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   FG Köln, 17.02.2004 - 8 K 6831/00   

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https://dejure.org/2004,5541
FG Köln, 17.02.2004 - 8 K 6831/00 (https://dejure.org/2004,5541)
FG Köln, Entscheidung vom 17.02.2004 - 8 K 6831/00 (https://dejure.org/2004,5541)
FG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 8 K 6831/00 (https://dejure.org/2004,5541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs 1 S 1; ; EStG § 9 Abs 1 S 2; ; EStG § 22 Nr 1; ; EStG § 9 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kreditvermittlungsprovision bei sog. "Kombirente"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten: - Kreditvermittlungsprovision bei sog. "Kombirente"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebühr beim Abschluss einer Kombirente als Werbungskosten; Abzug von Aufwendungen für eine Kreditvermittlungsgebühr; Ausgaben vor Beginn einer Rentenzahlung ; Aufwendungen zur Refinanzierung einer Einmalzahlung für einen Rentenversicherungsbeitrag; Kosten der Vermittlung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 884
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00

    Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung

    Auszug aus FG Köln, 17.02.2004 - 8 K 6831/00
    Lassen sich die Aufwendungen nicht eindeutig der Einkunftssphäre zurechnen, ist der Anteil, der auf die Vermittlung der Finanzierungsmittel entfällt, zu schätzen (vergl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268; Finanzgericht - FG- Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E, EFG 2003, 1299; FG Münster, Urteil vom 9 Oktober 2002 8 K 5167/01 E,EFG 2003, 510).

    Soweit der Beklagte meint, aus dem BFH-Urteil, BFH/NV 2002, 268 sei zu entnehmen, dass unabhängig von der Existenz sonstiger Provisionen die Kreditvermittlungsgebühr aufzuteilen sei, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Zwar ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, ob in Fällen einer garantierten Mindestrente mit Überschussbeteiligung die gesamte Versicherungsleistung als Leibrente mit ihrem Ertragsanteil oder die nicht im Voraus bestimmten Überschussanteile in nomineller Höhe als wiederkehrende Bezüge zu erfassen sind oder ob - ggf. beschränkt auf außerrechnungsmäßige Zinsen - Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG erzielt werden (ausdrücklich offengelassen im BFH-Urteil BFH/NV 2002, 268; vergl. auch Schmidt/Wacker, EStG, 22. Auflage § 20 Rz 152 und § 22 Rz. 105).

  • FG Düsseldorf, 03.06.2003 - 9 K 1783/01

    Rentenversicherung; Kombirente; Einmalbetrag; Finanzierungsvermittlungskosten;

    Auszug aus FG Köln, 17.02.2004 - 8 K 6831/00
    Lassen sich die Aufwendungen nicht eindeutig der Einkunftssphäre zurechnen, ist der Anteil, der auf die Vermittlung der Finanzierungsmittel entfällt, zu schätzen (vergl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268; Finanzgericht - FG- Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E, EFG 2003, 1299; FG Münster, Urteil vom 9 Oktober 2002 8 K 5167/01 E,EFG 2003, 510).

    Das schließt es nach Auffassung des Senats aber mit ein, dass der wirtschaftliche Gehalt der Kreditvermittlungsgebühr auch vollständig und ausschließlich im Zusammenhang mit dem Finanzierungsdarlehen stehen kann (ebenso FG Münster, EFG 2003, 510 und FG Düsseldorf, EFG 2003, 1299).

  • FG Münster, 09.10.2002 - 8 K 5167/01

    Abzug von Kreditvermittlungsgebühren in voller Höhe als vorweggenommene

    Auszug aus FG Köln, 17.02.2004 - 8 K 6831/00
    Lassen sich die Aufwendungen nicht eindeutig der Einkunftssphäre zurechnen, ist der Anteil, der auf die Vermittlung der Finanzierungsmittel entfällt, zu schätzen (vergl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268; Finanzgericht - FG- Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E, EFG 2003, 1299; FG Münster, Urteil vom 9 Oktober 2002 8 K 5167/01 E,EFG 2003, 510).

    Das schließt es nach Auffassung des Senats aber mit ein, dass der wirtschaftliche Gehalt der Kreditvermittlungsgebühr auch vollständig und ausschließlich im Zusammenhang mit dem Finanzierungsdarlehen stehen kann (ebenso FG Münster, EFG 2003, 510 und FG Düsseldorf, EFG 2003, 1299).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Köln, 17.02.2004 - 8 K 6831/00
    Denn der steuerrechtliche Begriff der Leibrente setzt gleichbleibende Leistungen/Bezüge voraus (BFH-Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BStBl II 1992, 78 zu Abschnitt C II 2).
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    Auszug aus FG Köln, 17.02.2004 - 8 K 6831/00
    Der Senat folgt insoweit der Auffassung Mayer-Scharenberg (DStR 1997, 1678 m.w.N. auf BFH-Urteil vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BStBl II 1995, 47) für zutreffend, dass in Fällen der vorliegenden Art, bei denen die Rente entgeltlich erworben wurde, kein grundsätzlicher Unterschied mehr zwischen Leibrenten und dauernden Lasten besteht und in beiden Fällen nur der in den laufenden Zahlungen erhaltene Ertragsanteil steuerpflichtig ist, der aus Vereinfachungsgründen - in Abweichung von versicherungsmathematischen Grundsätzen - mit dem Ertragsanteil laut der Tabelle gemäß § 22 EStG gleichgesetzt werden kann (im Ergebnis ebenso: Horlemann FR 1998, 466; a.A.: Niedersächsiches Finanzgericht, Urteil vom 16. April 1996 XV 42/93, EFG 1996, 978).
  • FG Niedersachsen, 16.04.1996 - XV 42/93

