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   FG Köln, 23.01.2001 - 8 K 6294/95   

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https://dejure.org/2001,12071
FG Köln, 23.01.2001 - 8 K 6294/95 (https://dejure.org/2001,12071)
FG Köln, Entscheidung vom 23.01.2001 - 8 K 6294/95 (https://dejure.org/2001,12071)
FG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 8 K 6294/95 (https://dejure.org/2001,12071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Immobilien - Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes und Verlagerung von Einkünften auf Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 675
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.08.1990 - IX R 55/89
    Auszug aus FG Köln, 23.01.2001 - 8 K 6294/95
    Seine Beteiligung steht aus wirtschaftlicher Sicht der Vorausabtretung eines Überschußanteils gleich, die für die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht ausreicht (BFH vom 03.12.1991 IX R 55/89, BStBl II 1992, 459; vom 03.12.1991 IX R 10/87, BFH/NV 1992, 662).
  • BFH, 03.12.1991 - IX R 10/87

    Beteiligtenfähigkeit einer BGB-Gesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2001 - 8 K 6294/95
    Seine Beteiligung steht aus wirtschaftlicher Sicht der Vorausabtretung eines Überschußanteils gleich, die für die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht ausreicht (BFH vom 03.12.1991 IX R 55/89, BStBl II 1992, 459; vom 03.12.1991 IX R 10/87, BFH/NV 1992, 662).
  • BFH, 03.12.1991 - IX R 155/89

    Keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Unterbeteiligten an einer

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2001 - 8 K 6294/95
    Seine Beteiligung steht aus wirtschaftlicher Sicht der Vorausabtretung eines Überschußanteils gleich, die für die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht ausreicht (BFH vom 03.12.1991 IX R 55/89, BStBl II 1992, 459; vom 03.12.1991 IX R 10/87, BFH/NV 1992, 662).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 30/94

    Unterbeteiligter an einer Personengesellschaft erzielt keine Einkünfte aus

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2001 - 8 K 6294/95
    Bei Personengesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist auch der Gesichtspunkt, minderjährige Kinder an das Unternehmen heranzuführen, nicht von Bedeutung (BFH vom 17.12.1996 IX R 30/94, BStBl II 1997, 406).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2001 - 8 K 6294/95
    § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG enthält damit nur eine Vereinfachungsregelung, die einerseits ein reibungsloseres Verwaltungsverfahren erlaubt und andererseits dem Steuerpflichtigen die Darlegung erspart, daß die Nutzungsdauer nicht länger als 40 oder 50 Jahre ist (BT-Drucksache IV/2008 Seite 5; vergl. auch BFH-Beschluß vom 26.11.1973 GrS 5/71, BStBl II 1974, 132 und 137).
  • BFH, 28.09.1971 - VIII R 73/68

    Absetzungen für Abnutzung - Gebäude - Vorgeschriebene AfA-Sätze - Tatsächliche

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2001 - 8 K 6294/95
    Gewißheit über eine kürzere Nutzungsdauer kann nicht verlangt werden (vgl. BFH vom 26.09.1971 VIII R 73/68, BStBl II 1972, 176).
  • BFH, 06.07.1995 - IV R 79/94

    Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer Unterbeteiligung am OHG-Anteil des Vaters

    Auszug aus FG Köln, 23.01.2001 - 8 K 6294/95
    An die Stelle eines wirksam abgeschlossenen Gesellschaftsvertrages kann für die steuerliche Beurteilung nicht ein tatsächlich nicht existierender Darlehensvertrag gesetzt werden (BFH vom 06.07.1995 IV R 79/94, BStBl II 1996, 269).
  • BFH, 28.07.2021 - IX R 25/19

    Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer

    Da im Rahmen der Schätzung des Steuerpflichtigen nicht Gewissheit über die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer, sondern allenfalls größtmögliche Wahrscheinlichkeit verlangt werden kann, ist sie nur dann zu verwerfen, wenn sie eindeutig außerhalb des angemessenen Schätzungsrahmens liegt (vgl. BFH-Urteil vom 28.09.1971 - VIII R 73/68, BFHE 103, 468, BStBl II 1972, 176; FG Köln vom 23.01.2001 - 8 K 6294/95, EFG 2001, 675, rechtskräftig; Waldhoff in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 7 Rz E 54).
  • FG Münster, 27.01.2022 - 1 K 1741/18

