburg, 27.05.2003 - 8 K 576/02
    Das Wohngeld ist daher als Einkommen zu berücksichtigen, wenn (und soweit) in Höhe der Aufwendung für die Unterkunft Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.1974, BVerwGE 45, 157 = FEVS 22, 389 und Beschl. v. 02.08.1994 - 5 PKH 32/94 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2004 - 12 S 1615/03

    Wohngeldnachzahlung und laufende Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27. Mai 2003 - 8 K 576/02 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27.05.2003 - 8 K 576/02 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

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Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 27.06.2002 - 8 K 576/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23963
VG Düsseldorf, 27.06.2002 - 8 K 576/02 (https://dejure.org/2002,23963)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2002 - 8 K 576/02 (https://dejure.org/2002,23963)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 8 K 576/02 (https://dejure.org/2002,23963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzierung des Eigenanteils der Verbandsmitglieder für die Baumaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen an Hochwasserschutzanlagen; Gründung eines Dachverbandes mit Bekanntmachung des Zusammenschlusses der Verbände; Unterhaltung von Deichen zum Zwecke des Hochwasserschutzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.1994 - 25 B 3417/93

    Abwehranspruch; Wasserverbände; Auflösung; Rechtswidriger Verbandszusammenschluß

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.06.2002 - 8 K 576/02
    Auf den Zusammenschluss sind daher die Vorschriften des Zweiten Teils des Wasserverbandsgesetzes (§§ 7 bis 21 WVG ) nicht anzuwenden, VG Düsseldorf, Urteile vom 14. August 1997 - 8 K 12327/94 - und vom 23. Januar 1997 - 8 K 14000/94 - auch OVG NRW, Beschluss vom 9. März 1994 - 25 B 3417/93 -.

    Ausreichend ist vielmehr jeder sachliche Grund, der bei prognostischer Betrachtungsweise eine bessere Aufgabenerfüllung nach dem Zusammenschluss verspricht, OVG NRW, Beschluss vom 9. März 1994 - 25 B 3417/93 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 20 A 3419/03
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 8 K 576/02 VG Düsseldorf und der von den Beteiligten sowie der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Staatlichen Umweltamt Krefeld vorgelegten Verwaltungsvorgänge und sonstigen Unterlagen Bezug genommen.

    Die Bekanntmachung in beiden Amtsblättern trägt dem Umstand Rechnung, dass das Verbandsgebiet des Beklagten Teile beider Regierungsbezirke umfasst und das Verwaltungsgericht aus diesem Grund im Urteil vom 27. Juni 2002 im Parallelverfahren 8 K 576/02 Zweifel im Hinblick auf ein Ausreichen einer öffentlichen Bekanntmachung nur im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf geäußert hat, und genügt so jedenfalls den Anforderungen auch nach § 13 Abs. 1 Sätze 1 und 3 NRW AGWVG.

    Damit fällt entscheidend ins Gewicht, dass die Satzung 2002 dazu dient, die Zweifel an der Wirksamkeit und Tragfähigkeit der Satzung 2001 auszuräumen, die das Verwaltungsgericht im Parallelverfahren mit Urteil vom 27. Juni 2002 - 8 K 576/02 - geäußert hat.

    Die des weiteren klägerseitig kritisierte pauschale Obergrenze von 3000 m² für die baulich genutzten Teilflächen landwirtschaftlicher Grundstücke geht nach den Angaben des Beklagten im Parallelverfahren 8 K 576/02 VG Düsseldorf, denen die Kläger nichts Greifbares entgegensetzen, zurück auf die im Verbandsgebiet tatsächlich anzutreffenden räumlichen Aufteilungen bei landwirtschaftlichen Hofstellen und eine insofern vielfach gegebene mangelnde Präzision der Nutzungsangaben im Kataster.

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 10 LB 260/20

    Beitrag; Deichverband; Mitglied; Mitgliedschaft; Satzung; Teilnichtigkeit;

    Im Übrigen stellt ein Zusammenschluss - selbst ein solcher, der im Wege der Gründung eines neuen Verbandes erfolgt (§ 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WVG) - keine echte Neuerrichtung eines Verbandes dar, auf die die Vorschriften des Zweiten Teils des WVG (§§ 7-21 WVG) Anwendung fänden (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 27.06.2002 - 8 K 576/02 -, juris, Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 477/15

    Deichverband; Derogation; Hochwasser; Hochwassergebiet; Mitgliedschaft;

    Im Übrigen stellt ein Zusammenschluss - selbst ein solcher, der im Wege der Gründung eines neuen Verbandes erfolgt (§ 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WVG) - keine echte Neuerrichtung eines Verbandes dar, auf die die Vorschriften des Zweiten Teils des WVG (§§ 7-21 WVG) Anwendung fänden (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 27.06.2002 - 8 K 576/02 -, juris, Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22
    Da das Gericht zudem gehindert ist, die Beitragskalkulation des beklagten Verbandes von sich aus durch Herausrechnung zu Unrecht angesetzter Rücklagenanteile bzw. zu Unrecht unterlassener Rücklagenreduzierungen zu ändern und damit den anzuwendenden Beitragssatz zu ermäßigen, da dies nicht nur eine rein rechnerische Korrektur darstellte, sondern in das - hier die Frage der Bildung und der Höhe von Rücklagen betreffende - Haushaltsermessen der Verbandsorgane des Beklagten eingriffe, blieben der betroffene Beitragssatz und eine auf diesem Satz beruhende Beitragserhebung rechtswidrig, vgl. im vorstehenden Sinne zu den Folgen einer fehlerhaften Beitragsbedarfsberechnung, deren Korrektur in das Haushaltsermessen der Organe eines Wasserverbandes eingreifen würde: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 2002 - 8 K 576/02 -, veröffentlicht unter anderem in juris, s. dort insbesondere Rn. 53, wenn die Rücklagenbildung des beklagten Verbandes nach Maßgabe des vorstehenden tatsächlich zu beanstanden wäre.
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