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   FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07   

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FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07 (https://dejure.org/2010,25759)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2010 - 8 K 8104/07 (https://dejure.org/2010,25759)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2010 - 8 K 8104/07 (https://dejure.org/2010,25759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bilanzierung von Instandhaltungsrückstellungen nach dem WoEigG; Vertrauensschutz wegen ergebnisloser Vorprüfung; Bilanzberichtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzierung von Instandhaltungsrückstellungen nach dem WoEigG - Vertrauensschutz wegen ergebnisloser Vorprüfung - Bilanzberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aktivierungspflicht für Zahlung in WoEigG-Instandhaltungsrückstellung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 07.06.1988 - VIII R 296/82

    1. Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung - 2.

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07
    Ein derart schwerwiegender Grund liegt zur Überzeugung des Senats auch durch eine ergebnislose Vorprüfung nicht vor (so auch BFH, Urteil vom 7. Juni 1988, VIII R 296/82, BFHE 153, 407 , BStBl. II 1988, 886).

    Die mit diesem Ergebnis verbundene periodenübergreifende "Verlagerung" des durch die Fehlerkorrektur bedingten Einflusses auf die Ermittlung des Gewinns oder Verlustes ist auch nach Auffassung des BFH und des Bundesverfassungsgerichts (siehe Beschluss vom 18. Februar 1993 2 BvR 1196/88, Betriebsberater 1993, 1054 zu BFH, Urteil vom 7. Juni 1988, VIII R 296/82, a.a.O.) grundsätzlich unbedenklich.

  • BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96

    Formeller Bilanzenzusammenhang

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07
    Ist eine solche Berichtigung aber nicht mehr möglich, weil die Veranlagungsbescheide bestandskräftig sind und keine Änderungsvorschrift für diese Bescheide eingreift, so ist die Korrektur in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachzuholen, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist (siehe BFH, Urteil vom 28. April 1998 VIII R 46/96, BFHE 185, 492 , BStBl. II 1998, 443).

    Zwar fordert der BFH, dass das Prinzip des formellen Bilanzzusammenhangs nicht ausnahmslos gelten soll und Durchbrechungen insbesondere unter Berücksichtigung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben gerechtfertigt werden können (siehe BFH, Urteil vom 28. April 1998, a.a.O.).

  • BFH, 09.10.1991 - II R 20/89

    Guthaben in der Instandhaltungsrückstellung ist keine grunderwerbsteuerrechtliche

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07
    Dieser Anspruch des Eigentümers stellt aber dennoch einen vermögenswerten, selbständig bewertbaren Vorteil bzw. eine geldwerte Vermögensposition dar (siehe BFH, Urteil vom 9. Oktober 1991 II R 20/89, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 165, 548, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1992, 152, siehe auch FinMin Niedersachsen vom 1. Oktober 1992 S 3250-17-34 zur Erfassung der Instandhaltungsrücklage als gesonderte Kapitalforderung nach § 12 Bewertungsgesetz bei der Ermittlung der Vermögenssteuer).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 139/93

    Veräußerung von Aktien-Optionsrechten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07
    Voraussetzung ist weiterhin, dass sich der Kaufmann diese Werte etwas kosten lässt, diese Vermögenswerte nach der Verkehrsauffassung einer selbständigen Bewertung zugänglich sind und diese in der Regel einen Nutzen für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen (siehe Weber-Grellet in Schmidt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , 28. Auflage 2009, § 5 Rz. 94, m.w.N.: u.a. BFH, Urteil vom 24. Juli 1996 X R 139/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1997, 105 und BFH, Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21).
  • BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05

    Abzugszeitpunkt bei der Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07
    Der BFH hat sich - soweit für den Senat ersichtlich - mit der Frage der steuerlichen Behandlung von Instandhaltungsrücklagen bisher nur mit Steuerpflichtigen befasst, die ihren Ertrag aus Einnahme-Überschussrechnungen ermitteln (siehe BFH, Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471 , BStBl. II 1988, 577, BFH, Beschluss vom 21. Oktober 2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291 , BFH, Beschluss vom 9. Dezember 2008 IX B 124, a.a.O.).
  • BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83

    Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07
    Der BFH hat sich - soweit für den Senat ersichtlich - mit der Frage der steuerlichen Behandlung von Instandhaltungsrücklagen bisher nur mit Steuerpflichtigen befasst, die ihren Ertrag aus Einnahme-Überschussrechnungen ermitteln (siehe BFH, Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471 , BStBl. II 1988, 577, BFH, Beschluss vom 21. Oktober 2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291 , BFH, Beschluss vom 9. Dezember 2008 IX B 124, a.a.O.).
  • BFH, 05.04.2006 - I R 46/04

    Pensionsrückstellung bei Betrieb gewerblicher Art - Bilanzänderung wegen nicht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07
    Eine Bilanz ist in diesem Sinne fehlerhaft, wenn der Bilanzansatz objektiv gegen ein handelsrechtliches oder steuerrechtliches Bilanzierungsgebot oder -verbot verstößt und der Steuerpflichtige diesen Verstoß nach den im Zeitpunkt der Bilanzerstellung bestehenden Erkenntnismöglichkeiten über die zum Bilanzstichtag gegebenen objektiven Verhältnisse bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung hätte erkennen können (siehe Heinicke in Schmidt, a.a.O., § 4 Rz. 681 m.w.N., Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. April 2006 I R 46/04, BFHE 213, 326 , BStBl. II 2006, 688).
  • BFH, 09.12.2008 - IX B 124/08

    Werbungskostenabzug von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07
    Dennoch stellt die Rücklage eine geldwerte Vermögensposition dar, die bei der Bemessung des Kaufpreises grundsätzlich Berücksichtigung findet (so auch BFH, Beschluss vom 9. Dezember 2008 IX B 124/08, BFH/NV 2009, 571 und BFH, Urteil vom 9. Oktober 1992, a.a.O.).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1196/88

    Grenzen des Rechtsstaatsgebots und des Vertrauensschutzes

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07
    Die mit diesem Ergebnis verbundene periodenübergreifende "Verlagerung" des durch die Fehlerkorrektur bedingten Einflusses auf die Ermittlung des Gewinns oder Verlustes ist auch nach Auffassung des BFH und des Bundesverfassungsgerichts (siehe Beschluss vom 18. Februar 1993 2 BvR 1196/88, Betriebsberater 1993, 1054 zu BFH, Urteil vom 7. Juni 1988, VIII R 296/82, a.a.O.) grundsätzlich unbedenklich.
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98

    Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als besonderes WG neben Grund und Boden?

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07
    Voraussetzung ist weiterhin, dass sich der Kaufmann diese Werte etwas kosten lässt, diese Vermögenswerte nach der Verkehrsauffassung einer selbständigen Bewertung zugänglich sind und diese in der Regel einen Nutzen für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen (siehe Weber-Grellet in Schmidt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , 28. Auflage 2009, § 5 Rz. 94, m.w.N.: u.a. BFH, Urteil vom 24. Juli 1996 X R 139/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1997, 105 und BFH, Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21).
  • BFH, 05.10.2011 - I R 94/10

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist

    Die gegen diese Bescheide erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) abgewiesen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. September 2010  8 K 8104/07).
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