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   FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00   

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FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00 (https://dejure.org/2001,13068)
FG Köln, Entscheidung vom 19.10.2001 - 8 K 6728/00 (https://dejure.org/2001,13068)
FG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 8 K 6728/00 (https://dejure.org/2001,13068)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater; Pflichtwidrige Nichtherausgabe von Mandantenunterlagen; Keine Beantwortung von Fragen der Steuerberaterkammer; Verurteilung wegen mehrfacher Steuerhinterziehung; Verletzung von ...

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (36)

  • BFH, 28.07.2005 - VII B 11/05

    Unzureichende Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer

    Die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen den Widerruf seiner Bestellung als Steuerberater wurde mit Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 19. Oktober 2001 8 K 6728/00 abgewiesen.

    Soweit der Kläger sich auf § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) stütze und geltend mache, dass das FG im Vorprozess 8 K 6728/00 den Verhandlungstermin zu Unrecht nicht vertagt habe, obwohl er (der Kläger) ortsabwesend und sein Prozessbevollmächtigter krank gewesen seien, sei dieser Nichtigkeitsgrund bereits im Vorprozess geprüft und verneint worden.

    Der Kläger habe bereits keine konkreten Umstände darlegen können, die auf eine bei der mündlichen Verhandlung im Verfahren 8 K 6728/00 vorhandene Verhandlungsunfähigkeit des Vorsitzenden hindeuten könnten.

  • BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02

    NZB; Verfahrensmängel

    An der erforderlichen Substantiierung fehlt es auch insoweit, als die Klägerin die Voreingenommenheit der Richter gegenüber der Person des Prozessbevollmächtigten daraus herleitet, dass ihr Fehlverhalten im Parallelverfahren (wohl das Verfahren 8 K 6728/00) selbst für einen objektiven Dritten nicht mehr nachvollziehbar sei.
  • FG Köln, 20.02.2014 - 11 K 922/09

    Grenzüberschreitende Steuerberatungstätigkeit

    Die Klage gegen die Entscheidung über den Widerruf wurde durch Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.10.2001 (8 K 6728/00) abgewiesen.
  • BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02

    Pauschale Ablehnung des gesamten Spruchkörpers rechtsmissbräuchlich;

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 1. August 2002 VII B 35/02 die Beschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Antragsteller) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 19. Oktober 2001 8 K 6728/00 als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Köln, 20.10.2011 - 11 K 647/07

    Zurückweisung eines deutschen "Belastingadviseur/Belastingconsulent" als

    Die Klage gegen die Widerrufsentscheidung ist durch Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.10.2001 (8 K 6728/00) abgewiesen worden.
  • FG Köln, 10.04.2013 - 5 K 913/10

    Zurückweisung einer Limited als Verfahrensbevollmächtigte

    Die dagegen erhobene Klage vor dem Finanzgericht Köln unter 8 K 6728/00 blieb ebenso erfolglos wie die daraufhin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof -BFH- (Beschluss vom 01.08.2002 VII B 35/02, BFH/NV 2002, 1499).
  • FG Köln, 21.10.2015 - 2 K 1505/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber

    Die hiergegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 19. Oktober 2001 (Az. 8 K 6728/00) ab; eine hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 1. August 2002 (Az. VII B 35/02) zurückgewiesen.
  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 7/08

    Zurückweisung eines deutschen "Belastingadviseur/Belastingconsulent" als

    Die Klage gegen die Widerrufsentscheidung ist durch Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.10.2001 (8 K 6728/00) abgewiesen worden.
  • FG Köln, 05.01.2004 - 13 K 3777/01

    Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten, der gegen den Widerruf seiner

    Der Widerruf der Bestellung zum Steuerberater ist mit BFH-Beschluss vom 01.08.2002 (VII B 35/02) durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das vorangegangene entsprechende Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.10.2001 (8 K 6728/00) bestätigt worden.
  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 1853/08

    Zurückweisung eines deutschen "Belastingadviseur/Belastingconsulent" als

    Die Klage gegen die Widerrufsentscheidung ist durch Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.10.2001 (8 K 6728/00) abgewiesen worden.
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