    Erhöhung der AfA-Bemessungsgrundlage i.R.v. Aufwendungen für die Sanierung einer

    Da im Rahmen der Schätzung des Steuerpflichtigen nicht Gewissheit über die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer, sondern allenfalls größtmögliche Wahrscheinlichkeit verlangt werden kann, ist sie nur dann zu verwerfen, wenn sie eindeutig außerhalb des angemessenen Schätzungsrahmens liegt (vgl. BFH-Urteil vom 28.09.1971 VIII R 73/68, BStBl. II 1972, 176; FG Köln, Urteil vom 23.01.2001 8 K 6294/95, EFG 2001, 675).
  • FG Köln, 30.06.2016 - 11 K 3657/14

    Einkommensteuer: Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bei Gebäuden

    Im Übrigen widersprach der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des FG Köln vom 23. Januar 2001 (8 K 6294/95) der Auffassung des Beklagten, für die Zugrundelegung einer verkürzten Nutzungsdauer treffe den Steuerpflichtigen eine erhöhte Nachweispflicht.

    Nach der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des FG Köln vom 23. Januar 2001 8 K 6294/95 seien Schätzungen des Steuerpflichtigen zwar zu berücksichtigen, sofern ihnen Erwägungen zugrunde lägen, die ein vorsichtig überlegender und vernünftig wirtschaftender Steuerpflichtiger anstellen würde.

    Vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass bei der - prognostischen - Bestimmung der tatsächlichen Nutzungsdauer auch ungewisse künftige Ereignisse zu beurteilen sind, kann im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG keine Gewissheit über die kürzere Nutzungsdauer, sondern nur eine an der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit orientierte Schätzung gefordert werden, bei der alle - vom Steuerpflichtigen darzulegenden (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267) - technischen und wirtschaftlichen Umstände des betreffenden Objekts Berücksichtigung finden (vgl. hierzu BFH in BStBl II 1972, 176, Niedersächsisches FG, Urteil vom 7. September 1993 I 637/88, EFG 1994, 96, Brandis in Blümich, EStG, § 7 Rz. 520, speziell zur Schätzung vgl. auch FG Köln, Urteil vom 23. Januar 2001 8 K 6294/95, EFG 2001, 675 ff, und Blum/Weiss BB 2007, 2093, 2096, m.w.N.).

    ee) Soweit der Kläger zur Bekräftigung seiner abweichenden Auffassung wiederholt das Urteil des FG Köln vom 23. Januar 2001 8 K 6294/95 (EFG 2001, 675) zitiert, vermag dies die Beurteilung im Streitfall nicht im Sinne der Klage zu ändern.

    So ergeben sich rechtserhebliche Unterschiede bereits insofern, als das Gebäude im Verfahren 8 K 6294/95 tatsächlich zehn Jahre nach dem Erwerb abgerissen worden ist und es sich um ein Gebäude handelte, das als Labor-, Lager- und Bürogebäude eines Steinzeugunternehmens errichtet worden und deshalb Beanspruchungen ausgesetzt gewesen war, die sich denen eines Produktionsbetrieb annäherten.

    (2) Übereinstimmung zwischen dem Urteilsfall 8 K 6294/95 des 8. Senats des FG Köln und dem hier zu beurteilenden Sachverhalt besteht allerdings insofern, als sowohl in der vorliegenden Stellungnahme vom 23. Mai 2014 als auch offenkundig in dem Parteigutachten, das dem 8. Senat des FG Köln vorlag, die Restnutzungsdauer nach der im Sach- und Ertragswertverfahren für Zwecke der Stichtagsbewertung maßgeblichen Methodik ermittelt wurde.

