Weitere Entscheidung unten: FG Berlin, 15.11.2004

Rechtsprechung
   FG Berlin, 12.09.2005 - 8 K 6331/01   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Beschränkung der Verlustrechnung durch § 2 Abs. 3 EStG n. F. ist verfassungsmäßig




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Wird zitiert von ...  

  • FG Hessen, 07.03.2006 - 11 K 1266/04  

    Verfassungskonforme Auslegung der Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs

    Dem Urteil des FG Berlin vom 12.09.2005, Az.: 8 K 6331/01, sei nicht zu folgen, denn § 2 Abs. 3 EStG sei nach dem Gesetzgebungsverfahren und den Motiven weder eine bloße Übergangsvorschrift, noch ließen Übergangsvorschriften eine Einschränkung des Prinzips der Steuerfreiheit des Existenzminimums zu.

    Zwar vermag sich der Senat nicht der Auffassung des Finanzgerichts Berlin im Urteil vom 12. September 2005, 8 K 6331/01 (EFG 2006, 127), anzuschließen, wonach das verfassungsrechtliche Gebot der Freistellung des Existenzminimums aus sachlichen Gründen zumindest für eine Übergangszeit - hier bis zum Auslaufen der Vergünstigungen nach dem Fördergebietsgesetz - nur eingeschränkt gelte, weil es angesichts des Zweckes der Beschränkung der Verlustverrechnung und der sich hieraus abzuleitenden voraussichtlich zeitlich begrenzten Anwendung der Norm für einen Übergangszeitraum hingenommen werden müsse, dass das Gesetz typisierend davon ausgehe, dass einem Steuerpflichtigen bei hohen positiven anderen Einkünften genügend Mittel zur Deckung des Existenzminimums verblieben.

Rechtsprechung
   FG Berlin, 15.11.2004 - 8 K 6331/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2005, 623



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 06.05.2005 - XI B 181/04  

    Aussetzung des Verfahrens

    Mit Beschluss vom 15. November 2004 8 K 6331/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 623) hat das FG das Verfahren gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt, da bei dem BFH unter dem Az. XI R 26/04 ein Musterverfahren anhängig sei, das denselben Sachverhalt betreffe.
  • FG Hamburg, 28.11.2005 - VII 126/02  

    Verfahrensrecht, Einkommensteuerrecht: Zwangsruhe des Einspruchsverfahrens,

    Die Aussetzung des Verfahrens kommt nicht in Betracht, wenn ein Musterverfahren lediglich vor dem BFH anhängig ist (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 6. Mai 2005 XI B 181/04, BFH/NV 2005, 1607 m. w. N., mit dem der BFH einen gegensätzlichen Beschluss des FG Berlin vom 15. November 2004 - 8 K 6331/01, EFG 2005, 623 aufgehoben hat).
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