    Umfang der Besteuerung bar ausgezahlter Überschuss-Anteile aus einer

    Auszug aus FG Köln, 17.02.2004 - 8 K 6831/00
    Der Senat folgt insoweit der Auffassung Mayer-Scharenberg (DStR 1997, 1678 m.w.N. auf BFH-Urteil vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BStBl II 1995, 47) für zutreffend, dass in Fällen der vorliegenden Art, bei denen die Rente entgeltlich erworben wurde, kein grundsätzlicher Unterschied mehr zwischen Leibrenten und dauernden Lasten besteht und in beiden Fällen nur der in den laufenden Zahlungen erhaltene Ertragsanteil steuerpflichtig ist, der aus Vereinfachungsgründen - in Abweichung von versicherungsmathematischen Grundsätzen - mit dem Ertragsanteil laut der Tabelle gemäß § 22 EStG gleichgesetzt werden kann (im Ergebnis ebenso: Horlemann FR 1998, 466; a.A.: Niedersächsiches Finanzgericht, Urteil vom 16. April 1996 XV 42/93, EFG 1996, 978).
  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus FG Köln, 17.02.2004 - 8 K 6831/00
    Hierzu führte er aus, die negativen sonstigen Einkünfte seien nach der Entscheidung des BFH im Urteil vom 15. Dezember 1999 X R 23/95 dem Grunde nach zu berücksichtigen.
  • BFH, 16.09.2004 - X R 19/03

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten

    Dies vorausgesetzt folgt auch im Streitfall die Zuordnung der gezahlten Kundenprovision zu ihrem steuerrechtlich maßgeblichen Rechtsgrund --entgegen der Auffassung der Vorinstanz und einiger anderer Finanzgerichte (FG Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E, EFG 2003, 1299, Revision VIII R 108/03; FG Köln, Urteile vom 17. Februar 2004 8 K 6831/00, EFG 2004, 884, Revision X R 13/04, und vom 30. Juni 2004 8 K 6763/00, Revision X R 34/04)-- nicht schon allein aus der von den Vertragsparteien gewählten Bezeichnung dieser Provision als "Kreditvermittlungsgebühr" und der für Zwecke des laufenden finanzgerichtlichen Verfahrens gegenüber den Klägern abgegebenen entsprechenden Bestätigung der V. .
  • FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 6 K 26/04

    Vermittlung einer kreditfinanzierten Kombirente durch

    Die vom FA vertretene Auffassung, dass die Klägerin dem Leistungsempfänger gegen Entgelt einen Steuervorteil verschafft und dies Gegenstand der Leistungsbeziehung sei, ist aus mehreren Gründen unzutreffend: Die Klägerin ist nicht in der Lage dem einzelnen Leistungsempfänger einen Steuervorteil zu verschaffen, weil über die (ertrag-)steuerliche Qualifizierung der kreditfinanzierten lebenslangen Rentenversicherung gegen Einmalzahlung ausschließlich das Finanzamt als staatliche Behörde im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung entscheidet und in letzter Konsequenz die Finanzgerichte (vgl. die unterschiedliche Rechtsprechung der Finanzgerichte zu diesem Themenkomplex: FG Köln Urteil vom 30. Juni 2004 8 K 6763/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 1762; FG Köln Urteil vom 17. Februar 2004 8 K 6831/00, EFG 2004, 884; FG Düsseldorf Urteil vom 3. Juni 2003 9 K 1783/01 E,EFG 2003, 1299; FG des Saarlandes Beschluss vom 6. Februar 2004 1 V 335/03, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1121048; FG Düsseldorf Urteil vom 16. Oktober 2003 10 K 2634/99 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1328328; FG Köln Urteil vom 21. August 2002 5 K 613/02, EFG 2003, 272; FG München Urteil vom 24. Juli 2002 10 K 1726/00, EFG 2003, 31; FG Düsseldorf Urteil vom 21. Februar 2002 10 K 5523/96 E,EFG 2002, 840; FG Nürnberg Urteil vom 22. September 2000 VII 81/96, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 706347; FG Baden-Württemberg Urteil vom 4. Mai 1999 4 K 212/98, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 1111644; FG Baden-Württemberg Urteil vom 4. Mai 1999 4 K 198/98, EFG 2000, 924; FG Köln Urteil vom 19. November 1997 11 K 6482/94, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index 981219; FG Münster Urteil vom 18. September 1997 14 K 5268/95 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index 944861; FG Düsseldorf Urteil vom 22. Dezember 1994 14 K 3009/94 E, Haufe Rechtsprechungsdatenbank Haufe-Index, 853288) und der BFH (vgl. BFH Urteil vom 16. September 2004 X R 19/03, BFH/NV 2005, 120; Urteil vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268).
  • FG Köln, 30.06.2004 - 8 K 6763/00

    Kreditvermittlungsgebühr zur Finanzierung der Einmalzahlung einer Kombirente

    Die Revision wird mit Rücksicht auf das anhängige Revisionsverfahren beim BFH, Az.: X R 13/04 (Vorinstanz: FG Köln, Urteil vom 17. Februar 2004 8 K 6831/00, EFG 2004, 884), das einen im wesentlichen gleich gelagerten Fall betrifft, wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) zugelassen.
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