  • FG Köln, 23.03.2022 - 6 K 923/20

    Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung

    Da im Rahmen der Schätzung des Steuerpflichtigen nicht Gewissheit über die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer, sondern allenfalls größtmögliche Wahrscheinlichkeit verlangt werden kann, ist sie nur dann zu verwerfen, wenn sie eindeutig außerhalb des angemessenen Schätzungsrahmens liegt (vgl. BFH-Urteil vom 28.09.1971 - VIII R 73/68, BFHE 103, 468, BStBl II 1972, 176; FG Köln vom 23.01.2001 - 8 K 6294/95, EFG 2001, 675, rechtskräftig; Waldhoff in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 7 Rz E 54).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1280/18

    AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft

    Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass bei der - prognostischen - Bestimmung der tatsächlichen Nutzungsdauer auch ungewisse künftige Ereignisse zu beurteilen sind, kann im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG keine Gewissheit über die kürzere Nutzungsdauer, sondern nur eine an der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit orientierte Schätzung gefordert werden, bei der alle - vom Steuerpflichtigen darzulegenden (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267) - technischen und wirtschaftlichen Umstände des betreffenden Objekts Berücksichtigung finden (BFH-Urteil in BFHE 103, 468, BStBl II 1972, 176; Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 7. September 1993 I 637/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 96; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 23. Januar 2001  8 K 6294/95, EFG 2001, 675).
  • FG Köln, 20.04.2005 - 5 K 625/00

    Anschaffungskosten bei Verkauf von Miteigentumsanteilen

    Dabei sind Schätzungen des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, sofern diesen Erwägungen zugrunde liegen, wie sie ein vorsichtig überlegender und vernünftig wirtschaftender Steuerpflichtiger anstellt (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23.01.2001 8 K 6294/95, EFG 2001, 675).
  • FG Münster, 27.04.2023 - 1 K 487/19

    Einkommensteuer - Kann ein vom Steuerpflichtigen eingeholtes Wertgutachten, in

    Diese vom Beklagten zum Anlass für die Zweifel an den Gutachten gemachte Äußerung mag als drastisch formuliert bezeichnet werden können, weist jedoch einen sachlichen Bezug zu den zu begutachtenden Tatsachen auf, da der sachverständige Zeuge in diesem Zusammenhang auf finanzgerichtliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG Bezug genommen hat (BFH, Urteil vom 28.09.1971 - VIII R 73/68, BFHE 103, 468, BStBl II 1972, 176; FG Köln, Urteil vom 23.01.2001 - 8 K 6294/95, EFG 2001, 675).
  • FG Köln, 28.09.2006 - 15 K 379/03

    Nutzungsdauer von einem zum Betrieb einer Paketverteilungsanlage vermieteten

    Es sei grundsätzlich von der Schätzung des Stpfl. auszugehen (Hinweis auf Urteil des FG Köln 8 K 6294/995 vom 23.1.2001, EFG 2001, 675).
  • FG Köln, 20.10.2022 - 6 K 1506/17

    Höhe der Abschreibung für ein vermietetes Bürogebäude mit Wohnungen,

    Da im Rahmen der Schätzung des Steuerpflichtigen nicht Gewissheit über die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer, sondern allenfalls größtmögliche Wahrscheinlichkeit verlangt werden kann, ist sie nur dann zu verwerfen, wenn sie eindeutig außerhalb des angemessenen Schätzungsrahmens liegt (vgl. BFH-Urteil vom 28.09.1971 VIII R 73/68, BStBl II 1972, 176; FG Köln vom 23.01.2001 8 K 6294/95, EFG 2001, 675).Vor diesem Hintergrund ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 28.07.2021 IX R 25/19, BFH/NV 2022, 108) die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens, insbesondere die Zustandsermittlung von Immobilien mit Hilfe des sog. ERABVerfahrens (Verfahren zur Ermittlung des Abnutzungsvorrats von Baustoffen), seitens des Steuerpflichtigen nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer, selbst wenn ein solches Gutachten möglicherweise den technischen "Verschleiß" eines Gebäudes im Einzelfall nachvollziehen könnte.
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