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   FG Hessen, 28.10.1987 - 8 K 81/87   

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FG Hessen, 28.10.1987 - 8 K 81/87 (https://dejure.org/1987,25291)
FG Hessen, Entscheidung vom 28.10.1987 - 8 K 81/87 (https://dejure.org/1987,25291)
FG Hessen, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - 8 K 81/87 (https://dejure.org/1987,25291)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1988, 230
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Münster, 22.05.2013 - 10 K 3103/10

    Maklerkosten können Werbungskosten bei Vermietungseinkünften sein!

    Das FG Hamburg hat in einem Urteil vom 4.11.1987 (I 445/85, EFG 1988, 230) den Abzug von Veräußerungskosten (Provisionen) aus der Veräußerung von Wertpapieren als Werbungskosten bei den Einkünften aus der Vermietung eines mit dem Veräußerungserlös erworbenen Vermietungsobjekts abgelehnt.
  • BFH, 09.08.1999 - VIII B 38/99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Hierzu hätte es insbesondere einer Auseinandersetzung mit der umfänglichen und auch von der Vorinstanz befürworteten Rechtsprechung bedurft, wonach Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen eines Steuerpflichtigen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit seiner Person und seiner Familienangehörigen nicht unwesentlich auch die private Lebensführung berühren und deshalb gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abgezogen werden können (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. März 1979 IV R 103/75, BFHE 127, 530, BStBl II 1979, 512, betreffend Schutzhund einer Landärztin; vom 30. Oktober 1980 IV R 27/77, BFHE 132, 235, BStBl II 1981, 303, betreffend Lösegeld eines entführten Gewerbetreibenden; vom 30. Oktober 1980 IV R 223/79, BFHE 132, 240, BStBl II 1981, 307, betreffend Lösegeld eines entführten geschäftsführenden und beherrschenden Gesellschafters einer Personengesellschaft; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juli 1979 III 419/77, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1979, 546, betreffend Pistole eines Strafrichters; FG Köln, Urteil vom 20. Mai 1981 I 90/80 E, EFG 1981, 558, betreffend Kosten eines in Südamerika tätigen Diplomaten für die Bewachung seines Hauses; FG Münster, Urteil vom 29. Oktober 1982 II 2653/81 E, EFG 1983, 400, betreffend Alarmanlage im Einfamilienhaus eines Bankdirektors; Hessisches FG, Urteil vom 28. Oktober 1987 8 K 81/87, EFG 1988, 230, betreffend Aufwendungen für Selbstverteidigungskurs eines leitenden Bankangestellten; FG Bremen, Urteil vom 18. Februar 1992 II 232/90 K, EFG 1992, 710, betreffend Kosten für Polizeinotrufanlage im Wohnhaus; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. August 1992 2 K 319/88, EFG 1993, 72, betreffend Sicherungsvorrichtungen in gemietetem Einfamilienhaus eines Bankangestellten).
  • FG Berlin, 19.06.2000 - 8 K 8497/98

    Lösegeldzahlungen nicht als Betriebsausgaben

    Nach Auffassung der umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 29. März 1979 IV R 103/75, BFHE 127, 530 , BStBl II 1979, 512 , betreffend Schutzhund einer Landärztin; vom 30. Oktober 1980 IV R 27/77, BFHE 132, 235 , BStBl II 1981, 303 , betreffend Lösegeld eines entführten Gewerbetreibenden; vom 30. Oktober 1980 IV R 223/79, BFHE 132, 240 , BStBl II 1981, 307 , betreffend Lösegeld eines entführten geschäftsführenden und beherrschenden Gesellschafters einer Personengesellschaft) und der einhelligen Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juli 1979 III 419/77, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1979, 546, betreffend Pistole eines Strafrichters; FG Köln, Urteil vom 20. Mai 1981 I 90/80 E, EFG 1981, 558, betreffend Kosten eines in Südamerika tätigen Diplomaten für die Bewachung seines Hauses; FG Münster, Urteil vom 29. Oktober 1982 II 2653/81 E, EFG 1983, 400, betreffend Alarmanlage im Einfamilienhaus eines Bankdirektors; Hessisches FG, Urteil vom 28. Oktober 1987 8 K 81/87, EFG 1988, 230, betreffend Aufwendungen für Selbstverteidigungskurs eines leitenden Bankangestellten; FG Bremen, Urteil vom 18. Februar 1992 II 232/90 K, EFG 1992, 710, betreffend Kosten für Polizeinotrufanlage im Wohnhaus; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. August 1992 2 K 319/88, EFG 1993, 72, betreffend Sicherungsvorrichtungen in gemietetem Einfamilienhaus eines Bankangestellten) berühren Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen eines Steuerpflichtigen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit seiner Person und seiner Familienangehörigen stets nicht unwesentlich auch die private Lebensführung und können deshalb gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG - weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abgezogen werden.
  • FG Düsseldorf, 18.04.1996 - 15 K 1449/93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten; Anforderungen an die

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  • FG Baden-Württemberg, 18.11.1993 - 6 K 39/93

    Einkommensteuer; Aufwendungen im Rahmen eines Unterarbeitsverhältnisses

    Ob Unterarbeitsverhältnisse steuerrechtlich dann ohne Anerkennung bleiben, wenn der arbeitgebende Ehegatte die Hauptpflichten aus seinem Arbeitsvertrag mit seinem Arbeitgeber auf seinen Ehegatten überträgt (Finanzgericht Münster, Urteil vom 07.08.1990 VI 7384/88 E, EFG 1991, 246 ; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 02.12.1987 I K 353 und 512/85 EFG 1988, 230) kann im Streitfall dahingestellt bleiben.
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   VG Saarlouis, 19.08.1988 - 8 K 81/87   

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